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Quellensteuer St. Lucia

Corporate - Quellensteuer

Zuletzt geprüft - 06. Juni 2021

In St. Lucia ansässige Körperschaften und Personen müssen bei bestimmten Zahlungen mit Einkommenscharakter an Gebietsansässige oder Gebietsfremde Steuern einbehalten. Die Sätze zeigt die folgende Tabelle.

EmpfängerQuellensteuer (%)
Gebietsansässige Körperschaften: 
Zahlungen an Auftragnehmer10
Miete von Ausrüstung10
Gebietsfremde Körperschaften: 
Zinsen15/15 CARICOM
Lizenzgebühren25/15 CARICOM
Management-Gebühren25/15 CARICOM
Provisionen oder Gebühren (nicht im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses)25
Einkünfte eines Trusts25
Prämien, einschließlich Versicherungsprämien25
Jede andere Zahlung mit Einkommenscharakter25

St. Lucia hat nur ein DBA. Dieses Abkommen zwischen den karibischen Territorien wird als CARICOM-Doppelbesteuerungsabkommen bezeichnet. Die folgenden Staaten sind Vertragsparteien dieses Abkommens:

  • Antigua und Barbuda
  • Barbados
  • Belize
  • Dominica
  • Grenada
  • Guyana
  • Jamaika
  • Montserrat
  • St. Kitts und Nevis
  • St. Vincent und die Grenadinen
  • Trinidad und Tobago