Corporate - Quellensteuern
Zuletzt geprüft - 19. August 2021
Ausländische Körperschaften unterliegen in Paraguay dem Einkommensteuerabzug auf Dienstleistungen aus paraguayischer Quelle. Das gilt auch für Zahlungen einer Zweigstelle oder Tochtergesellschaft an ihre ausländische Hauptniederlassung.
Die Gewerbesteuervorschriften behandeln Zweigstellen, Agenturen und Betriebsstätten ausländischer Unternehmen als steuerpflichtig, unabhängig vom Status des ausländischen Hauptsitzes.
Lokale Unternehmen nehmen den Steuerabzug bei Zahlungen für solche Dienstleistungen vor.
| Empfänger | Quellensteuer (%) | ||||
| Dividenden (1) | |||||
| Portfolio | Erhebliche Beteiligungen | Zinsen (2) | Lizenzgebühren (2) | Gebühr (2) | |
| Gebietsfremde Körperschaften | 15 | 15 | 6/15/30 (3) | 15/30 (4) | 15/30 (5, 6) |
| Gebietsfremde Körperschaften | 10 | 10 | 10/15 (7) | ||
| Gebietsfremde natürliche Personen | 10 | 10 | 10 (3) | 10 (6) | 10 (6) |
| Gebietsfremde natürliche Personen | 10 | 10 | |||
| Steuerabkommen mit Chile: | |||||
Hinweise:
- Lokale Unternehmen müssen bei der Ausschüttung von Erträgen oder Dividenden eine zusätzliche Quellensteuer von 5 % entrichten.
- Bei Finanzierungsgeschäften (Darlehen), Lizenzgebühren und anderen Dienstleistungen für Gebietsfremde muss der örtliche Steuerzahler eine Mehrwertsteuer in Höhe von 10 % einbehalten.
- Die Quellensteuer auf Zinsen basiert auf 100% des gezahlten Betrags, wenn sie an den Hauptsitz im Ausland überwiesen werden. Der Steuersatz beträgt 30 %. In anderen Fällen, wenn die Zahlung nicht direkt an den Hauptsitz oder an Aktionäre erfolgt, die die lokale Tochtergesellschaft kontrollieren, wird die Quellensteuer auf 50 % des gezahlten Betrags festgesetzt. Der „effektive“ Quellensteuer beträgt 15 %. Für Finanzierungsdarlehen beträgt der effektive Quellensteuersatz 6 %. Bei natürlichen Personen hängt es von der Art der Geschäftstätigkeit ab, ob sie Einkünfte aus paraguayischen Quellen erzielen und ob sie der PIT oder CIT unterliegen.
- Die Quellensteuer auf Lizenzgebühren basiert auf 100% des gezahlten Betrags, wenn dieser an den Hauptsitz im Ausland überwiesen wird. Der Steuersatz beträgt 30 %. In anderen Fällen, wenn die Zahlung nicht direkt an den Hauptsitz oder an Aktionäre erfolgt, die die lokale Tochtergesellschaft kontrollieren, wird die Quellensteuer auf 50 % des gezahlten Betrags festgesetzt. Der „effektive“ Steuersatz beträgt 15 %.
- Die Quellensteuer auf Honorare basiert auf 100 % des gezahlten Betrags, wenn sie an den Hauptsitz im Ausland überwiesen werden. Der Steuersatz beträgt 30 %. In anderen Fällen werden 50 % des gezahlten Betrags zugrunde gelegt. Der “effektive” Steuersatz beträgt 15 %.
- Gebühren für technische Unterstützungsleistungen, die von Gebietsfremden erbracht werden, unterliegen der Quellensteuer in Höhe von 15 % des gezahlten Betrags. Werden die genannten Dienstleistungen von den Hauptverwaltungen oder direkten Anteilseignern erbracht, erhöht sich der Steuersatz auf 30 %.
Honorare für persönliche Dienstleistungen, die von Gebietsfremden erbracht werden, unterliegen der PIT. Die PIT muss auf 50 % des gezahlten Betrags einbehalten werden. Der Steuersatz beträgt 20 % (effektiver Steuersatz von 10 %).
- Im Falle eines Darlehens an Chile beträgt die Quellensteuer auf die Zinsen 15 %, wenn das Darlehen von einer Bank oder einer Versicherungsgesellschaft gewährt wird. Wird das Darlehen dagegen von einem verbundenen Unternehmen oder der Hauptverwaltung gewährt, beträgt der Steuersatz 10 %. Hinsichtlich der Quellensteuer siehe Anmerkung 2.