Corporate - Quellensteuern
Zuletzt geprüft - 24. Juni 2021
Gebietsfremde, die in Mosambik wirtschaftlich tätig sind, ohne als Steuerzahler registriert zu sein, zahlen eine endgültige Quellensteuer von 20 % auf alle erzielten Einkünfte.
Eine Ausnahme gilt für Telekommunikation, internationalen Transport sowie Installation und Montage der dazugehörigen Ausrüstung, für Bau und Instandsetzung ländlicher Elektrizitätsinfrastruktur im Rahmen öffentlicher Elektrifizierungsprojekte und für die Fracht von Seeschiffen in Fischerei und Küstenverkehr. Für diese Bereiche gilt ein Satz von 10 %.
Dividenden unterliegen einer Steuer von 20 %, unabhängig davon, ob der Empfänger in Mosambik ansässig ist oder nicht.
Steuerabkommen
Die mosambikanischen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) legen folgende Sätze für Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren fest:
| Empfänger | Quellensteuer (%) | |||
| Dividenden | Zinsen | Lizenzgebühren | Kapitalgewinne aus Aktien | |
| Nicht-Vertrag | 20 | 20 | 20 | 20 |
| Vertrag: | ||||
| Botswana | 0/12 (4, 5) | 10 | 10 | 0 |
| Indien | 7.5 | 10 | 10 | 0 |
| Italien | 15 | 10 | 10 | 0 |
| Macau | 10 | 10 | 10 | 0 |
| Mauritius | 8/10/15 (1, 2, 3) | 8 | 5 | 0 |
| Portugal | 10 | 10 | 10 | -6 |
| Süd-Afrika | 8/15 (1, 3) | 8 | 5 | 0 |
| Vereinigte Arabische Emirate | 0 | 0 | 5 | 0 |
| Vietnam | 10 | 10 | 10 | 0 |
Hinweise:
- Der Satz von 8 % gilt, wenn der Empfänger der Dividenden eine Gesellschaft ist, die mehr als 25 % des Aktienkapitals der ausschüttenden Gesellschaft hält.
- Der Satz von 10 % gilt, wenn es sich bei dem Empfänger der Dividenden um eine Gesellschaft handelt, die weniger als 25 % des Aktienkapitals der ausschüttenden Gesellschaft besitzt.
- In allen anderen Fällen gilt der Satz von 15 %.
- Der Satz von 0 % gilt, wenn der Empfänger der Dividenden eine Gesellschaft ist, die mehr als 25 % des Aktienkapitals der Gesellschaft besitzt, die die Dividenden ausschüttet.
- In allen anderen Fällen gilt der Satz von 12 %.
- Der Gewinn wird im anderen Staat nur dann besteuert, wenn das Vermögen der veräußerten Einheit zu mehr als 50 % aus unbeweglichem Vermögen besteht.