Corporate - Quellensteuer
Zuletzt geprüft - 06. Juni 2021
In St. Lucia ansässige Körperschaften und Personen müssen bei bestimmten Zahlungen mit Einkommenscharakter an Gebietsansässige oder Gebietsfremde Steuern einbehalten. Die Sätze zeigt die folgende Tabelle.
| Empfänger | Quellensteuer (%) |
| Gebietsansässige Körperschaften: | |
| Zahlungen an Auftragnehmer | 10 |
| Miete von Ausrüstung | 10 |
| Gebietsfremde Körperschaften: | |
| Zinsen | 15/15 CARICOM |
| Lizenzgebühren | 25/15 CARICOM |
| Management-Gebühren | 25/15 CARICOM |
| Provisionen oder Gebühren (nicht im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses) | 25 |
| Einkünfte eines Trusts | 25 |
| Prämien, einschließlich Versicherungsprämien | 25 |
| Jede andere Zahlung mit Einkommenscharakter | 25 |
St. Lucia hat nur ein DBA. Dieses Abkommen zwischen den karibischen Territorien wird als CARICOM-Doppelbesteuerungsabkommen bezeichnet. Die folgenden Staaten sind Vertragsparteien dieses Abkommens:
- Antigua und Barbuda
- Barbados
- Belize
- Dominica
- Grenada
- Guyana
- Jamaika
- Montserrat
- St. Kitts und Nevis
- St. Vincent und die Grenadinen
- Trinidad und Tobago