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Quellensteuern Vereinigte Arabische Emirate

Corporate - Quellensteuern

Zuletzt geprüft - 18. März 2021

In den Vereinigten Arabischen Emiraten fallen derzeit keine Quellensteuern an.

Netzwerk von Steuerabkommen

Staatsangehörige und Gebietsansässige der VAE, ebenso wie ansässige Unternehmen, haben Zugang zu einem umfangreichen und wachsenden Netz von Doppelbesteuerungsabkommen.

Da die VAE keine Quellensteuer oder andere Besteuerung Gebietsfremder erheben, sind diese Abkommen für die Befreiung im Inland selten unmittelbar relevant. Sie können aber Befreiungen in den jeweiligen Partnerländern ermöglichen.

Der Vollständigkeit halber listet die folgende Tabelle die aktuell geltenden DBA. Weitere Abkommen befinden sich in Verhandlung oder Ratifizierung.

EmpfängerQuellensteuer (%)
DividendenZinsenLizenzgebühren
Ägypten (3)5/100/1010
Albanien0/5/1005
Algerien0010
Andorra000
Angola888
Argentinien10/151210
Armenien0/305
Aserbaidschan5/100/75/10
Bangladesch5/101010
Barbados000
Belgien0/5/100/50/5
Bosnien und Herzegowina0/5/1000/5
Brasilien (1)5/150/10/1515
Brunei005
Bulgarien0/50/20/5
China, Volksrepublik0/70/710
Costa Rica (1)0/5/150/5/1012
Deutschland (4)5/10/15010
Estland000
Fidschi0010
Finnland000
Frankreich000
Georgien000
Griechenland0/50/510
Guinea000
Hongkong0/50/55
Indien100/5/12.510
Indonesien10 (2)0/55
Irland000
Italien5/15010
Japan5/100/1010
Jemen0010
Jersey000
Jordanien70/710
Kanada5/10/150/100/10
Kasachstan0/50/1010
Kenia51010
Kirgisistan005
Komoren-Inseln000
Korea, Republik5/100/100
Kosovo0/50/50
Kroatien555
Lettland0/50/2.55
Libanon005
Liechtenstein000
Litauen0/505
Luxemburg0/5/1000
Malaysia0/10 (5)0/510
Malediven000
Malta000
Marokko0/5/100/100/10
Mauritius000
Mexiko00/4.9/1010 (2)
Moldawien566
Montenegro0/5/100/100/5/10
Mosambik000/5
Neuseeland150/1010
Niederlande0/5/1000
Nord-Mazedonien0/50/50/5
Österreich000
Pakistan10/150/1012
Panama50/55
Philippinen0/10/150/1010
Polen0/50/55
Portugal5/150/105
Rumänien0/30/33
Russland (6)00N/A
San Marino0010
Saudi-Arabien5010
Schweiz0/5/1500
Senegal555
Serbien0/5/100/1010
Seychellen005
Singapur0 (2)0 (2)0/5 (2)
Slowakei00/100/10
Slowenien0/50/55
Spanien0/5/1500
Sri Lanka0/100/1010
Südafrika5/101010
Sudan000/5
Syrien00/1018
Tadschikistan0010
Thailand5/10 (2)0/10/15 (2)15
Tschechische Republik0/5 (2)0 (2)10 (2)
Tunesien02.5/5/107.5
Türkei5/10/120/1010
Turkmenistan0010
Ukraine0/5 (2)0/3 (2)0/10 (2)
Ungarn000
Uruguay5/7 (2)0/100/5/10
Usbekistan0/5/150/1010
Venezuela0/5/100/1010
Vereinigtes Königreich0/150/200
Vietnam0/5/150/1010
Weißrussland5/100/55/10
Zypern000

Hinweise: 

  1. Dieses DBA wird am 1. Januar 2022 in Kraft treten.
  2. Dieses DBA enthält eine „Begünstigungsklausel“. Sollte diese Gerichtsbarkeit jemals einen günstigeren Quellensteuersatz mit einem anderen Land als den Vereinigten Arabischen Emiraten vereinbaren, so gilt der günstigere Quellensteuersatz automatisch auch für das VAE-Abkommen. Beachten Sie, dass die oben genannten Sätze nicht die günstigeren DBA-Sätze widerspiegeln, sondern nur die Sätze, die im DBA zwischen den Vereinigten Arabischen Emiraten und dem betreffenden Staat aufgeführt sind. Die günstigeren Sätze müssen separat bestätigt werden.
  3. Ein neues DBA zwischen den Vereinigten Arabischen Emiraten und Ägypten wurde im November 2019 unterzeichnet und sowohl von den Vereinigten Arabischen Emiraten als auch von Ägypten ratifiziert. Das aktualisierte Abkommen wird in Kraft treten, sobald die Ratifizierungsurkunden ausgetauscht wurden. Die in der Tabelle angegebenen Quellensteuersätze beziehen sich auf das neue DBA.
  4. Das DBA zwischen den VAE und Malaysia sieht einen ermäßigten Steuersatz von 10 % vor, wenn Dividendenzahlungen von einem Unternehmen der VAE an ein malaysisches Unternehmen erfolgen. Das DBA sieht jedoch einen niedrigeren Satz von 0 % vor, wenn Zahlungen von einem malaysischen Unternehmen an ein Unternehmen der VAE erfolgen.
  5. Das DBA zwischen den VAE und Deutschland wird mit Wirkung vom 31. Dezember 2021 aufgehoben.
  6. Nur für staatliche Einrichtungen.