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Quellensteuern Zypern

Corporate - Quellensteuern

Zuletzt geprüft - 28. Juli 2021

Zypern erhebt keine Quellensteuer auf Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren an Gebietsfremde. Eine Ausnahme bilden Lizenzgebühren für in Zypern genutzte Rechte, die 10 Prozent tragen, bei Kinofilmen 5 Prozent.

DBA, die Zypern abgeschlossen hat, oder die im zypriotischen Recht umgesetzte EU-Richtlinie über Zinsen und Lizenzgebühren können diesen Satz reduzieren oder aufheben.

Quellensteuer auf andere Arten von Einkünften

Zypern erhebt 10 Prozent Quellensteuer auf technische Dienstleistungen, die Gebietsfremde in Zypern erbringen. Diese Steuer entfällt, wenn die Dienstleistung über eine Betriebsstätte in Zypern erfolgt oder zwischen verbundenen Unternehmen im Sinne der EU-Richtlinie über Zinsen und Lizenzgebühren.

Ein weiterer Satz von 10 Prozent gilt für Bruttoeinkünfte aus der Ausübung eines Berufs durch Gebietsfremde in Zypern sowie für Vergütungen von Gebietsfremden, die öffentlich auftreten, etwa im Theater, in der Musik oder im Sport.

Für Gebietsfremde ohne Wohnsitz in Zypern gilt zudem eine Quellensteuer von 5 Prozent auf Bruttoeinkünfte aus Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Erkundung oder Ausbeutung des Festlandsockels sowie mit Pipelines und ähnlichen Anlagen auf dem Meeresboden.

Tabelle Quellensteuer auf Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren

Die nachstehende Tabelle listet die geltenden zypriotischen Quellensteuersätze für Dividenden-, Zins- und Lizenzgebührenzahlungen ins Ausland.

EmpfängerQuellensteuer (%) 
 Dividenden (1)Zinsen (1)Nicht genutzte Lizenzrechte in ZypernIn Zypern genutzte Lizenzrechte
Nicht-vertraglich0005/10 (2)
     
Vertraglich:    
Ägypten0005/10 (5)
Andorra (15)0000
Armenien0005
Äthiopien0005
Bahrain0000
Barbados0000
Belgien0000
Bosnien (7)0005/10 (5)
Bulgarien0005/10 (5)
China, Volksrepublik0005/10 (5)
Dänemark0000
Deutschland0000
Estland0000
Finnland0000
Frankreich0000/5 (3)
Georgien0000
Griechenland0000/5 (5)
Guernsey0000
Indien0005/10 (5)
Iran0005/6 (5)
Irland, Republik0000/5 (5)
Island0005
Italien0000
Jersey0000
Kanada0000/5/10 (4, 5)
Kasachstan0005/10(5)
Katar0005
Kuwait0005
Lettland0000/5 (12)
Libanon0000
Litauen0005
Luxemburg (14)0000
Malta0005/10 (5)
Mauritius (14)0000
Moldawien0005
Montenegro (7)0005/10 (5)
Norwegen0000
Österreich0000
Polen0005
Portugal0005/10 (5)
Rumänien0000/5 (10)
Russland0000
San Marino (14)0000
Saudi-Arabien (15)0005/8 (16)
Schweden0000
Schweiz0000
Serbien (7)0005/10 (5)
Seychellen0005
Singapur0005/10 (5)
Slowakische Republik (9)0000/5 (10)
Slowenien0005
Spanien0000
Südafrika0000
Syrien0005/10 (5)
Thailand0005/10 (6)
Tschechische Republik0000/10 (11)
Ukraine (17)0005/10 (8)
Ungarn0000
Vereinigte Arabische Emirate0000
Vereinigte Staaten0000
Vereinigtes Königreich (13)0000
Weißrussland0005

Hinweise

  1. Nach zypriotischem Recht wird keine Quellensteuer auf Dividenden und Zinsen erhoben, die an Gebietsfremde in Zypern gezahlt werden. Darüber hinaus gibt es auch keine Quellensteuer auf Lizenzgebühren, die an Gebietsfremde in Zypern für nicht in Zypern genutzte Rechte gezahlt werden.
  2. Auf Lizenzgebühren für Rechte, die in Zypern genutzt werden, wird eine Quellensteuer von 10 % erhoben (mit Ausnahme von Lizenzgebühren für Kinofilme, für die die Quellensteuer 5 % beträgt).
  3. Für Kinofilme, einschließlich Fernsehfilme und Videobänder, gilt ein Quellensteuer -Satz von 5 %.
  4. 0 % auf literarische, dramatische, musikalische oder künstlerische Werke (mit Ausnahme von Kinofilmen und Werken auf Film oder Videoband zur Verwendung in Verbindung mit dem Fernsehen).
  5. Die Quellensteuer von 5 % gilt für Lizenzgebühren für Kinofilme.
  6. Die Quellensteuer von 5 % gilt für alle Urheberrechte an literarischen, dramatischen, musikalischen, künstlerischen oder wissenschaftlichen Werken.
  7. Bosnien, Montenegro und Serbien wenden das Abkommen zwischen Jugoslawien und Zypern an.
  8. Ein Quellensteuer-Satz von 5 % wird auf die Zahlung von Lizenzgebühren für wissenschaftliche Werke, Patente, Marken, geheime Formeln, Verfahren oder Informationen über industrielle, kommerzielle oder wissenschaftliche Erfahrungen und Kinofilme erhoben.
  9. Mit der Slowakischen Republik gilt das Abkommen zwischen Zypern und der Tschechoslowakei.
  10. Der Quellensteuer-Satz von 5 % gilt für Patente, Marken, Muster oder Modelle, Pläne, geheime Formeln oder Verfahren oder industrielle, kommerzielle oder wissenschaftliche Ausrüstungen oder für Informationen über industrielle, kommerzielle oder wissenschaftliche Ausrüstungen oder für Informationen über industrielle, kommerzielle oder wissenschaftliche Erfahrungen.
  11. Der Quellensteuer-Satz von 10% gilt für Patente, Marken, Muster oder Modelle, Pläne, vertrauliche Formeln oder Verfahren, Computersoftware oder industrielle, kommerzielle oder wissenschaftliche Ausrüstungen oder für Informationen über industrielle, kommerzielle oder wissenschaftliche Erfahrungen.
  12. Der Quellensteuer-Satz von 0 % gilt, wenn der Zahler ein in Zypern ansässiges Unternehmen ist und der wirtschaftliche Eigentümer der Einkünfte ein in Lettland ansässiges Unternehmen (außer einer Personengesellschaft) ist. Für alle anderen Fälle gilt ein Quellensteuer-Satz von 5%.
  13. Das Abkommen gilt ab dem 1. Januar 2019 für Zypern.
  14. Das Abkommen/Änderungen des Abkommens ist/sind seit dem 1. Januar 2019 in Kraft.
  15. Das Abkommen ist seit dem 1. Januar 2020 in Kraft.
  16. Der Quellensteuer-Satz von 5 % gilt für Lizenzgebühren für die Nutzung oder das Recht auf die Nutzung von industriellen, kommerziellen oder wissenschaftlichen Geräten. Für alle anderen Fälle gilt ein Quellensteuer-Satz von 8%.
  17. Das neue Protokoll zum DBA mit der Ukraine gilt ab dem 1. Januar 2020.