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Quellensteuern Mongolei

Corporate - Quellensteuern

Zuletzt geprüft - 18. Januar 2021

Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren an Gebietsfremde sowie Zahlungen für verkaufte Waren und erbrachte Arbeiten oder Dienstleistungen unterliegen 20 % Quellensteuer. Auf Zinsen aus Anleihen mongolischer Geschäftsbanken, notiert an in- oder ausländischen Börsen, fallen 10 % an.

Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren an gebietsansässige Unternehmen und Privatpersonen unterliegen 10 % Quellensteuer.

Ein Sondersatz von 5 % gilt für Zinserträge aus Schuldtiteln lokaler Unternehmen ohne Sonderlizenzen für Bodenschätze, Ölexploration oder Bergbau, sofern diese Titel an lokalen und internationalen Börsen gehandelt werden.

Gültige DBAs

EmpfängerQuellensteuer (%)
DividendenZinsenLizenzgebührenTechnische Gebühren
Nicht-Vertrag20202020
Vertrag:    
Österreich5/10 (1)105/10 (11)N/A
Belgien5/15 (2)105N/A
Bulgarien101010N/A
China51010N/A
Deutschland5/10 (1, 4)1010N/A
Frankreich5/15 (7)105N/A
Indien15151515
Indonesien101010N/A
Italien50/10 (6)5N/A
Kanada5/15 (7)105/10 (12)5
Kasachstan101010N/A
Kirgisistan101010N/A
Korea, Demokratische Volksrepublik5510N/A
Korea, Republik5510N/A
Malaysia10101010
Polen10105N/A
Russland1010In Übereinstimmung mit der nationalen GesetzgebungN/A
Schweiz5/15 (5)105N/A
Singapur0/5/10 (6, 9)5/10 (10)5N/A
Tschechische Republik101010N/A
Türkei101010N/A
Ukraine101010N/A
Ungarn5/15 (9)105N/A
Vereinigtes Königreich5/15 (3)7/10 (8)5N/A
Vietnam10101010
Weißrussland, Republik101010N/A

Hinweise

  1. Es sind 5 %, wenn es sich bei dem Empfänger um eine Gesellschaft (ausgenommen Personengesellschaften) handelt, die direkt mit mindestens 10 % am Kapital der Dividenden zahlenden Gesellschaft beteiligt ist.
  2. Es sind 5 %, wenn es sich bei dem wirtschaftlichen Eigentümer um eine Gesellschaft (ausgenommen Personengesellschaften) handelt, die direkt oder indirekt zu mindestens 10 % am Kapital der Dividenden zahlenden Gesellschaft beteiligt ist.
  3. Es sind 5 %, wenn es sich bei dem wirtschaftlichen Eigentümer um eine Gesellschaft handelt, die direkt oder indirekt mindestens 10 % der Stimmrechte der Dividenden zahlenden Gesellschaft kontrolliert.
  4. Es sind 5 %, wenn es sich bei dem wirtschaftlichen Eigentümer um eine Gesellschaft (ausgenommen Personengesellschaften) handelt, die direkt mit mindestens 10 % an der Gesellschaft beteiligt ist.
  5. Es sind 5 %, wenn es sich bei dem wirtschaftlichen Eigentümer um eine Gesellschaft (ausgenommen Personengesellschaften) handelt, die direkt mindestens 25 % des Kapitals der Dividenden zahlenden Gesellschaft besitzt.
  6. Keine Steuer, wenn Dividenden an die Regierung/bestimmte öffentliche Einrichtungen gezahlt werden.
  7. Es sind 5 %, wenn der wirtschaftliche Eigentümer eine Gesellschaft ist und direkt oder indirekt mindestens 10 % des Kapitals der Dividenden zahlenden Gesellschaft hält.
  8. Es sind 7 %, wenn die Zinsen an eine Bank gezahlt werden, die der wirtschaftliche Eigentümer der Zinsen ist und ein gutgläubiges Bankgeschäft betreibt.
  9. Es sind 5%, wenn der Nutzungsberechtigte ein Unternehmen ist und direkt mindestens 25% des Kapitals des Unternehmens besitzt, das die Dividenden ausschüttet.
  10. Es sind 5 %, wenn die Zinsen von einer Bank oder einem ähnlichen Finanzinstitut bezogen werden.
  11. Es sind 5%, wenn der Nutzungsberechtigte der Lizenzgebühren im Sinne eines Patents, einer Marke, eines Musters oder Modells, eines Plans, einer geheimen Formel oder eines Verfahrens oder für Informationen über industrielle, kommerzielle oder wissenschaftliche Erfahrungen; 10% in allen anderen Fällen.
  12. Es sind 5 %, wenn der Nutzungsberechtigte der Lizenzgebühren im Sinne von Urheberrechtsgebühren und anderen Zahlungen für die Herstellung oder Vervielfältigung von literarischen, dramatischen und anderen Werken, Lizenzgebühren für die Nutzung oder das Recht auf Nutzung von Computerprogrammen oder Patenten oder für Informationen über industrielle, kommerzielle oder wissenschaftliche Erfahrungen; 10 % in allen anderen Fällen.