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Quellensteuern Brasilien

Corporate - Quellensteuern

Zuletzt geprüft - 03 August 2021

Gewinne und Dividenden an gebietsansässige oder gebietsfremde Empfänger unterliegen in der Regel nicht der IRRF, der brasilianischen Quellensteuer (weitere Informationen im Abschnitt Einkommensermittlung). Das gilt auch für Dividenden an Gebietsfremde in einem Steuerparadies.

Für Dienstleistungen, Lizenzgebühren und Zinsen an gebietsfremde Unternehmen oder Einzelpersonen liegt der IRRF-Satz meist bei 15 %. In bestimmten Fällen steigt er auf 25 %, zusätzlich zu weiteren Transaktionssteuern.

Zahlungen für Dienstleistungen, Lizenzgebühren und Zinsen an gebietsfremde Unternehmen aus einem Steuerparadies der schwarzen Liste unterliegen durchgehend 25 % IRRF.

Die brasilianische Bundessteuerbehörde RFB hat Leitlinien veröffentlicht, nach denen bestimmte Dienstleistungsgebühren gemäß ausgewählten Steuerabkommen von der IRRF befreit werden können.

Folgende Einkunftsarten brasilianischer Unternehmen an Gebietsfremde fallen unter die IRRF:

EmpfängerIRRF (%)
DividendenZinsenLizenzgebühren
Gebietsfremde Unternehmen und Einzelpersonen:   
Nicht-Vertragsstaaten01515
Steuerparadies02525
Vertrag (2):   
Argentinien10/151510/15
Belgien10/1510/1510/15/20
Chile10/151515
China, Volksrepublik151515/25
Dänemark251515/25
Ecuador151515/25
Finnland101510/15/25
Frankreich1510/1510/15/25
Indien151515/25
Israel10/151510/15
Italien151515/25
Japan12.512.512.5/15/25
Kanada1510/1515/25
Korea, Republik10/1510/1510/15/25
Luxemburg15/2510/1515/25
Mexiko10/151510/15
Niederlande1510/1515/25
Norwegen151515/25
Österreich151510/15/25
Peru10/151515
Philippinen15/2510/1515/25
Portugal10/151515
Russland10/151515
Schweden252525
Slowakische Republik1510/1515/25
Spanien10/1510/1510/15
Südafrika10/151510/15
Trinidad und Tobago10/151515
Tschechische Republik1510/1515/25
Türkei10/151510/15
Ukraine10/151515
Ungarn1510/1515/25
Venezuela10/151515

Hinweise

  1. Beachten Sie, dass die Überweisung von Dividenden in Brasilien im Allgemeinen nicht besteuert werden.
  2. Die Steuersätze des Abkommens, die über die für Nichtvertragsländer geltenden Sätze hinausgehen, werden automatisch reduziert. Das entsprechende Abkommen sollte von Fall zu Fall konsultiert werden, um zu bestätigen, dass die Steuerermäßigung im jeweiligen Fall anwendbar ist.
  3. Im Fall von mehreren IRRF-Sätzen, gelten folgende, allgemeine Grundsätze:
  • Dividenden: Wenn es eine IRRF auf Dividenden gäbe, was nach brasilianischem Recht nicht der Fall ist, würde im Allgemeinen der Satz von 10 % (bzw. 15 %) gelten, wenn der wirtschaftliche Eigentümer ein Unternehmen ist, das direkt eine bestimmte Mindestbeteiligung am Kapital des Unternehmens hält, das die Dividenden ausschüttet; in allen anderen Fällen gilt der Satz von 15 % (bzw. 25 %).
  • Zinsen: In der Regel gilt der Satz von 10 % für Darlehen mit einer bestimmten Mindestlaufzeit, die für bestimmte Zwecke (z. B. Erwerb von Investitionsgütern) bewilligt werden; für alle anderen Fälle gilt der Satz von 15 %.
  • Lizenzgebühren: Der Satz von 10 % gilt in der Regel für Lizenzgebühren aus der Nutzung oder dem Recht zur Nutzung von Kinofilmen, Filmen oder Tonbändern für Fernseh- oder Rundfunksendungen sowie für Urheberrechte an literarischen, künstlerischen oder wissenschaftlichen Werken, die von einer in einem der Vertragsländer ansässigen Person stammen; der Satz von 25 % (bzw. 15 %) gilt in der Regel für Lizenzgebühren aus der Nutzung oder dem Recht zur Nutzung von Handelsmarken; und der Satz von 15 % (bzw. 10 %) wird für alle weiteren Fälle berücksichtigt.