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Quellensteuern Tschechische Republik

Corporate - Quellensteuern

Zuletzt geprüft - 28. September 2021

Tschechische Unternehmen müssen bei Zahlungen von Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren folgende Steuern einbehalten. Diese Übersicht dient nur als Anhaltspunkt, da jedes DBA seine eigene Definition von Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren hat und im Einzelfall geprüft werden sollte.

EmpfängerQuellensteuer (%)
DividendenZinsenLizenzgebühren
Ansässige Körperschaften1500
Ansässige Privatpersonen1500
Gebietsfremde Körperschaften und natürliche Personen:   
Nicht-vertraglich:15/3515/3515/35
Vertraglich   
Ägypten5/150/1515
Albanien5/150/510
Armenien100/5/105/10
Aserbaidschan80/5/1010
Äthiopien100/1010
Australien5/151010
Bahrain5010
Bangladesch5/150/1010
Barbados5/150/55/10
Belgien5/150/100/10
Bosnien500/10
Botswana50/7.57.5
Brasilien150/10/1515/25
Bulgarien100/1010
Chile154/5/10/155/10
China, Volksrepublik5/107.510
Dänemark0/1500/10
Demokratische Volksrepublik Korea100/1010
Deutschland5/15/2505
Estland5/150/1010
Finnland5/1500/1/5/10
Frankreich0/1000/5/10
Georgien5/100/80/5/10
Ghana60/108
GriechenlandLocal rates0/100/10
Hongkong5010
Indien100/1010
Indonesien10/150/12.512.5
Iran50/58
Irland, Republik5/15010
Island5/15010
Israel5/150/105
Italien1500/5
Japan10/150/100/10
Jordanien100/1010
Kanada5/150/1010
Kasachstan100/1010
Kirgisistan5/10510
Kolumbien5/15/250/1010
Korea, Republik50/50/10
Kroatien5010
Kuwait0/5010
Lettland5/150/1010
Libanon505/10
Liechtenstein0/1500/10
Litauen5/150/1010
Luxemburg0/1000/10
Malaysia0/100/1212
Malta505
Marokko100/1010
Mazedonien5/15010
Mexiko100/1010
Moldawien5/15510
Mongolei100/1010
neuseeland150/1010
Niederlande0/1005
Nigeria12.5/150/1515
Norwegen0/1500/5/10
Österreich0/1000/5
Pakistan5/150/1010
Panama100/5/1010
Philippinen10/150/1010/15
Polen50/510
Portugal10/150/1010
Rumänien100/710
Russland10010
Saudi-Arabien5010
Schweden0/1000/5
Schweiz0/1505 (4)/10
Serbien und Montenegro100/105/10
Singapur500/5/10
Slowakische Republik5/1500/10
Slowenien5/150/510
Spanien5/1500/5
Sri Lanka150/100/10
Süd-Afrika5/15010
Syrien100/1012
Tadschikistan50/710
Taiwan (5)100/105/10
Thailand100/105/10/15
Tunesien10/150/125/15
Türkei100/1010
Turkmenistan101010
Ukraine5/150/510
Ungarn5/15010
Usbekistan5/100/510
Venezuela5/100/1012
Vereinigte Arabische Emirate0/5010
Vereinigte Staaten5/1500/10
Vereinigtes Königreich5/1500/10
Vietnam100/1010
Weißrussland5/100/55
Zypern0/500/10

Hinweise

  1. Der niedrigere Satz gilt, wenn es sich bei dem Empfänger um ein Unternehmen handelt, das mindestens einen bestimmten Anteil am Kapital oder einen bestimmten Anteil an den stimmberechtigten Aktien des Unternehmens besitzt, das die Dividende direkt auszahlt. Gebietsfremde: Für Dividenden, die an Gebietsansässige in Ländern außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums sowie in Ländern gezahlt werden, mit denen die Tschechische Republik kein vollstreckbares DBA oder TIEA geschlossen hat, gilt eine Quellensteuer von 35 %.
  2. Nach inländischem Recht sind Zinserträge aus Staatsanleihen, die nach dem 31. Dezember 2020 ausgegeben werden, steuerfrei. Der niedrigere Satz gilt vor allem dann, wenn die Zinsen von der Regierung oder einer staatlichen Einrichtung vereinnahmt oder von der Regierung gezahlt werden. Nicht vertraglich gebundene Gebietsfremde: Zinszahlungen an Gebietsansässige in Ländern außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums sowie in Ländern, mit denen die Tschechische Republik kein vollstreckbares DBA oder TIEA geschlossen hat, unterliegen einer Quellensteuer von 35 %.
  3. Der niedrigere Satz gilt vor allem für kulturelle Lizenzgebühren. Nicht vertraglich gebundene Gebietsfremde: Lizenzgebühren, die an Gebietsansässige in Ländern außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums sowie in Ländern gezahlt werden, mit denen die Tschechische Republik kein vollstreckbares DBA oder TIEA geschlossen hat, unterliegen einer Quellensteuer von 35 %.
  4. Für den Fall, dass die Schweiz (auf der Grundlage des schweizerischen Rechts) keine Quellensteuer auf Lizenzgebühren erhebt, die an in der Tschechischen Republik steuerlich ansässige Personen (nicht nur an in der Schweiz steuerlich ansässige Personen) gezahlt werden, kann die Tschechische Republik die Quellensteuer von 10 % (gemäß Artikel 12 des DBA CZ-CHE) auf einen Satz von 5 % herabsetzen, um eine Gegenseitigkeitsklausel in Bezug auf die 0 %ige Quellensteuer in der Schweiz zu erreichen.
  5. Da Taiwan kein eigenständiges Land ist, wurde ein Gesetz (anstelle eines DBA) zur Umsetzung der Quellensteuer-Sätze für Taiwan eingeführt.

Abgesehen von Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren sind tschechische Gebietsansässige oder tschechische Betriebsstätten zum Steuerabzug von Gebietsfremden u. a. in folgenden Fällen verpflichtet:

  • Zahlungen für Dienstleistungen, die von einem Gebietsfremden in der Tschechischen Republik erbracht werden.
  • Schenkungen und ähnliche unentgeltliche Übertragungen.

Diese Behandlung muss angewendet werden, es sei denn, ein geltendes DBA schreibt etwas anderes vor.