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Quellensteuern Papua-Neuguinea

Corporate - Quellensteuern

Zuletzt geprüft - 20. Juli 2021

Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren und technische Gebühren/Managementgebühren

Die Tabelle unten zeigt die Quellensteuersätze für Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren und technische Gebühren nach PNG-Inlandsrecht und Steuerabkommen. PNGs Inlandsrecht befreit Dividenden und Zinsen unter bestimmten Umständen von der Quellensteuer (Quellensteuer).

Die höheren angegebenen Sätze sind die nach den Abkommen zulässigen Höchstsätze.

EmpfängerQuellensteuer (%)
DividendenZinsen (1)LizenzgebührenTechnische Gebühren
Ansässiges Unternehmen01500
Ansässige natürliche Person151500
Gebietsfremde juristische und natürliche Personen151510/30 (2)17
     
Vertraglich:    
Australien1510100
China1510100
Deutschland (3)15101010
Fidschi15101515
Indonesien15101010
Kanada1510100
Korea, Republik1510100
Malaysia15151010
Neuseeland1510100
Singapur1510100
Vereinigtes Königreich15101010

Hinweise: 

  1. Die Quellensteuer auf Zinsen entfällt, wenn
  • die Zinsen werden an ein zugelassenes Finanzinstitut in Papua-Neuguinea, die Bank von Papua-Neuguinea oder den Staat gezahlt oder gutgeschrieben, oder
  • die Zinserträge sind in den Händen des Empfängers anderweitig steuerfreie Einkünfte.
  1. Auf eine Lizenzgebühr, die an einen Gebietsfremden gezahlt wird, der mit dem Zahlungsempfänger verbunden ist, wird eine Quellensteuer von 30 % erhoben. Handelt es sich bei dem Gebietsfremden nicht um einen Gesellschafter des Zahlungsempfängers, beträgt die Quellensteuer 10 % (bzw. 48 % des steuerpflichtigen Einkommens aus der Lizenzgebühr, wenn der Gebietsfremde sich dafür entscheidet, eine Einkommensteuererklärung in Papua-Neuguinea einzureichen).
  2. Das Abkommen mit Deutschland ist von Deutschland noch nicht ratifiziert worden.

Quellensteuer auf gewerbliche Einkünfte

Einkünfte lokaler Unternehmer in bestimmten Branchen fallen unter die Quellensteuer auf Unternehmenseinkünfte. Zu den betroffenen Branchen gehören:

  • Bauwesen und Konstruktion.
  • Straßenverkehr.
  • Reparatur von Kraftfahrzeugen.
  • Sicherheit.
  • Vermietung von Ausrüstung.

Die betroffenen Unternehmen sind verpflichtet, eine Konformitätsbescheinigung zu besitzen und diese vorzulegen, wenn sie Verträge mit ihren Kunden abschließen. Zahler müssen eine jährliche Einkommenssteuererklärung einreichen, wenn sie entweder eine zulässige Zahlung von 500 PGK oder mehr in Bezug auf einen Vertrag oder zulässige Zahlungen für mehrere Verträge von mehr als 5.000 PGK im Jahr des Einkommens in Bezug auf einen einzigen Zahlungsempfänger leisten. Die Zahler müssen eine Quellensteuer von 10 % einbehalten, wenn die Zahlungsempfänger keine Bescheinigung über die Einhaltung der Vorschriften vorlegen.

Quellensteuer für gebietsfremde Versicherer

Prämien, die an gebietsfremde Versicherer für Versicherungsverträge über in Papua-Neuguinea belegenes Eigentum oder versicherte Ereignisse, die nur in Papua-Neuguinea eintreten können, gezahlt werden, unterliegen der Steuer in Papua-Neuguinea. Die Steuer wird auf ein als steuerpflichtig erachtetes Einkommen in Höhe von 10 % der Bruttoprämie berechnet, die zu den Steuersätzen für Gebietsfremde von 48 % (Unternehmen) bzw. 30 % (Vereinigungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit) besteuert wird. Durch Steuerabkommen kann der angewandte Steuersatz begrenzt werden.