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Quellensteuern El Salvador

Corporate - Quellensteuern

Zuletzt geprüft - 26. September 2021

El Salvador erhebt auf Zahlungen oder Gutschriften an Gebietsfremde aus im Land erzielten Einkünften 20 % Quellensteuer. Dazu zählen Einkünfte aus Vermögenswerten, Tätigkeiten oder investiertem Kapital im Land sowie aus im Land erbrachten oder genutzten Dienstleistungen, unabhängig davon, ob sie im Ausland ausgeführt oder bezahlt werden.

Genutzte Dienstleistungen zählen als Einkünfte des Dienstleisters in El Salvador, selbst wenn die eigentliche Tätigkeit im Ausland stattfindet. Zahlungen an Unternehmen in Steueroasen unterliegen 25 % Quellensteuer, die salvadorianische Steuerverwaltung listet die betreffenden Gebiete in eigenen Richtlinien.

Im September 2020 aktualisierte die Steuerverwaltung mit Richtlinie DG-002/2020 ihre Kriterien für Vorzugsregelungen und Niedrigsteuerländer. Als solches gilt jedes nicht ausdrücklich genannte Land, das Einkommensteuer erlässt oder eine Steuer erhebt, die mehr als 80 % unter dem in El Salvador fälligen Satz liegt.

Das betrifft auch Holdinggesellschaften, Hauptgesellschaften, Hilfs- und Mischgesellschaften, Dienstleistungsgesellschaften, Finanzniederlassungen, Gesellschaften zur Verwaltung von Familienvermögen, Hauptsitze multinationaler Unternehmen (SEM), internationale Treuhandgesellschaften, Gesellschaften mit internationalen Finanzleasingverträgen und internationale Handelsgesellschaften.

Zahlungen an gebietsansässige natürliche Personen für Dienstleistungen außerhalb eines Arbeitsverhältnisses unterliegen 10 % Quellensteuer.

Einkünfte aus an der salvadorianischen Börse notierten Wertpapieren, die nicht in El Salvador ansässige Körperschaften erzielen, unterliegen einer reduzierten Quellensteuer von 3 %.

Der Erwerb immaterieller Güter zwischen im Land ansässigen Unternehmen unterliegt 10 % Quellensteuer. Einige Transaktionen unterliegen nur 5 %, darunter folgende:

  • Dividenden (eine Beschreibung der Quellensteuer auf Dividenden finden Sie im Abschnitt “Einkommensermittlung”).
  • Internationale Transportleistungen an Gebietsfremde.
  • An Gebietsfremde gezahlte Versicherungsleistungen, Rückversicherungen und Kautionen.
  • Zahlungen für die Übertragung von immateriellen Wirtschaftsgütern oder die Nutzung von Rechten an immateriellen und materiellen Wirtschaftsgütern im Zusammenhang mit Filmen, Musikaufnahmen, Kabelfernsehen, Satellitenfernsehen und Ähnlichem.

Eine Beschreibung der Quellensteuer auf Zinsen finden Sie unter Ausländische Einkünfte im Abschnitt Einkommensermittlung.

Ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen El Salvador und Spanien sieht reduzierte Sätze vor, darunter:

  • 12 % Quellensteuer auf Dividenden, oder 5 %, falls der lokale Satz günstiger ist. Zahlt eine lokale Einrichtung an ein spanisches Unternehmen mit mindestens 50 % Kapitalanteil, entfällt die Quellensteuer.
  • 10 % Quellensteuer auf Zinszahlungen.
  • 10 % Quellensteuer auf Mieten und Lizenzgebühren.
  • 10 % Quellensteuer auf Zahlungen für Dienstleistungen.