Corporate - Quellensteuern
Zuletzt geprüft - 26. Mai 2021
Libyen kennt keine klassische Quellensteuer im eigentlichen Sinne.
Nicht registrierte ausländische Unternehmen zahlen dennoch bei der Vertragsregistrierung eine Abgabe. Die Steuerbehörden setzen sie auf Basis des angenommenen Gewinns fest.
Bei großen Aufträgen mit unsicherem Auftragswert lässt sich diese Abgabe unter Umständen abweichend aushandeln.