Corporate - Quellensteuern
Zuletzt geprüft - 27. Juli 2021
Zahlungen an Gebietsfremde unterliegen im Irak einer Quellensteuer von 15 %. Das gilt für Zinsen aus Schuldverschreibungen, Hypotheken, Darlehen, Einlagen und Vorschüssen sowie für jährliche Zulagen, Rentengehälter und andere jährliche Zahlungen.
Zahlt ein Gebietsansässiger Zinsen an einen anderen Gebietsansässigen, liegt der Satz zwischen 1,8 % und 10 %.
Dividenden bleiben quellensteuerfrei, da sie aus bereits versteuerten Gewinnen stammen und beim Aktionär nicht erneut besteuert werden.
Non-upstream-Tätigkeiten unter Vertrag mit Öl- und Gasunternehmen unterliegen auf alle Zahlungen einer Quellensteuer von 3,3 % beziehungsweise 7 %.