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Quellensteuern Grönland

Corporate - Quellensteuern

Zuletzt geprüft - 11. Dezember 2021

Grönland kennt folgende Quellensteuersätze.

  • Ausschüttungen: 36 % bis 44 %, je nach Gemeinde, ein Vertrag kann den Satz senken. Gezahlte Dividenden sind bei der Körperschaftssteuer abzugsfähig.
  • Zinsen: keine Quellensteuer.
  • Lizenzgebühren: 30 %, ein Abkommen kann den Satz reduzieren.

Die vertraglichen Sätze zeigt die folgende Tabelle.

EmpfängerQuellensteuer (%)
DividendenZinsenLizenzgebühren
Dänemark35010
Färöer InselnKeine Befreiung (36% to 44%)025
Island35015
Norwegen35010

Begrenzte internationale allgemeine Missbrauchsbekämpfung

Grönland hat eine begrenzte allgemeine internationale Missbrauchsbekämpfungsvorschrift eingeführt, wonach einem Steuerpflichtigen die Vorteile eines DBA nicht gewährt werden, wenn in Anbetracht aller relevanten Umstände vernünftigerweise davon auszugehen ist, dass die Gewährung dieses Vorteils eines der Hauptziele der Vereinbarung oder des Geschäfts ist, es sei denn, es ist davon überzeugt, dass die Gewährung des Vorteils unter den konkreten Umständen mit dem Inhalt und dem Zweck der betreffenden Bestimmung übereinstimmt.