Corporate - Quellensteuer
Zuletzt geprüft - 25. September 2021
Für die Quellensteuer gelten folgende Sätze.
- Impôt sur le revenu des valeurs mobilières (IRVM): 15 % auf Dividenden und Verwaltungsratshonorare.
- Impôt sur le revenue des créances (IRC): 18% auf Zinszahlungen, reduziert auf 13,5% für Privatpersonen und 16,5% für Unternehmen bei Bankeinlagenzinsen. Erträge aus Staatsanleihen bleiben für Privatpersonen steuerfrei. Ausländische Banken zahlen 18% auf Darlehenszinsen bzw. 9% auf Ausrüstungsdarlehen mit mindestens drei Jahren Laufzeit.
- Impôt sur les benefices non commerciaux (BNC): 25 % auf 80 % der von ivorischen Unternehmen an ausländische Unternehmen gezahlten Lizenz-, Verwaltungs- und Dienstleistungsgebühren, effektiv 20 % des gezahlten Nettobetrags. Für Lizenzgebühren und Managementgebühren gelten teils ermäßigte Sätze, siehe unten.
- Zinsen auf Einlagenzertifikate (bons de caisse): 25%.
Quellensteuer (Quellensteuer) auf öffentliche Aufträge für Dienstleistungen
Zahlungen staatlicher Stellen oder öffentlicher Einrichtungen an Gebietsfremde für einen Waren- oder Dienstleistungsvertrag unterliegen 20 % Quellensteuer, vorbehaltlich der DBA (siehe Impôt sur les benefices non commerciaux).
Für gebietsansässige Personen oder Unternehmen gilt diese Quellensteuer nicht, außer für einzelne Dienstleister, die im Rahmen der Standardsteuerregelung für kleine Unternehmen registriert sind, siehe unten.
Quellensteuer für Kleinunternehmen
Für Vergütungen an Anbieter von Unternehmensdienstleistungen, die im Rahmen der Unternehmenssteuerregelung (régime de l’entreprenant) oder der Steuerregelung für Kleinstunternehmen registriert sind, gilt ein Satz von 2 %.
Zahlungen staatlicher Stellen oder öffentlicher Einrichtungen für einen Dienstleistungs- oder Warenvertrag an ein Unternehmen dieser Regelungen unterliegen 5 % Quellensteuer.
Quellensteuer auf Einkünfte von Schriftstellern
Auf gelegentliche Einnahmen, die an Einzelpersonen oder Unternehmen als Lizenzgebühren für Bücher, wissenschaftliche Studien und künstlerische Produktionen gezahlt werden, fällt eine Quellensteuer von 7,5 % an.
Vertragsraten
Das ivorische DBA-Netz:
| Empfänger | Quellensteuer (%) | ||
| Dividenden | Zinsen | Lizenzgebühren | |
| Nicht-vertraglich | 15 | 18 | 20 |
| Vertraglich: | |||
| Belgien | 15 | 16 | 10 |
| Deutschland | 15 | 15 | 10 |
| Frankreich | 15 | 15 | 10 |
| Italien | 15 | 15 | 10 |
| Kanada | 15 | 15 | 10 |
| Marokko | 10 | 10 | 10 |
| Norwegen | 15 | 16 | 10 |
| Portugal | 10 | 10 | 5 |
| Schweiz | 15 | 15 | 10 |
| Tunesien | 10 | 10 | 10 |
| Vereinigtes Königreich (1) | 15 | 15 | 10 |
| WAEMU (2) | 10 | 15 | 15 |
Hinweise:
- Auf Verwaltungsgebühren („honoraires de gestion“) wird die Quellensteuer von 10 % des DBA des Vereinigten Königreichs erhoben.
- die Staaten der Westafrikanischen Wirtschafts- und Währungsunion (WAEMU) sind: Benin, Burkina Faso, Côte d’Ivoire, Guinea-Bissau, Mali, Niger, Senegal und Togo.