Schenkungssteuer Freibetrag: Was Sie wissen sollten
Die Schenkungssteuer fällt an, sobald eine Schenkung den geltenden Freibetrag überschreitet. Bis zu dieser Grenze bleibt sie in Deutschland steuerfrei.
Wir zeigen, wie hoch der Freibetrag ausfällt und worauf Sie beim Schenken achten sollten.
Was ist der Schenkungssteuer Freibetrag?
Zwischen Ehepartnern liegt der Freibetrag bei 500.000 Euro. Eltern und Kinder haben einen Freibetrag von 20.000 Euro, ebenso wie Geschwister.
Enkel können bis zu 200.000 Euro steuerfrei erhalten. Für entferntere Verwandte und familienfremde Personen gilt ein Freibetrag von 20.000 Euro.
Was passiert, wenn der Freibetrag überschritten wird?
Oberhalb des Freibetrags wird Schenkungssteuer fällig. Die Höhe richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad und dem Schenkungsbetrag und liegt zwischen 7 und 50 Prozent.
Wie kann man den Schenkungssteuer Freibetrag nutzen?
Eine Möglichkeit ist, den Freibetrag alle zehn Jahre erneut zu nutzen. So lässt sich wiederholt bis zur Freigrenze steuerfrei schenken.
Bei größeren Summen bietet sich die Aufteilung auf mehrere Jahre an. So lässt sich der Freibetrag mehrfach ausschöpfen, statt ihn in einer einzigen Schenkung zu verbrauchen.
Was sollte man beim Schenken beachten?
Eine verdeckte Schenkung gefährdet den Freibetrag und löst Schenkungssteuer aus. Das ist etwa der Fall, wenn Sie Ihrem Kind ein Haus zu einem symbolischen Preis verkaufen.
Das Finanzamt schätzt dann den aktuellen Marktwert und wertet die Differenz als Schenkung.
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Häufige Fragen
Wichtige Informationen zu den häufigsten Fragen:
Muss ich als in Deutschland steuerpflichtige Person die Gründung / Beteiligung an einer Auslandsgesellschaft angeben?
In vielen Fällen ja, insbesondere bei Beteiligung, Organstellung oder wirtschaftlicher Kontrolle. Maßgeblich sind die tatsächlichen Umstände, nicht nur die formale Struktur. Stiftungen können hier Abhilfe schaffen!
Gilt die Anzeigepflicht auch, wenn noch keine Gewinne ausgeschüttet wurden?
Ja. Eine Anzeigepflicht kann unabhängig davon bestehen, ob bereits Ausschüttungen erfolgt sind.
Entscheidend sind Beteiligung und Einfluss, ggf. auch die wirtschaftliche Berechtigung. Stimmrechte, die Stiftungen halten, können mitunter zu entscheidenden Ausnahmen führen.
Muss ich auch Strukturen über Holding, Stiftung oder Treuhand angeben?
Häufig ja, sofern Ihnen die Gesellschaft wirtschaftlich zuzurechnen ist oder Sie maßgeblichen Einfluss ausüben(mittelbare Beteiligung, Treuhand-/Nominee-Konstellationen etc.).
Welche Folgen drohen bei Nichtangabe einer Auslandsgesellschaft?
Je nach Sachverhalt kommen Bußgelder wegen Pflichtverletzungen in Betracht, bei Steuerverkürzung zusätzlich steuerstrafrechtliche Konsequenzen. Nachzahlungen und Zinsen kommen in der Regel dazu.
Wie kann ich steuerneutral Vermögen vermehren?
In vielen Fällen ist es möglich über geeignete Strukturen Vermögen anzuhäufen und erst im Ausschüttungsfall oder durch spätere Verlagerung des Wohnsitzes Steuervorteile zu erzielen.