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Quellensteuern Madagaskar

Corporate - Quellensteuern

Zuletzt geprüft

Madagaskar erhebt Quellensteuer wie folgt:

  • Käufe von Waren und Dienstleistungen von nicht registrierten Anbietern durch einen registrierten Anbieter unterliegen 5 % Quellensteuer, fällig innerhalb von 15 Tagen nach dem Zahlungsmonat.
  • Impôt sur les revenus des capitaux mobiliers (IRCM): Auf Zinsen für Finanzkredite fallen 20 % an. Zinsen an Banken, Finanzinstitute und ausländische Finanzorganisationen sind davon befreit.
  • Die Vergütung eines Vorstandsmitglieds oder eines einzelnen Direktors unterliegt 20 % Quellensteuer.
  • Managementhonorare, Lizenzgebühren, Gebühren für technische Hilfe und Unterstützung sowie für die Vermietung von Ausrüstungen und alle Einkünfte ausländischer Lieferanten unterliegen 10 % Quellensteuer.
  • Dividenden an ausländische Aktionäre unterliegen 10 % Quellensteuer.

Madagaskar hat vier Steuerabkommen unterzeichnet.

EmpfängerQuellensteuer (%)
DividendenDarlehenszinsenLizenzgebühren, Verwaltungsgebühren, Dienstleistungsgebühren
Nicht vertraglich102010
Vertraglich:   
Kanada15 (max)1010
Frankreich15 to 25 (max)1510 to 15 (max)
Marokko10 (max)1010
Mauritius10 (max)105 (max)