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Quellensteuern Tansania

Corporate - Quellensteuern

Zuletzt geprüft - 21. August 2021

Quellensteuer-Sätze

ZahlungQuellensteuer (%)
EinwohnerNicht-Einwohner
Dividenden:   
An ein Unternehmen, das 25 % oder mehr der Stimmrechte kontrolliert und 25 % oder mehr der Aktien hält510
Andernfalls1010
Gebühren für Agenten von Geschäftsbanken und digitale Zahlungsagenten10N/A
Gebühren für Dienstleistungen515
Geldüberweisungsprovisionen an Geldüberweisungsagenten10N/A
Grundstücke und Gebäude1010
Honorare für Direktoren (außer Vollzeitbeschäftigung)1515
Leasing von Flugzeugen1010
Lizenzgebühren1515
Miete  
Sonstige Vermögenswerte010
Versicherungsprämie05
Von einem an der DSE notierten Unternehmen55
Zahlungen an Lieferanten von Agrarerzeugnissen, Vieh und Fischerei* 2**N/A
Zahlungen für natürliche Ressourcen1515
Zahlungen für Waren durch staatliche Einrichtungen2N/A
Zinsen1010

Hinweise:

* Ausnahme von Zahlungen, die von landwirtschaftlichen Vermarktungsgenossenschaften und Genossenschaften geleistet werden.

** Der Satz von 2 % ist im Finanzgesetz 2021 nicht angegeben, aber dies scheint ein Versehen zu sein, da der Satz in der Haushaltsrede 2021/2022 erwähnt wurde. Es ist zu erwarten, dass er durch eine Regierungsmitteilung eingeführt wird.

Sätze des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA)

EmpfängerQuellensteuer (%)
DividendenZinsen(7)LizenzgebührenManagement / technische Gebühren
Inlandskurs (1)10101515
Vertrag:    
Kanada20/25 (2)152020
Dänemark1512.52020
Finnland20152020
Indien5/10 (3)10100
Italien10151515 (6)
Norwegen20152020
Sambia0 (5)0 (5)0 (5)0
Schweden15/25 (4)152020
Südafrika10/20 (2)10100

Hinweise: 

  1. Es gilt der inländische Quellensteuersatz, es sei denn, der DBA-Satz ist niedriger; in diesem Fall gilt der niedrigere DBA-Satz.
  2. Der niedrigere Satz gilt, wenn es sich bei dem wirtschaftlichen Eigentümer um ein Unternehmen handelt, das direkt oder indirekt mindestens 15 % der Stimmrechte an dem Unternehmen kontrolliert, das die Dividenden auszahlt; andernfalls gilt der höhere Satz.
  3. Der niedrigere Satz gilt, wenn es sich bei dem Empfänger um ein Unternehmen handelt, das mindestens 25 % der Aktien des Unternehmens besitzt, das die Dividenden ausschüttet; andernfalls gilt der höhere Satz.
  4. Der niedrigere Satz gilt, wenn es sich bei dem Empfänger um eine Gesellschaft handelt, die während des Sechsmonatszeitraums, der der Zahlung der Dividenden unmittelbar vorausgeht, zu mindestens 25 % an der Gesellschaft beteiligt war, die die Dividenden ausschüttet; andernfalls gilt der höhere Satz.
  5. Der inländische Satz gilt, wenn die Einkünfte in Sambia von der Steuer befreit sind.
  6. Der inländische Satz gilt, wenn im DBA kein Satz angegeben ist.
  7. Staatliche Kreditaufnahme: Es wird eine Quellensteuerbefreiung für Zahlungen von Zinsen, Gebühren und anderen Zahlungen in Bezug auf Darlehen an die Regierung von gebietsfremden Banken, Finanzinstituten und anderen Regierungen eingeführt, die rückwirkend zum 1. Juni 2017 gilt.