Corporate - Quellensteuern
Zuletzt geprüft
Madagaskar erhebt Quellensteuer wie folgt:
- Käufe von Waren und Dienstleistungen von nicht registrierten Anbietern durch einen registrierten Anbieter unterliegen 5 % Quellensteuer, fällig innerhalb von 15 Tagen nach dem Zahlungsmonat.
- Impôt sur les revenus des capitaux mobiliers (IRCM): Auf Zinsen für Finanzkredite fallen 20 % an. Zinsen an Banken, Finanzinstitute und ausländische Finanzorganisationen sind davon befreit.
- Die Vergütung eines Vorstandsmitglieds oder eines einzelnen Direktors unterliegt 20 % Quellensteuer.
- Managementhonorare, Lizenzgebühren, Gebühren für technische Hilfe und Unterstützung sowie für die Vermietung von Ausrüstungen und alle Einkünfte ausländischer Lieferanten unterliegen 10 % Quellensteuer.
- Dividenden an ausländische Aktionäre unterliegen 10 % Quellensteuer.
Madagaskar hat vier Steuerabkommen unterzeichnet.
| Empfänger | Quellensteuer (%) | ||
| Dividenden | Darlehenszinsen | Lizenzgebühren, Verwaltungsgebühren, Dienstleistungsgebühren | |
| Nicht vertraglich | 10 | 20 | 10 |
| Vertraglich: | |||
| Kanada | 15 (max) | 10 | 10 |
| Frankreich | 15 to 25 (max) | 15 | 10 to 15 (max) |
| Marokko | 10 (max) | 10 | 10 |
| Mauritius | 10 (max) | 10 | 5 (max) |