Corporate - Quellensteuern
Zuletzt geprüft - 20. November 2021
Quellensteuer in der allgemeinen Regelung (d. h. alle Sektoren außer dem Öl- und Gassektor)
Das Haushaltsgesetz 2021 legt für Gebietsfremde und natürliche Personen 15 Prozent Steuer auf in Äquatorialguinea erzielte Bruttoeinkünfte fest.
Für Nicht-CEMAC-Ansässige gilt auf Lizenzgebühren eine Quellensteuer von 15 Prozent.
Dividenden und Zinsen an Gebietsfremde unterliegen 25 Prozent Quellensteuer.
Quellensteuer auf den Öl- und Gassektor
Im Öl- und Gassektor gelten in Äquatorialguinea folgende Sätze.
- 6,25 Prozent auf Zahlungen an gebietsansässige Unternehmen im Öl- und Gassektor.
- 15 Prozent auf Zahlungen an Gebietsfremde im selben Sektor.
- 5 Prozent auf Zahlungen für Mobilisierungs-, Demobilisierungs- und Transportdienstleistungen.
- In der Praxis wenden die Steuerbehörden diesen letzten Satz nur auf den Verkauf von Dienstleistungen an.
Bemessungsgrundlage ist der Bruttobetrag, der an den Dienstleister gezahlt wird.
Für gebietsfremde Unternehmen und Privatpersonen gilt die Quellensteuer als Abschlusssteuer.
Seit dem 1. Januar 2019 zählt die Quellensteuer für gebietsansässige Unternehmen und Privatpersonen als abzugsfähige Ausgabe, nicht mehr als Steuergutschrift.