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Quellensteuer Botswana

Corporate: Quellensteuer

Zuletzt geprüft: 11. August 2021

Botswana erhebt Quellensteuer auf Zahlungen an Gebietsansässige und Nicht-Gebietsansässige.

Die folgenden Sätze gelten, sofern kein Doppelbesteuerungsabkommen etwas anderes vorsieht.

GebietsansässigeQuellensteuer-Rate (%)
Dividenden10
Zahlungen für Vieh, das zum Zweck der Schlachtung oder Fütterung zur Schlachtung erworben wurde4
Zahlungen im Rahmen bestimmter Bauverträge3
Zinsen10
GebietsfremdeQuellensteuer-Rate (%)
Dividenden10
Zahlungen für Tantiemen, Management- oder Beratungsgebühren15
Zahlungen für Unterhaltungskosten10
Zahlungen für Vieh, das zum Zweck der Schlachtung oder Fütterung für die Schlachtung erworben wurde4
Zahlungen im Rahmen bestimmter Bauverträge3
Zinsen15
EmpfängerQuellensteuer (%)
DividendenZinsenLizenzgebührenManagement- und Beratungskosten
Barbados5/10 (1)101010
Frankreich5/10 (1)10107.5
Indien10101010
Mauritius5/10 (1)1212.515
Namibia10101015
Russland5/10 (1)101010
Sambia5/10 (1)101010
Schweden10151515
Seychellen5/105 (1)7.51010
Simbabwe5/10 (1)101010
Südafrika10101010
Vereinigtes Königreich5/10 (1)10107.5

Hinweise: 

  1. Der Steuersatz von 5 % ist anwendbar, wenn es sich bei dem wirtschaftlichen Eigentümer um ein im DBA-Land ansässiges Unternehmen handelt, das mindestens 25 % des Aktienkapitals des Dividenden zahlenden Unternehmens hält. Andernfalls gelten anderen Sätze.