Corporate - Quellensteuern
Zuletzt geprüft - 07. August 2021
Dividenden an Gebietsfremde unterliegen in Ecuador grundsätzlich der Quellensteuer.
Der Satz bei Dividendenausschüttung liegt zwischen 25 % und 40 % des ausgeschütteten Betrags, beziehungsweise bei 35 %, wenn das ecuadorianische Unternehmen seine Eigentumsverhältnisse nicht ordnungsgemäß gegenüber den Steuerbehörden offengelegt hat.
Einnahmen aus gelegentlichen Dienstleistungen von Gebietsfremden unterliegen 25 % Quellensteuer, ebenso im Ausland geleistete Zahlungen an Gebietsfremde. Andere Zahlungen ins Ausland, außer Dividenden oder Gewinne an neutrale Länder, unterliegen ebenfalls 25 %.
Für lokale Zahlungen legt die ecuadorianische Steuerbehörde Sätze von höchstens 10 % fest, aktuell 1 %, 1,75 %, 2 %, 2,75 %, 8 % und 10 %. Im Einzelnen gilt:
- Dividendenzahlungen an ansässige Unternehmen: 0 % Quellensteuer.
- Dividendenzahlungen an gebietsansässige natürliche Personen: bis zu 25 % Quellensteuer.
- Zinszahlungen an ansässige Unternehmen: 0 % bis 2 % Quellensteuer.
- Zinszahlungen an gebietsansässige Privatpersonen: 2 % Quellensteuer.
- Lizenzzahlungen an gebietsansässige Unternehmen: 8 % Quellensteuer.
- Lizenzzahlungen an gebietsansässige Privatpersonen: 8 % Quellensteuer.
Das am 31. Dezember 2019 in Kraft getretene Gesetz zur Steuervereinfachung und -progression gibt der Steuerverwaltung die Befugnis, Steuerpflichtige als Steuerabzugsverpflichtete zu benennen.
| Empfänger | Quellensteuer (%) | ||
| Dividenden | Zinsen | Lizenzgebühren | |
| Ansässige Körperschaften | 0 | 0 bis 2 | 8 |
| Ansässige natürliche Personen | 25 | 2 | 8 |
| Gebietsfremde Körperschaften und natürliche Personen: | |||
| Nicht-vertraglich | 10 | 0/25 | 0/25/35 (1) |
| vertraglich: | |||
| Andengemeinschaft | 10 | 25 | 25 |
| Belgien | 10 | 10 | 10 |
| Brasilien | 10 | 15 | 15/25 (2) |
| Chile | 5/10 (7) | 15 | 10/15 (3) |
| China | 5/10 (8) | 10 | 10 |
| Deutschland | 10 | 10/15 (5) | 15 |
| Frankreich | 10 | 10/15 (5) | 15 |
| Italien | 10 | 10 | 5 |
| Japan | 5/10 (8) | 10 | 10 |
| Kanada | 5/10 (7) | 15 | 10/15 (3) |
| Katar | 5/10 (9) | 10 | 10 |
| Korea | 5/10 (9) | 12 | 5/12 (3) |
| Mexiko | 5/10 (10) | 10/15 (6) | 10 |
| Rumänien | 10 | 10 | 10 |
| Russland | 5/10 (7) | 10 | 10/15 (3) |
| Schweiz | 10 | 10 | 10 |
| Singapur | 5/10 (8) | 10 | 10 |
| Spanien | 10 | 5/10 (5) | 5/10 (4) |
| Uruguay | 10 | 15 | 10/15 (3) |
| Weißrussland | 5/10 (7) | 10 | 10 |
Hinweise:
- Die Quellensteuer von 35 % kann angewendet werden, wenn der Empfänger der Zahlung in einem Steuerparadies ansässig ist.
- Der höhere Satz gilt für Zahlungen für die Nutzung oder das Recht auf die Nutzung von Marken.
- Der niedrigere Satz gilt für Zahlungen für die Nutzung oder das Recht auf Nutzung von industrieller, kommerzieller oder wissenschaftlicher Ausrüstung.
- Der niedrigere Satz gilt für Zahlungen, die für Urheberrechte geleistet werden.
- Der niedrigere Satz gilt für Zinsen aus Darlehen, die für den Verkauf von industriellen, kommerziellen oder wissenschaftlichen Geräten gewährt wurden.
- Der niedrigere Satz gilt für Zinszahlungen an Banken.
- Der niedrigere Satz ist anwendbar, wenn der wirtschaftliche Eigentümer der Dividenden eine Gesellschaft (keine Personengesellschaft) ist, die zu mindestens 25 % an der Gesellschaft beteiligt ist, die die Dividenden ausschüttet.
- Der niedrigere Satz ist anwendbar, wenn der wirtschaftliche Eigentümer der Dividenden im anderen Vertragsstaat ansässig ist.
- Der niedrigere Satz ist anwendbar, wenn der wirtschaftliche Eigentümer der Dividenden eine Gesellschaft (außer einer Personengesellschaft) ist, die zu mindestens 10 % an der Gesellschaft beteiligt ist, die die Dividenden ausschüttet.
- Der niedrigere Satz ist anwendbar, wenn der wirtschaftliche Eigentümer der Dividenden der Empfänger der Dividenden ist.