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Quellensteuer Serbien

Corporate - Quellensteuer

Zuletzt geprüft- 19. Oktober 2021

Serbien erhebt 20 % Quellensteuer auf Dividenden und Gewinnbeteiligungen, Lizenzgebühren einschließlich verwandter Urheber- und Schutzrechte, sowie Zinserträge an Gebietsfremde.

Derselbe Satz gilt für Marktforschung, Buchführung, Wirtschaftsprüfung und andere Rechts- und Unternehmensberatung, für Einkünfte aus Konkurs- oder Liquidationsüberschüssen sowie für Mietzahlungen für Immobilien und andere Vermögenswerte. Ein DBA kann einen ermäßigten Satz oder eine Befreiung vorsehen.

Auch Einkünfte aus Unterhaltungs-, Kunst- und Sportprogrammen in Serbien unterliegen der Quellensteuer, sofern sie nicht bereits als Einkommen einer natürlichen Person wie Künstler, Musiker oder Sportler besteuert werden.

Für die Anwendung eines DBA benötigen Gebietsfremde eine Ansässigkeitsbescheinigung auf dem vorgeschriebenen Formular des serbischen Finanzministeriums, abgestempelt von der zuständigen Behörde ihres Wohnsitzlandes.

Für Gebietsfremde aus Steuerparadiesen gelten schärfere Sätze. Lizenzgebühren, Zinsen, Vermietungseinkünfte und Dienstleistungsgebühren liegen bei 25 %, Dividenden bei 20 %. Das serbische Finanzministerium veröffentlicht die Liste der betroffenen Länder (http://www.poreskauprava.gov.rs/pravna-lica/pregled-propisa/prav ilnici/312/pravilnik-o-listi-jurisdikcija-sa-preferencijalnim-poreskim-sistemom.html).

Die nach den geltenden DBA vorgesehenen Sätze zeigt die folgende Tabelle.

EmpfängerQuellensteuer (%)Anwendbar ab
Dividenden (1)ZinsenLizenzgebühren (3)
Nicht-Vertraglich202020 
Steuerparadies202525 
Vertraglich:    
Albanien5/1510102006
Ägypten5/1515152007
Armenien8882017
Aserbaidschan100/10 (5)102011
Belgien10/1515101982
Bosnien und Herzegowina5/100/10 (5)102006
Bulgarien5/1510102001
China50/10 (5)101998
Dänemark5/150/10 (5)102010
Deutschland150101989
Estland5/100/10 (5)5/102011
Finnland5/150101988
Frankreich (8)5/15001976
Georgien5/100/10 (5)102014
Ghana (2)5/151010N/A
Griechenland15/510102011
Indien5/150/10 (5)102009
Indonesien (2)150/10 (5)152019
Iran (2)100/10 (5)102012
Irland5/100/10 (5)5/102011
Israel (8)5/1510 (5)5/102019
Italien1010101986
Kanada5/150/10 (5)102014
Kasachstan10/150/10 (5)102017
Katar5/100/10 (5)102011
Kroatien5/1010102005
Kuwait5/100/10 (5)102004
Lettland5/100/10 (5)5/102007
Libyen5/100/10 (5)102011
Litauen5/100/10 (5)102010
Luxemburg5/100/10 (5)5/102017
Malaysia0 (4)10101991
Malta5/10 (6)105/102011
Marokko (2)100/10 (5)10N/A
Mazedonien5/1510101998
Moldawien5/1510102007
Montenegro100/10 (5)5/102012
Niederlande5/150101983
Nordkorea100/10 (5)102002
Norwegen0 (7)/5/150/10 (5)5/102016
Österreich5/150/10 (5)5/102011
Pakistan100/10 (5)102011
Palästina (2)100/10 (5)10N/A
Polen (8)5/1510101999
Rumänien100/10 (5)101998
Russland5/1510101998
San Marino (8)5/1010102019
Schweden5/15001982
Schweiz5/1510102007
Simbabwe (2)5/151010N/A
Slowakische Republik (8)5/1510102002
Slowenien (8)5/100/10 (5)5/102004
Spanien5/100/10 (5)5/102011
Sri Lanka12.510101987
Südkorea5/100/10 (5)5/102017
Tschechische Republik100/10 (5)5/102006
Tunesien1010102014
Türkei5/150/10 (5)102008
Ukraine5/100/10 (5)102002
Ungarn5/1510102003
Vereinigte Arabische Emirate0 (7)/5/100/10 (5)102014
Vereinigtes Königreich5/1510101983
Vietnam10/1510102014
Weißrussland5/158101999
Zypern1010101987

Hinweise

  1. Wenn das begünstigte Unternehmen mindestens 25 % (5 % je nach DBA) des Eigenkapitals des zahlenden Unternehmens besitzt/kontrolliert, gilt der niedrigere der beiden Sätze.
  2. Das Abkommen wurde von keiner der Vertragsparteien ratifiziert.
  3. Ein Steuersatz von 5 % gilt für literarische, wissenschaftliche und künstlerische Werke, Filme und filmähnliche Werke oder andere Quellen für die Wiedergabe von Ton und Bild. Ein Steuersatz von 10 % gilt für Patente, kleine Patente, Marken, Modelle und Muster, technische Innovationen, geheime Formeln oder technische Verfahren.
  4. Nur in Fällen, in denen Dividenden an in Serbien ansässige Personen gezahlt werden. Wenn sie an in Malaysia ansässige Personen gezahlt werden, sind sie in Serbien mit 20 % zu versteuern.
  5. Ein Steuersatz von 0 % gilt, wenn der Empfänger der Einkünfte die Regierung oder staatseigene Banken sind. In allen anderen Fällen sollte ein höherer Satz gelten, der im DBA vorgesehen ist.
  6. Der Quellensteuersatz bezieht sich ausschließlich auf Dividenden, die von Serbien aus ausgeschüttet werden. In Malta darf die Quellensteuer nicht höher sein als die Körperschaftsteuer auf den Gewinn vor der Ausschüttung der Dividende.
  7. Ein Satz von 0 % gilt in Fällen, in denen der Empfänger der Dividendeneinkünfte die Regierung des Vertragsstaates ist.
  8. Neben der Eigentumsvoraussetzung (siehe Anmerkung 1) muss auch das Kriterium der 365 Jahre Haltedauer erfüllt werden, damit der niedrigere der beiden DBA-Sätze auf Dividendenzahlungen angewendet werden kann.