Corporate - Quellensteuern
Zuletzt geprüft - 14. Juli 2021
Gibraltar erhebt grundsätzlich keine Quellensteuer. Zwei Ausnahmen gelten.
- Zahlungen an Subunternehmer im Baugewerbe: Ohne Freistellungsbescheinigung behält der Auftraggeber 25 % des Arbeits- und Gewinnanteils am Vertrag ein.
- Zahlungen an Arbeitnehmer im PAYE-System: Der Arbeitgeber behält den Steuerbetrag entsprechend der Steuernummer des Arbeitnehmers ein.