Corporate - Quellensteuern
Zuletzt geprüft - 07. November 2021
Quellensteuer (Quellensteuer) auf Ausschüttungen
Die Quellensteuer auf Dividenden beträgt 10 % und ist endgültig. Die Dividende fließt nicht in das steuerpflichtige Einkommen ein, und die Quellensteuer wird nicht von der Steuerschuld abgezogen.
Quellensteuer für Gebietsansässige
| Art der Zahlung | Quellensteuer (%) |
| Lizenzgebühren | 20 |
| Mieten | 20 |
| Zahlungen von mehr als 60.000 MWK pro Jahr für Lieferungen an Gewerbetreibende und Institutionen | 3 |
| Provision | 20 |
| Zahlungen für Transport und Beförderung | 10 |
| Zahlungen an Auftragnehmer und Subunternehmer in der Bauindustrie und im Baugewerbe | 4 |
| Zahlungen für öffentliche Bewirtung | 20 |
| Zahlungen von mehr als 35.000 MWK für Gelegenheitsarbeit | 20 |
| Tabakverkäufe von weniger als 1.200 Kilogramm oder 10 Ballen, die auf Auktionsplätzen verkauft werden | 0 |
| Tabakverkäufe von mehr als 1.200 Kilogramm oder 10 Ballen, die auf Auktionen verkauft werden | 3 |
| Tabakverkauf durch Bauernclubs auf Auktionsplätzen | 0 |
| Dienstleistungen | 20 |
| Zinsen | 20 |
| Gebühren | 20 |
Steuer für Gebietsfremde (Quellensteuer auf Einkünfte aufgrund von Nichtansässigkeit)
Auf Einkünfte aus Malawi, die nicht einer Betriebsstätte in Malawi zuzurechnen sind, wird eine Quellensteuer wie folgt fällig:
- 10% auf Einkünfte aus einem Bergbauprojekt in Form von Zinsen, Lizenzgebühren, Zahlungen für unabhängige persönliche Dienstleistungen oder Dividenden.
- 15% auf alle anderen Einkünfte.
Behandlung der Quellensteuer durch Gebietsfremde im Rahmen von Doppelbesteuerungsabkommen
| Empfänger | Quellensteuer (%) | ||||
| Dividenden | Zinsen | Lizenzgebühren | Miete | Verwaltungsgebühren | |
| Nicht-vertraglich (1) | 15 | 15 | 15 | 15 | 15 |
| Vertraglich: | |||||
| Frankreich | 0 | 0 | 0 | 15 | 0 |
| Norwegen | 5 | 10 | 5 | 15 | 0 |
| Schweden | 0 | 0 | 0 | 15 | 0 |
| Schweiz | 0 | 0 | 0 | 15 | 0 |
| Südafrika | 10 | 15 | 0 | 0 | 15 |
| Vereinigtes Königreich | 0 | 0 | 0 | 15 | 15 |
Hinweise:
Siehe Gebietsfremde im Abschnitt Steuern auf das Körperschaftseinkommen.
Quellensteuer-Befreiung
Es gibt eine Quellensteuer-Befreiungfür lokale Lieferungen für vorschriftsmäßig ansässige Steuerzahler. Ein „vorschriftsmäßiger Steuerzahler“ ist definiert als jemand, der alle seine Steuerschulden bei den Steuerbehörden beglichen hat, einschließlich Zoll und Verbrauchsteuern.