Corporate - Quellensteuern
Zuletzt geprüft - 22. August 2021
Für Zahlungen an gebietsfremde Körperschaften oder natürliche Personen gelten die folgenden Quellensteuersätze.
| Zahlung | Quellensteuer (%) |
| Dividenden, internationale Fracht, Telekommunikation (1) | 5 |
| Lizenzgebühren, Gehälter, Provisionen, Honorare, fachliche, technische, wirtschaftliche oder finanzielle Bewertungen | 15 |
| Sonstiges | 25 |
| Zinsen (2) | 10 |
Hinweise:
- Für die internationale Nachrichtenübermittlung aus dem Ausland an lokale Einrichtungen beträgt der Satz 3 %.
- Zinsen werden nicht besteuert (d.h. es erfolgt kein Steuerabzug), wenn:
- Diese Zinsen werden an eine multilaterale Einrichtung gezahlt.
- Diese Zinsen werden von einem guatemaltekischen Bank- oder Finanzinstitut an ein ähnliches Unternehmen im Ausland gezahlt.
Gebietsfremde können in Guatemala mit oder ohne Betriebssitz tätig sein; dementsprechend hängt die einkommensteuerliche Behandlung wie folgt von den Umständen ab:
- Gebietsfremde mit einer Betriebsstätte unterliegen der Einkommensteuer, wobei sie eine der beiden für Gebietsansässige geltenden Zahlungsmodalitäten wählen können.
- Gebietsfremde ohne Betriebsstätte unterliegen der Quellensteuer, wobei je nach Art der erbrachten Leistungen spezifische Sätze gelten.
Steuerabkommen
Guatemala hat keine Steuerabkommen in Kraft.