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Quellensteuer Gabun

Corporate - Quellensteuer

Zuletzt geprüft - 11. Oktober 2021

20% Quellensteuer (Quellensteuer)

Zahlt ein in Gabun ansässiger Schuldner an natürliche oder juristische Personen, die der CIT oder PIT unterliegen und keine ständige berufliche Niederlassung in Gabun haben, greift eine Quellensteuer von 20 % auf folgende Beträge.

  • Alle Beträge, die aufgrund der Ausübung eines “freien Berufs” in Gabun gezahlt werden.
  • Zahlungen an Erfinder, Zahlungen im Zusammenhang mit Urheberrechten und alle Zahlungen im Zusammenhang mit geistigem und gewerblichem Eigentum sowie gleichgestellten Rechten.
  • Alle Beträge, die für in Gabun erbrachte oder tatsächlich genutzte Dienstleistungen gezahlt werden.
  • Zinsen, Verzugszinsen und alle anderen festverzinslichen Anlageprodukte, die zu den als gewerbliche Einkünfte des Empfängers erklärten Einkünften gehören.

Auch Nettogewinne ausländischer Zweigniederlassungen mit Sitz im Ausland unterliegen in Gabun 20 % Quellensteuer, bevor die ausländischen Unternehmen sie berücksichtigen.

Im Zusammenhang mit der Anwendung eines DBA entfällt dieser Satz von 20 % in folgenden Fällen.

EmpfängerQuellensteuer (%)
DividendenZinsenLizenzgebühren
Nicht-vertraglich202020
    
Vertraglich:   
Belgium (1)181510
Canada (1)151010
France (2)151010
Morocco (2)151010

Hinweise: 

  1. Wenn der wirtschaftliche Eigentümer der Dividenden, Zinsen oder Lizenzgebühren im anderen Vertragsstaat ansässig ist.
  2. Wenn die Person, die die Dividenden, Zinsen oder Lizenzgebühren erhält, der wirtschaftliche Eigentümer ist.

Einkommensteuer auf übertragbare Wertpapiere (IRCM)

Die IRCM wird zu einem Satz von 20 % auf die an juristische Personen gezahlten Erträge aus Aktien und Anteilen fällig. Sie wird von den Empfängern dieser Erträge geschuldet und muss von der ausschüttenden Gesellschaft einbehalten werden.