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Quellensteuern Mauritius

Corporate - Quellensteuern

Zuletzt geprüft - 11. Mai 2021

Mauritius erhebt keine Quellensteuer auf Zahlungen, die Gebietsfremde ohne Geschäftstätigkeit auf Mauritius aus ihren ausländischen Einkünften leisten.

Auch auf Dividenden gebietsansässiger Unternehmen sowie auf Zahlungen von Unternehmen mit einem Jahresumsatz unter 6 Millionen MUR fällt keine Quellensteuer an.

Die nachstehende Tabelle zeigt die Quellensteuersätze für die übrigen Zahlungen.

ZahlungQuellensteuer (%)
Für die Beschaffung von Dienstleistungen im Rahmen eines Vertrags, wenn die Zahlung 30.000 MUR übersteigt3
Für die Beschaffung von Waren im Rahmen eines Vertrags, wenn die Zahlung 100.000 MUR übersteigt1
Für die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen im Rahmen eines einzigen Vertrags, wenn die Zahlung 300.000 MUR übersteigt1
Gebietsansässige10
Gebietsansässige5
Gebietsansässige5
Gebietsfremde15
Gebietsfremde10
Gebietsfremder10
Kommission3
Lizenzgebühren zahlbar an: 
Mietzahlungen an: 
Zahlung von Verwaltungsgebühren an eine natürliche Person durch eine andere Person als eine natürliche Person an einen: 
Zahlungen an Auftragnehmer und Unterauftragnehmer0.75
Zahlungen an den Eigentümer eines Grundstücks oder seinen Bevollmächtigten5
Zahlungen an einen Gebietsfremden für in Mauritius erbrachte Dienstleistungen10
Zahlungen an Erbringer von Dienstleistungen (Buchhalter/Buchprüfungsunternehmen, Architekten, Anwälte, Rechtsanwälte, Zahnärzte, Ärzte, Ingenieure, Landvermesser, Rechtsberater, Projektmanager im Baugewerbe, Gutachter, Immobiliengutachter und Steuerberater oder -vertreter)3
Zahlungen einer Person im Zusammenhang mit Tätigkeiten, die von einem Gebietsfremden als Entertainer oder Sportler in Mauritius ausgeübt werden10
Zahlungen von Ministerien, Regierungsstellen, lokalen Behörden, Körperschaften des öffentlichen Rechts oder der Regionalversammlung von Rodrigues im Rahmen von Verträgen, mit Ausnahme von Zahlungen an Auftragnehmer und Unterauftragnehmer und Zahlungen an Dienstleistungserbringer wie oben angegeben: 
Zinsen, die von Personen (mit Ausnahme von Banken und Nichtbanken, die nach dem Bankengesetz tätig sind) an Privatpersonen und Gebietsfremde zu zahlen sind15

Ermäßigte Quellensteuer mit Vertragsländern finden Sie im Folgenden.

EmpfängerQuellensteuer (%)
DividendenZinsenLizenzgebühren
Nicht-Vertraglich01515
Vertraglich:-1  
Ägypten5/101012
Bangladesch, Volksrepublik10-2-2
Barbados555
Belgien5/10100
Botswana5/101212.5
China51010
Deutschland5/15010
Frankreich5/15-215
Guernsey000
Indien5/157.515
Italien5/15-215
Kap Verde5107.5
Katar005
Kongo, Republik0/550
Kroatien000
Kuwait0010
Lesotho101010
Luxemburg5/1000
Madagaskar5/10105
Malaysia5/151515
Malta000
Monaco000
Mosambik8/10/1585
Namibia5/10105
Nepal5/10/1510/15 (3)15
Oman000
Pakistan101012.5
Ruanda101010
Sambia5/15105
Schweden0/1500
Senegal000
Seychellen000
Simbabwe10/201015
Singapur000
Sri Lanka10/151010
Südafrika5/15105
Swasiland7.557.5
Thailand1010/15 (4)5/15 (5)
Tunesien02.52.5
Uganda101010
Vereinigte Arabische Emirate000
Vereinigtes Königreich10/15-215
Zypern000

Hinweise: 

  1. Der inländische Quellensteuersatz auf Dividenden beträgt 0 %. Der Vollständigkeit halber sind die Steuersätze des Abkommens angegeben, die gelten würden, wenn der inländische Steuersatz höher wäre.
  2. Gleicher Satz wie nach inländischem Recht.
  3. 10% des Bruttobetrags der Zinsen gelten, wenn der wirtschaftliche Eigentümer ein Finanzinstitut, eine Versicherungsgesellschaft oder eine Investmentgesellschaft ist, die Erträge aus Finanzanlagen erhält; in allen anderen Fällen 15%.
  4. 10 % des Bruttobetrags der Zinsen, wenn sie von einem Finanzinstitut (einschließlich einer Versicherungsgesellschaft) bezogen werden; in allen anderen Fällen 15 %.
  5. 5 % des Bruttobetrags der Lizenzgebühren, die als Gegenleistung für die Nutzung oder das Recht auf Nutzung eines Urheberrechts an einem literarischen, künstlerischen oder wissenschaftlichen Werk, mit Ausnahme von Kinofilmen, Tonbändern oder Schallplatten für Rundfunk- oder Fernsehsendungen, erhalten werden. In allen anderen Fällen werden 15 % auf den Bruttobetrag der Lizenzgebühren erhoben.