Spekulationsfrist
Auf Gewinne aus dem Verkauf privater Vermögensgegenstände fällt oft die Spekulationssteuer an. Betroffen sind Edelmetalle, Schmuck, Oldtimer, aber auch private Grundstücke und Immobilien.
Die Höhe richtet sich nach der individuellen Besteuerung der Privatperson.
Bei Häusern, Grundstücken und Eigentumswohnungen wird die Steuer fällig, wenn zwischen Kauf und Wiederverkauf weniger als zehn Jahre liegen. Bei Trennung oder Scheidung kann die Hälfte des Hauses entgeltlich an den Ehegatten übergehen, dann beginnt für den übernommenen Anteil eine neue Spekulationsfrist. Für Schenkungen und Erbfälle gilt dasselbe.
Beim Privatverkauf von Gold- oder Silbermünzen fallen Steuern innerhalb eines Jahres an. Dieselbe einjährige Frist gilt für Antiquitäten, Kunstobjekte und Oldtimer.
Gewerbliche Verkäufer sind von der Spekulationsfrist ausgenommen, sie versteuern ihren Gewinn in jedem Fall. Wer allerdings mindestens drei Immobilien pro Jahr verkauft, gilt schnell als gewerblicher Verkäufer.
Für gewöhnliche Gebrauchsgegenstände entfällt die Spekulationsfrist ganz. Gleiches gilt, wenn der Reingewinn aus einem privaten Veräußerungsgeschäft unter 600 Euro liegt.
Gewinne aus Aktienverkäufen zählen zu den Einkünften aus Kapitalvermögen und müssen versteuert werden. Seit 2009 gilt dafür die Abgeltungssteuer statt der Spekulationssteuer.
Verluste lassen sich mit Gewinnen verrechnen, sodass sich Freibeträge ausschöpfen lassen. Steuerpflichtig wird es erst, wenn der Sparer-Pauschbetrag überschritten wird. Eine Stempelsteuer auf Transaktionen erhebt Deutschland bisher nicht.
Erfahren Sie Wahrheit über Vor- und Nachteile von Auslandsstrukturen
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Häufige Fragen
Wichtige Informationen zu den häufigsten Fragen:
Muss ich als in Deutschland steuerpflichtige Person die Gründung / Beteiligung an einer Auslandsgesellschaft angeben?
In vielen Fällen ja, insbesondere bei Beteiligung, Organstellung oder wirtschaftlicher Kontrolle. Maßgeblich sind die tatsächlichen Umstände, nicht nur die formale Struktur. Stiftungen können hier Abhilfe schaffen!
Gilt die Anzeigepflicht auch, wenn noch keine Gewinne ausgeschüttet wurden?
Ja. Eine Anzeigepflicht kann unabhängig davon bestehen, ob bereits Ausschüttungen erfolgt sind.
Entscheidend sind Beteiligung und Einfluss, ggf. auch die wirtschaftliche Berechtigung. Stimmrechte, die Stiftungen halten, können mitunter zu entscheidenden Ausnahmen führen.
Muss ich auch Strukturen über Holding, Stiftung oder Treuhand angeben?
Häufig ja, sofern Ihnen die Gesellschaft wirtschaftlich zuzurechnen ist oder Sie maßgeblichen Einfluss ausüben(mittelbare Beteiligung, Treuhand-/Nominee-Konstellationen etc.).
Welche Folgen drohen bei Nichtangabe einer Auslandsgesellschaft?
Je nach Sachverhalt kommen Bußgelder wegen Pflichtverletzungen in Betracht, bei Steuerverkürzung zusätzlich steuerstrafrechtliche Konsequenzen. Nachzahlungen und Zinsen kommen in der Regel dazu.
Wie kann ich steuerneutral Vermögen vermehren?
In vielen Fällen ist es möglich über geeignete Strukturen Vermögen anzuhäufen und erst im Ausschüttungsfall oder durch spätere Verlagerung des Wohnsitzes Steuervorteile zu erzielen.