Algerien Quellensteuern
Zuletzt überprüft - 08. Juni 2021
Auf Dienstleistungen erhebt Algerien eine Quellensteuer von 30 %, die IBS, TAP und Mehrwertsteuer in einem Satz zusammenfasst. Berechnungsgrundlage ist der Bruttobetrag der in Rechnung gestellten Leistungen.
Ein Doppelbesteuerungsabkommen kann diesen Satz reduzieren oder ganz entfallen lassen.
Auf Dividenden liegt die Quellensteuer bei 15 % für Gebietsansässige und Gebietsfremde, auf Zinsen bei 10 %. Auch hier kann ein Doppelbesteuerungsabkommen den Satz senken.
Lizenzgebühren unterliegen 30 % Quellensteuer. Mit Doppelbesteuerungsabkommen sinkt der Satz je nach Fall auf maximal 5 %, 10 % oder 12 %.
Sätze für Doppelbesteuerungsabkommen (DBAs)
Empfänger | Quellensteuer (%) | ||
| Dividenden | Interesse | Lizenzgebühren | |
| Ägypten | 10 | 5 | 10 |
| Bahrain | 0 | 0 | (2) |
| Belgien | 15 | 0/15 | 5/15 |
| Bosnien | 10 | 10 | 12
|
| Bulgarien | 10 | 10 | 10 |
| China | 5/10 (19) | 7 | 10 |
| Deutschland | 5/15 (16) | 10 | 10 |
| Frankreich | 5/15 (3) | 10/12 (4) | 5/10/12 (5) |
| Indonesien | 15 | 15 | 15 |
| Iran | 5 | 5 | 5 |
| Italien | 15 | 15 | 5/15 |
| Jordanien | 15 | 15 | 15 |
| Kanada | 15 | 0/15 | 15 |
| Katar | 0 | 0 | 5 |
| Kuwait | 0 | 0 | 15 |
| Libanon | 15 | 10 | 10 |
| Mauretanien | 10 | 10 | 15 |
| Nicht-vertraglich | 15 | 10 | 30 (1) |
| Österreich | 5/15 (17) | 0/10 | 10 |
| Portugal | 10/15 (9) | 15 | 10 |
| Rumänien | 15 | 15 | 15 |
| Russland | 5/15 (11) | 15 | 15 |
| Saudi Arabien | 0 | 0 | 7 |
| Schweiz | 5/15 (15) | 10 | 10 |
| Spanien | 5/15 (13) | 5 | 7/14 |
| Südafrika | 10/15 (10) | 10 | 10 |
| Südkorea | 5/15 (11) | 10 | 2/10 (12) |
| Sultanat Oman | 5/10 (8) | 5 | 10 |
| Türkei | 12 | 10 | 10 |
| Ukraine | 5/15 (11) | 10 | 10 |
| Union des Arabischen Maghreb | 15 | 10 | 30 |
| Vereinigte Arabische Emiraten | 0 | 0 | 10 |
Vereinigtes Königreich (6) | 5/15 (7) | 0/7 (8) | 10 |
Hinweis:
- Die Vermietung von Ausrüstung kann als Lizenzgebühr oder Vergütung für Dienstleistungen, die in den Bereich industrieller und kommerzieller Leistungen fallen, oder als andere Vergütungen betrachtet werden. Lizenzgebühren, die für die Nutzung von Industrieanlagen im Rahmen eines internationalen Leasingvertrags gezahlt werden, unterliegen einem Steuerfreibetrag von 60%, der auf der Grundlage dieser QuSt angewendet wird. Somit beträgt der effektive Steuersatz der QuSt 12% = 30% * (1 - 60%). Für Software gilt eine Ermäßigung von 30%, wodurch der effektive Steuersatz 21% beträgt. Die Mehrwertsteuer sollte in diesem Fall selbst veranlagt werden.
- Es gilt der Inlandstarif. Es gibt keine Kürzung nach dem Vertrag.
- 5%, wenn der wirtschaftliche Eigentümer ein Unternehmen ist, dass direkt oder indirekt mindestens 10% des Kapitals des die Dividenden zahlenden Unternehmens hält. 15% in allen anderen Fällen.
- 10%, wenn der wirtschaftliche Eigentümer in Algerien ansässig ist und die Interessen aus Frankreich stammen und 12 %, wenn der wirtschaftliche Eigentümer in Frankreich ansässig ist und die Interessen aus Algerien stammen.
- 5% für Lizenzgebühren, die für die Nutzung oder das Nutzungsrecht an Urheberrechten an literarischen, künstlerischen oder wissenschaftlichen Arbeiten, einschließlich Kinofilmen, Filmen, Bändern und anderen Mitteln der Bild- oder Tonwiedergabe, gezahlt werden. In anderen Fällen 10% bei Lizenzgebühren aus Frankreich und 12% bei Lizenzgebühren aus Algerien.
- Am 1. Januar 2017 traten in Algerien die Doppelbesteuerungsabkommens-Bestimmungen für Quellen- und andere Steuern in Kraft.
- 5%, wenn der wirtschaftliche Eigentümer ein Unternehmen (außer einer Personengesellschaft) ist, dass direkt mindestens 25% des Kapitals des ausschüttenden Unternehmens hält. 15% in allen anderen Fällen.
- 0 %, wenn Zinsen gezahlt werden: (i) an den Staat des Vereinigten Königreichs (Vereinigtes Königreich), seine Zentralbank, eine politische Unterabteilung oder eine lokale Behörde, (ii) durch den algerischen Staat, seine Zentralbank, eine politische Unterabteilung, eine lokale Behörde oder eine gesetzliche Körperschaft, (iii) wenn die Zinsen für ein Darlehen, eine Forderung oder einen Kredit gezahlt werden, der geschuldet wird, oder von Algerien oder einer politischen Unterabteilung, einer lokalen Behörde oder einer Exportfinanzierungsagentur in Algerien hergestellt, bereitgestellt, garantiert oder versichert werden. 7% in allen anderen Fällen.
- 10% des Bruttobetrags der Dividenden, wenn der wirtschaftliche Eigentümer eine Gesellschaft ist, die für einen aufeinanderfolgenden Zeitraum von zwei Jahren vor der Zahlung der Dividenden direkt mindestens 25% des Aktienkapitals der die Dividenden zahlenden Gesellschaft hält. 15% des Bruttobetrags der Dividenden in allen anderen Fällen.
- 10% des Bruttobetrags der Dividenden, wenn der wirtschaftliche Eigentümer ein (nicht vertraglich gebundenes) Unternehmen ist, das direkt mindestens 25% des Kapitals des die Dividenden zahlenden Unternehmens besitzt. 15% des Bruttobetrags der Dividenden in allen anderen Fällen.
- 5% des Bruttobetrags der Dividenden, wenn der wirtschaftliche Eigentümer ein (nicht vertraglich gebundenes) Unternehmen ist, das direkt mindestens 25% des Kapitals des die Dividenden zahlenden Unternehmens besitzt. 15% des Bruttobetrags der Dividenden in allen anderen Fällen.
- 2% des Bruttobetrags der Lizenzgebühren, die für die Nutzung oder das Recht zur Nutzung von industriellen, kommerziellen oder wissenschaftlichen Geräten gezahlt werden. 10% des Bruttobetrags der Lizenzgebühren in allen anderen Fällen.
- 5% des Bruttobetrags der Dividenden, wenn der wirtschaftliche Eigentümer ein Unternehmen ist, dass direkt oder indirekt mindestens 10% des Kapitals des Dividenden zahlenden Unternehmens hält. 15% des Bruttobetrags der Dividenden in allen anderen Fällen.
- 14% des Bruttobetrags der Lizenzgebühren, die für die Nutzung oder das Recht zur Nutzung einer Kopie eines literarischen, künstlerischen oder wissenschaftlichen Werks gezahlt werden, einschließlich Filmen, Bändern und anderen Mitteln der Bild- oder Tonwiedergabe. 7% des Bruttobetrags der Lizenzgebühren in anderen Fällen.
- 5% des Bruttobetrags der Dividenden, wenn der wirtschaftliche Eigentümer eine Gesellschaft (außer einer Personengesellschaft) ist, die direkt 20% des Kapitals der gesellschaftlichen Zahlung der Dividende besitzt. 15% des Bruttobetrags der Dividenden in allen anderen Fällen.
- 5% des Bruttobetrags der Dividenden, wenn der wirtschaftliche Eigentümer ein Unternehmen (außer einer Gesellschaft von Personen) ist, dass direkt mindestens 10% des Kapitals der gesellschaftlichen Zahlung der Dividende besitzt. 15% des Bruttobetrags der Dividenden in allen anderen Fällen.
- 5% des Bruttobetrags der Dividenden, wenn der wirtschaftliche Eigentümer eine Gesellschaft (außer einer Personengesellschaft) ist, die direkt mindestens 10% des Kapitals der Gesellschaft hält, die die Dividenden zahlt. 15% des Bruttobetrags der Dividenden in allen anderen Fällen.
- 5% des Bruttobetrags der Dividenden, wenn der wirtschaftliche Eigentümer ein (nicht vertraglich gebundenes) Unternehmen ist, das direkt mindestens 15% des Kapitals des die Dividenden zahlenden Unternehmens besitzt. 10% des Bruttobetrags der Dividenden in allen anderen Fällen.
- 5% des Bruttobetrags der Dividenden, wenn der wirtschaftliche Eigentümer ein (nicht vertraglich gebundenes) Unternehmen ist, das direkt mindestens 25% des Kapitals des die Dividenden zahlenden Unternehmens besitzt. 10% des Bruttobetrags der Dividenden in allen anderen Fällen.