Corporate: Quellensteuer
Zuletzt geprüft: 8. April 2021
Ausschüttungen an in Bolivien ansässige Personen
Dividenden an in Bolivien ansässige natürliche oder juristische Personen bleiben steuerfrei.
Zahlungen von Unternehmen an natürliche Personen für Waren oder Dienstleistungen ohne Rechnung oder Steuerbeleg unterliegen der Quellensteuer. Der Satz beträgt 8 % auf Waren und 15,5 % auf Dienstleistungen.
Zahlungen an Nichtansässige
Dividenden, Gewinnausschüttungen bolivianischer Niederlassungen an ihren Hauptsitz, Zinsen, Lizenzgebühren und Dienstleistungsgebühren an Nichtansässige tragen 12,5 % Quellensteuer.
Für Tätigkeiten, die Nichtansässige nur teilweise im bolivianischen Hoheitsgebiet ausüben, etwa Telekommunikation, Versicherung, Transport oder Vertrieb von Kinofilmen, gilt ein reduzierter Satz von 2,5 %.
Steuerabkommen
Bolivien hat Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit der Andengemeinschaft (Kolumbien, Ecuador, Peru), Argentinien, Frankreich, Deutschland, Spanien, Schweden und dem Vereinigten Königreich in Kraft.
Das DBA mit Spanien und Schweden senkt die Quellensteuer auf Dividenden auf 10 % beziehungsweise 0 %. Voraussetzung ist, dass die spanische oder schwedische Holdinggesellschaft als wirtschaftlicher Eigentümer gilt und mehr als 25 % an der bolivianischen Gesellschaft hält.