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Quellensteuern Trinidad und Tobago

Corporate - Quellensteuern

Zuletzt geprüft - 21 Dezember2021

Die Quellensteuer variiert je nach Zahlungsart, Status des Empfängers und anwendbarem DBA, mit Sätzen bis zu 15 Prozent. In einigen Fällen liegt der Abkommenssatz inzwischen über dem gesetzlichen Satz.

In solchen Fällen gilt der niedrigere gesetzliche Satz. Die nachstehenden Sätze berücksichtigen diese Anpassung bereits.

Empfänger DividendenZinsen (%)
ProtfolioErhebliche Beteiligung
Gebietsansässige Körperschaften und natürliche Personen 000
     
Gebietsfremde Körperschaften und natürliche Personen:    
Nicht-Vertraglich-1101015
-25/105/1015
     
Vertraglich:    
Brasilien-1101015
-25/105/1015
Kanada (3)-1101010
-210515
Länder der Karibischen Gemeinschaft (CARICOM)-10015
-20015
China-1101010
-210510
Dänemark-1101015
-210515
Frankreich-1101010
-21050/10 (4)
Deutschland-110100/10/15 (5)
-21050/10/15 (5)
Indien-1101010
-210510
Italien-1101010
-210510
Luxemburg-1101010
-21057.5/10
Norwegen-1101015
-210515
Spanien-110108
-2100/5/108
Schweden-1101015
-21050/10/15 (6)
Schweiz-1101010
-2101010
Vereinigtes Königreich-1101010
-210510
Vereinigte Staaten-1101015
-21050/15/20 (7)
Venezuela-1101015
-210515
EmpfängerLizenzgebühren (%)
-8-9-10
Ansässige Körperschaften, natürliche Personen000
Gebietsfremde Körperschaften, natürliche Personen:   
Nicht-Vertraglich151515
Vertraglich:   
Brazil151515
CARICOM-Länder151515
China101015
Dänemark15015
Deutschland10015
Frankreich10015
Indien101015
Italien5015
Kanada10015
Luxemburg101015
Norwegen15015
Schweden15015
Schweiz10015
Spanien5515
Venezuela101015
Vereinigte Staaten15015
Vereinigtes Königreich10015

Hinweise: 

  1. Einzelpersonen.
  2. Körperschaften. Der niedrigere Satz gilt für Muttergesellschaften.
  3. Der niedrigere Satz gilt für Gesellschaften, die keine Investmentgesellschaften sind und die mindestens 10 % der Stimmrechte kontrollieren.
  4. Der Satz beträgt 10 % des Bruttobetrags, wenn die Zinsen an eine in Frankreich ansässige Person gezahlt werden; er beträgt 0 %, wenn die Zinsen an den französischen Staat oder an eine Behörde oder Einrichtung des französischen Staates gezahlt werden.
  5. Der Satz beträgt 10 % des Bruttobetrags, wenn die Zinsen an eine in Deutschland ansässige Bank gezahlt werden, 0 %, wenn die Zinsen an bestimmte staatliche Einrichtungen gezahlt werden, und 15 % des Bruttobetrags in allen anderen Fällen.
  6. Der Satz beträgt 10 % des Bruttobetrags, wenn die Zinsen an eine Bank mit Sitz in Schweden gezahlt werden, 0 %, wenn die Zinsen an bestimmte staatliche Einrichtungen gezahlt werden, und 15 % des Bruttobetrags in allen anderen Fällen.
  7. Der Satz beträgt 15 % des Bruttobetrags, wenn die Zinsen an eine Bank oder ein Finanzinstitut in den Vereinigten Staaten (USA) gezahlt werden, das keine Betriebsstätte in Trinidad und Tobago hat, 0 %, wenn die Zinsen an die US-Regierung oder an eine Behörde oder Einrichtung gezahlt werden, die sich vollständig im Besitz der US-Regierung befindet, und 20 % des Bruttobetrags in allen anderen Fällen.
  8. Der Satz gilt für Lizenzgebühren auf Patente.
  9. Der Satz gilt für Urheberrechtslizenzgebühren und ähnliche Zahlungen.
  10. Der Satz gilt für Lizenzgebühren, die für den Betrieb von Bergwerken oder Steinbrüchen oder für die Gewinnung oder Beseitigung von natürlichen Ressourcen gezahlt werden.