Corporate - Quellensteuern
Zuletzt geprüft - 11. Dezember 2021
Grönland kennt folgende Quellensteuersätze.
- Ausschüttungen: 36 % bis 44 %, je nach Gemeinde, ein Vertrag kann den Satz senken. Gezahlte Dividenden sind bei der Körperschaftssteuer abzugsfähig.
- Zinsen: keine Quellensteuer.
- Lizenzgebühren: 30 %, ein Abkommen kann den Satz reduzieren.
Die vertraglichen Sätze zeigt die folgende Tabelle.
| Empfänger | Quellensteuer (%) | ||
| Dividenden | Zinsen | Lizenzgebühren | |
| Dänemark | 35 | 0 | 10 |
| Färöer Inseln | Keine Befreiung (36% to 44%) | 0 | 25 |
| Island | 35 | 0 | 15 |
| Norwegen | 35 | 0 | 10 |
Begrenzte internationale allgemeine Missbrauchsbekämpfung
Grönland hat eine begrenzte allgemeine internationale Missbrauchsbekämpfungsvorschrift eingeführt, wonach einem Steuerpflichtigen die Vorteile eines DBA nicht gewährt werden, wenn in Anbetracht aller relevanten Umstände vernünftigerweise davon auszugehen ist, dass die Gewährung dieses Vorteils eines der Hauptziele der Vereinbarung oder des Geschäfts ist, es sei denn, es ist davon überzeugt, dass die Gewährung des Vorteils unter den konkreten Umständen mit dem Inhalt und dem Zweck der betreffenden Bestimmung übereinstimmt.