Corporate - Quellensteuern
Zuletzt geprüft - 01. Oktober 2021
Auf der Isle of Man ansässige Unternehmen behalten bei bestimmten Zahlungen an Gebietsfremde Quellensteuer ein.
- Miete von Grundstücken und Immobilien auf Manx: 20 %, wenn sie entweder an ein Unternehmen oder an eine Privatperson entrichtet werden.
- Dividenden: Quellensteuer ist nicht erforderlich.
- Darlehenszinsen und Lizenzgebühren: Quellensteuer ist im Allgemeinen nicht erforderlich, aber es gibt bestimmte Ausnahmen, die gelten können.
- Sonstiges: Die Einkommensteuerbehörde der Isle of Man ist befugt, die Quellensteuer zu einem von ihr festgelegten Satz (in der Regel 20 %) auf Zahlungen steuerpflichtiger Einkünfte an Gebietsfremde (z. B. Zahlungen an gebietsfremde Subunternehmer) zu erheben.