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Quellensteuern Ecuador

Corporate - Quellensteuern

Zuletzt geprüft - 07. August 2021

Dividenden an Gebietsfremde unterliegen in Ecuador grundsätzlich der Quellensteuer.

Der Satz bei Dividendenausschüttung liegt zwischen 25 % und 40 % des ausgeschütteten Betrags, beziehungsweise bei 35 %, wenn das ecuadorianische Unternehmen seine Eigentumsverhältnisse nicht ordnungsgemäß gegenüber den Steuerbehörden offengelegt hat.

Einnahmen aus gelegentlichen Dienstleistungen von Gebietsfremden unterliegen 25 % Quellensteuer, ebenso im Ausland geleistete Zahlungen an Gebietsfremde. Andere Zahlungen ins Ausland, außer Dividenden oder Gewinne an neutrale Länder, unterliegen ebenfalls 25 %.

Für lokale Zahlungen legt die ecuadorianische Steuerbehörde Sätze von höchstens 10 % fest, aktuell 1 %, 1,75 %, 2 %, 2,75 %, 8 % und 10 %. Im Einzelnen gilt:

  • Dividendenzahlungen an ansässige Unternehmen: 0 % Quellensteuer.
  • Dividendenzahlungen an gebietsansässige natürliche Personen: bis zu 25 % Quellensteuer.
  • Zinszahlungen an ansässige Unternehmen: 0 % bis 2 % Quellensteuer.
  • Zinszahlungen an gebietsansässige Privatpersonen: 2 % Quellensteuer.
  • Lizenzzahlungen an gebietsansässige Unternehmen: 8 % Quellensteuer.
  • Lizenzzahlungen an gebietsansässige Privatpersonen: 8 % Quellensteuer.

Das am 31. Dezember 2019 in Kraft getretene Gesetz zur Steuervereinfachung und -progression gibt der Steuerverwaltung die Befugnis, Steuerpflichtige als Steuerabzugsverpflichtete zu benennen.

EmpfängerQuellensteuer (%)
DividendenZinsenLizenzgebühren
Ansässige Körperschaften00 bis 28
Ansässige natürliche Personen2528
    
Gebietsfremde Körperschaften und natürliche Personen:   
Nicht-vertraglich100/250/25/35 (1)
    
vertraglich:   
Andengemeinschaft102525
Belgien101010
Brasilien101515/25 (2)
Chile5/10 (7)1510/15 (3)
China5/10 (8)1010
Deutschland1010/15 (5)15
Frankreich1010/15 (5)15
Italien10105
Japan5/10 (8)1010
Kanada5/10 (7)1510/15 (3)
Katar5/10 (9)1010
Korea5/10 (9)125/12 (3)
Mexiko5/10 (10)10/15 (6)10
Rumänien101010
Russland5/10 (7)1010/15 (3)
Schweiz101010
Singapur5/10 (8)1010
Spanien105/10 (5)5/10 (4)
Uruguay101510/15 (3)
Weißrussland5/10 (7)1010

Hinweise: 

  1. Die Quellensteuer von 35 % kann angewendet werden, wenn der Empfänger der Zahlung in einem Steuerparadies ansässig ist.
  2. Der höhere Satz gilt für Zahlungen für die Nutzung oder das Recht auf die Nutzung von Marken.
  3. Der niedrigere Satz gilt für Zahlungen für die Nutzung oder das Recht auf Nutzung von industrieller, kommerzieller oder wissenschaftlicher Ausrüstung.
  4. Der niedrigere Satz gilt für Zahlungen, die für Urheberrechte geleistet werden.
  5. Der niedrigere Satz gilt für Zinsen aus Darlehen, die für den Verkauf von industriellen, kommerziellen oder wissenschaftlichen Geräten gewährt wurden.
  6. Der niedrigere Satz gilt für Zinszahlungen an Banken.
  7. Der niedrigere Satz ist anwendbar, wenn der wirtschaftliche Eigentümer der Dividenden eine Gesellschaft (keine Personengesellschaft) ist, die zu mindestens 25 % an der Gesellschaft beteiligt ist, die die Dividenden ausschüttet.
  8. Der niedrigere Satz ist anwendbar, wenn der wirtschaftliche Eigentümer der Dividenden im anderen Vertragsstaat ansässig ist.
  9. Der niedrigere Satz ist anwendbar, wenn der wirtschaftliche Eigentümer der Dividenden eine Gesellschaft (außer einer Personengesellschaft) ist, die zu mindestens 10 % an der Gesellschaft beteiligt ist, die die Dividenden ausschüttet.
  10. Der niedrigere Satz ist anwendbar, wenn der wirtschaftliche Eigentümer der Dividenden der Empfänger der Dividenden ist.