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Quellensteuern Senegal

Corporate - Quellensteuern

Zuletzt geprüft - 06 August 2021

Senegal erhebt sechs unterschiedliche Quellensteuersätze. Die wichtigsten sind:

  • 20% Quellensteuer auf Vergütungen für Dienstleistungen (einschließlich Lizenzgebühren), die von einer ausländischen Person oder einem ausländischen Unternehmen erbracht werden.
  • 5 % Quellensteuer auf Vergütungen für Dienstleistungen, die von einer gebietsansässigen natürlichen Person (die u.a. im Rahmen der Pauschalbesteuerung steuerpflichtig ist) oder einem gebietsansässigen Unternehmen erbracht werden und nicht der Körperschaftsteuer unterliegen.
  • 10% Quellensteuer auf ausgeschüttete Dividenden.
  • 13% Quellensteuer auf Anleihezinsen.
  • 8% Quellensteuer auf Einlagen oder garantierte Zinsen auf Konten bei einer Bank.
  • 16% Quellensteuer auf andere Einkünfte, insbesondere Zinsen auf Darlehen.

DBA können diese Sätze begrenzen.

Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)

Senegals DBA orientieren sich meist am OECD-Modell. Die Vertragsländer listet die Tabelle unten.

Die Quellensteuersätze der Abkommen sind wie folgt:

EmpfängerQuellensteuer (%)
DividendenZinsenLizenzgebühren
Nicht-vertraglich108 to 1620
Vertraglich   
Vertrag:   
Belgien101510
China (Taiwan)101512,5
Frankreich101515
Italien101515
Kanada101615
KatarN/AN/AN/A
Libanon101010
Luxemburg5/10106/10
Marokko101010
Mauretanien1016N/A
Nicht-Vertragsstaaten108 to 1620
Norwegen101616
Portugal5/10 (1)1010
Spanien101010
Tunesien1016N/A
Türkei5/10108/10
Vereinigtes Königreich5/8/10/15 (2)1010
WAEMU *101515

* Westafrikanische Wirtschafts- und Währungsunion (Mitglieder sind Benin, Burkina Faso, Côte d’Ivoire, Guinea-Bissau, Mali, Niger und Togo).

Hinweise

  1. Der Satz von 5 % ist anwendbar, wenn es sich bei dem wirtschaftlichen Eigentümer um ein Unternehmen handelt, das direkt mindestens 25 % des Kapitals des Unternehmens hält, das die Dividenden ausschüttet. In allen anderen Fällen gilt der Satz von 10 %.
  • Die nachstehenden Sätze gelten in folgenden Fällen:5 %, wenn es sich bei dem wirtschaftlichen Eigentümer um ein Unternehmen handelt, das direkt zu mindestens 25 % am Kapital des Unternehmens beteiligt ist, das die Dividenden ausschüttet.
  • 8 %, wenn es sich bei dem wirtschaftlichen Eigentümer um eine im Vereinigten Königreich ansässige Pensionseinrichtung handelt.
  • 10% in allen anderen Fällen.
  • 15%, wenn Dividenden, die direkt oder indirekt aus Immobilien stammen, von einem im Senegal ansässigen Anlageinstrument gezahlt werden, dessen Einkünfte aus diesen Immobilien steuerfrei sind und das den größten Teil dieser Einkünfte jährlich an einen im Vereinigten Königreich ansässigen wirtschaftlichen Eigentümer ausschüttet.