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Quellensteuern Mosambik

Corporate - Quellensteuern

Zuletzt geprüft - 24. Juni 2021

Gebietsfremde, die in Mosambik wirtschaftlich tätig sind, ohne als Steuerzahler registriert zu sein, zahlen eine endgültige Quellensteuer von 20 % auf alle erzielten Einkünfte.

Eine Ausnahme gilt für Telekommunikation, internationalen Transport sowie Installation und Montage der dazugehörigen Ausrüstung, für Bau und Instandsetzung ländlicher Elektrizitätsinfrastruktur im Rahmen öffentlicher Elektrifizierungsprojekte und für die Fracht von Seeschiffen in Fischerei und Küstenverkehr. Für diese Bereiche gilt ein Satz von 10 %.

Dividenden unterliegen einer Steuer von 20 %, unabhängig davon, ob der Empfänger in Mosambik ansässig ist oder nicht.

Steuerabkommen

Die mosambikanischen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) legen folgende Sätze für Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren fest:

EmpfängerQuellensteuer (%)
DividendenZinsenLizenzgebührenKapitalgewinne aus Aktien
Nicht-Vertrag20202020
Vertrag:    
Botswana0/12 (4, 5)10100
Indien7.510100
Italien1510100
Macau1010100
Mauritius8/10/15 (1, 2, 3)850
Portugal101010-6
Süd-Afrika8/15 (1, 3)850
Vereinigte Arabische Emirate0050
Vietnam1010100

Hinweise: 

 

  1. Der Satz von 8 % gilt, wenn der Empfänger der Dividenden eine Gesellschaft ist, die mehr als 25 % des Aktienkapitals der ausschüttenden Gesellschaft hält.
  2. Der Satz von 10 % gilt, wenn es sich bei dem Empfänger der Dividenden um eine Gesellschaft handelt, die weniger als 25 % des Aktienkapitals der ausschüttenden Gesellschaft besitzt.
  3. In allen anderen Fällen gilt der Satz von 15 %.
  4. Der Satz von 0 % gilt, wenn der Empfänger der Dividenden eine Gesellschaft ist, die mehr als 25 % des Aktienkapitals der Gesellschaft besitzt, die die Dividenden ausschüttet.
  5. In allen anderen Fällen gilt der Satz von 12 %.
  6. Der Gewinn wird im anderen Staat nur dann besteuert, wenn das Vermögen der veräußerten Einheit zu mehr als 50 % aus unbeweglichem Vermögen besteht.