← Alle Beiträge

Quellensteuern Gibraltar

Corporate - Quellensteuern

Zuletzt geprüft - 14. Juli 2021

Gibraltar erhebt grundsätzlich keine Quellensteuer. Zwei Ausnahmen gelten.

  • Zahlungen an Subunternehmer im Baugewerbe: Ohne Freistellungsbescheinigung behält der Auftraggeber 25 % des Arbeits- und Gewinnanteils am Vertrag ein.
  • Zahlungen an Arbeitnehmer im PAYE-System: Der Arbeitgeber behält den Steuerbetrag entsprechend der Steuernummer des Arbeitnehmers ein.