Corporate - Quellensteuern
Zuletzt geprüft - 20. Juli 2021
Quellensteuer fällt in Namibia an, wenn bestimmte Zahlungen an Gebietsfremde geleistet werden.
Dividenden
Dividenden einer namibischen Gesellschaft an eine gebietsfremde Holdinggesellschaft unterliegen der NRST, einer Quellensteuer auf Nichtansässige.
Der Standardsatz liegt bei 10 %, wenn der Anteilseigner eine Gesellschaft ist und mindestens 25 % der Anteile hält. In allen anderen Fällen beträgt die NRST 20 %.
DBA-Erleichterungen können greifen. Die NRST ist innerhalb von 20 Tagen nach Erklärung der Dividende fällig.
Zinsen
Auf Zinsen, die ein registriertes namibisches Bankinstitut oder ein Investmentfonds an eine andere Person als eine namibische Gesellschaft zahlt, fallen 10 % Quellensteuer an, berechnet auf den Bruttobetrag.
Diese Steuer ist endgültig. Das zahlende Finanzinstitut haftet für Einbehalt und Abführung an die Steuerbehörden.
Namibische Unternehmen zahlen auf Zinsen dagegen den regulären Körperschaftsteuersatz.
Zinsen an Gebietsfremde unterliegen 10 % Quellensteuer, fällig innerhalb von 20 Tagen nach der Zinszahlung. Als Zahlungstag gilt der frühere der beiden Termine, Zahlung oder Fälligkeit.
Ein Abkommen kann Entlastung vorsehen.
Lizenzgebühren oder ähnliche Zahlungen
Zahlt ein namibisches Unternehmen eine Lizenzgebühr an einen Gebietsfremden, fällt Quellensteuer an. Der feste Satz beträgt 10 %, fällig innerhalb von 20 Tagen nach Ende des Monats, in dem die Zahlungspflicht entstand.
Als Lizenzgebühr gilt die Zahlung für Nutzung oder Nutzungsrecht an Patenten, Geschmacksmustern, Marken, Urheberrechten, Modellen, Mustern, Plänen, Formeln, Verfahren oder vergleichbaren Rechten. Auch die Weitergabe wissenschaftlicher, technischer, industrieller oder kommerzieller Kenntnisse zur Nutzung in Namibia zählt dazu.
Prüfen Sie daher sorgfältig, ob ein Betrag tatsächlich eine Lizenzgebühr darstellt. Auch Zahlungen für die Nutzung industrieller, kommerzieller oder wissenschaftlicher Ausrüstung, etwa Mieten, fallen darunter.
Ein Abkommen kann Entlastung vorsehen.
Dienstleistungen
Zahlt ein Gebietsansässiger in Namibia ein Management- oder Beratungshonorar an einen Gebietsfremden, muss er 10 % Quellensteuer einbehalten.
Management- und Beratungshonorare umfassen jeden Betrag für Verwaltungs-, Management-, technische oder beratende Dienstleistungen, unabhängig von deren beruflichem Charakter.
Eine Zweigniederlassung zählt ausdrücklich als ansässige Person. Der Satz unterliegt gegebenenfalls einer DBA-Erleichterung.
Honorare an gebietsfremde Entertainer unterliegen 25 % Quellensteuer, ohne Erleichterung durch ein Abkommen.
Zusammenfassung der zu zahlenden Quellensteuer
Die Quellensteuersätze und -erleichterungen für namibische DBA fasst die folgende Tabelle zusammen. Für den ermäßigten Satz müssen bestimmte Voraussetzungen des jeweiligen Abkommens erfüllt sein.
Beachten Sie ebenso die Definitionen von Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren in den einzelnen Abkommen.
| Empfänger | Quellensteuer (%) | ||||
| Dividenden | Zinsen | Lizenzgebühren | Management-, Verwaltungs-, Technik- und Beratungskosten | Honorare der Direktoren | |
| Nicht-Vertrag | 10/20 (1) | 10 (2) | 10 | 10 | 25 |
| Vertrag: | |||||
| Botswana | 10 | 10 | 10 | 10 (7) | 25 |
| Deutschland | 10/15 (3) | 0 | 10 | 0 | 25 |
| Frankreich | 5/15 (3) | 10 | 10 | 0 | 25 |
| Indien | 10 | 10 | 10 | 10 | 25 |
| Malaysia | 5/10 (1) | 10 | 5 | 5 | 25 |
| Mauritius | 5/10 (1) | 10 | 5 | 0 | 25 |
| Rumänien | 10 to 15 (4) | 10 | 5 | 0 | 25 |
| Russische Föderation | 5/10 (5) | 10 | 5 | 0 | 25 |
| Schweden | 5/15 (3) | 10 | 5 | 10 (7) | 25 |
| Süd-Afrika | 5/15 (1) | 10 | 10 | 0 | 25 |
| Vereinigtes Königreich | 5/10/15 (6) | N/A | 5 | 0 | 25 |
Hinweise
- Der niedrigere Satz gilt, wenn mindestens 25 % der Anteile an der namibischen Gesellschaft gehalten werden. Ansonsten gilt der höhere Satz.
- Namibische Unternehmen werden mit dem Körperschaftssteuersatz auf erhaltene Zinsen besteuert.
- Der niedrigere Satz gilt, wenn mindestens 10 % der Anteile an der namibischen Gesellschaft gehalten werden. Andernfalls gilt ein höherer Satz.
- Der Satz hängt von der Beteiligung ab.
- Niedrigerer Satz gilt, wenn mindestens 25 % der Anteile an der namibischen Gesellschaft gehalten werden und der Empfänger mindestens 100.000 US-Dollar (USD) direkt in das Eigenkapital der Gesellschaft investiert hat, die die Dividende zahlt. Ansonsten gilt ein höherer Satz.
- 5%, wenn mindestens 50% der Anteile an der namibischen Gesellschaft gehalten werden. 10 %, wenn mindestens 25 % der Anteile an der namibischen Gesellschaft gehalten werden. Ansonsten 15%.
- Die Steuersätze vor Ort sind niedriger als die 15 % gemäß dem Abkommen.
Bergbau-Lizenzgebühren
Das Minerals (Prospecting and Mining) Act erhebt eine Lizenzgebühr auf Mineralien, die von einem Lizenzinhaber in Namibia gewonnen oder abgebaut werden, basierend auf der nachstehenden Tabelle:
| Gruppe von Mineralien | Marktwert der als Lizenzgebühr erhobenen Mineralien (%) |
| Rohdiamanten | 10 |
| Rohsmaragde, Rubine und Saphire | 10 |
| Unbearbeiteter Dimensionsstein | 5 |
| Gold, Kupfer, Zink und andere unedle Metalle | 3 |
| Halbedelsteine | 2 |
| Mineralien für Kernbrennstoffe | 3 |
| Industrielle Mineralien | 2 |
| Nicht-nukleare Brennstoffmineralien | 2 |
| Öl und Gas | 5 |