Corporate - Quellensteuern
Letzte Überprüfung - 22 Dezember 2021
Zimbabwe erhebt Quellensteuer, sobald Dividenden, Lizenzgebühren oder ähnliche Zahlungen an Gebietsfremde erklärt oder ausgeschüttet werden. In einigen Fällen betrifft das auch in Zimbabwe ansässige Personen.
Dividenden
Dividenden von einem zimbabwischen Unternehmen an eine gebietsfremde Holdinggesellschaft unterliegen der Quellensteuer für gebietsfremde Aktionäre, kurz NRST. Der Satz beträgt 15 Prozent, sofern kein Abkommen Erleichterungen vorsieht.
Für Dividenden von an der Börse von Zimbabwe notierten Unternehmen gilt ein Satz von 10 Prozent. Die NRST ist innerhalb von dreißig Tagen nach Erklärung der Dividende fällig.
Zinsen
Zinsen an eine in Zimbabwe ansässige Person tragen 15 Prozent Quellensteuer auf den Bruttobetrag, sofern sie von einem registrierten Bankinstitut oder Investmentfonds stammen. Die Steuer ist endgültig, das Finanzinstitut behält sie ein.
Gebietsfremde Anleger sind derzeit von jeglicher Quellensteuer auf Zinsen befreit.
Lizenzgebühren oder ähnliche Zahlungen
Zahlt ein zimbabwisches Unternehmen eine Lizenzgebühr an einen Gebietsfremden, fällt Quellensteuer von 15 Prozent an, fällig innerhalb von zehn Tagen nach der Zahlung. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Entstehung, nicht der tatsächlichen Zahlung.
Als Lizenzgebühr gilt die Zahlung für die Nutzung eines Patents, Geschmacksmusters, einer Marke, eines Urheberrechts, Modells, Musters, einer Formel oder eines ähnlichen Rechts. Auch die Weitergabe wissenschaftlicher, technischer oder kommerzieller Kenntnisse zur Verwendung in Simbabwe zählt dazu.
Die Art des gezahlten Betrags verdient daher eine sorgfältige Prüfung, um festzustellen, ob eine Lizenzgebühr vorliegt.
Entgelte
Als Honorare gelten Beträge technischer, leitender, administrativer oder beratender Natur, deren Kosten von außen bezahlt werden. Die Definition ist weit gefasst und schließt die meisten Kosten ein, die einer simbabwischen Person in Rechnung gestellt werden können, mit einigen Ausnahmen.
Der Quellensteuersatz beträgt 15 Prozent, fällig innerhalb von zehn Tagen nach dem Zahlungsdatum.
Zusammenfassung der zu zahlenden Quellensteuer
Die folgende Tabelle fasst die Quellensteuersätze für Gebietsfremde und die Abkommensvergünstigungen der simbabwischen DBA zusammen. Für den ermäßigten Satz müssen bestimmte Voraussetzungen der jeweiligen Abkommen erfüllt sein.
Prüfen Sie zusätzlich die Definitionen von Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren im jeweiligen Abkommen.
| Empfänger | Quellensteuer (%) | |||
| Dividenden | Zinsen | Lizenzgebühren | Gebühren | |
| Gebietsfremder | 15 (1) | 0 | 15 | 15 |
| Vertraglich: | ||||
| Bulgarien | 10 | N/A | 10 | 10 |
| China | 2.5/7.5 (2) | N/A | 7.5 | 15 |
| Deutschland | 10 | N/A | 7.5 | 7.5 |
| Frankreich | 10 | N/A | 10 | 10 |
| Kanada | 10 | N/A | 10 | 10 |
| Malaysia | 10 | N/A | 10 | 10 |
| Mauritius | 10 | N/A | 15 | 15 |
| Niederlande | 10 | N/A | 10 | 10 |
| Norwegen | 15 | N/A | 10 | 10 |
| Polen | 10 | N/A | 10 | 15 |
| Schweden | 15 | N/A | 10 | 10 |
| Südafrika | 5/10 (3) | N/A | 10 | 5 |
| Vereinigtes Königreich | 5 | N/A | 10 | 10 |
Hinweise:
- Gilt für nicht börsennotierte Unternehmen. Der Satz für Unternehmen, die an der Börse von Zimbabwe notiert sind, wird auf 10 % gesenkt.
- 2,5%, wenn mehr als 25% der Aktien gehalten werden; 7,5% in allen anderen Fällen.
- 5 %, wenn 25 % der Aktien gehalten werden; 10 % in allen anderen Fällen.
„N/A“ bedeutet, dass die Bestimmungen des Steuerabkommens den Steuersatz auf einen Satz begrenzen, der höher ist als der lokale Zimbabwische Steuersatz. Es ist zu beachten, dass ein Abkommen nur Steuererleichterungen bieten kann und keinen höheren Steuersatz vorschreiben kann.
Die Quellensteuer ist innerhalb von zehn Tagen nach dem Datum der Ausschüttung oder des Zuflusses zu zahlen.
Zimbabwe hat mit den folgenden Ländern Steuerabkommen ausgehandelt bzw. verhandelt derzeit über solche Abkommen:
| Botswana | Jamaika | Tansania |
| Demokratische Republik Kongo | Namibia | Tunesien |
| Indonesien | Serbien und Montenegro | Sambia |
| Iran | Seychellen |