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Personengesellschaft: Definition und Arten

Personengesellschaft: Definition und Arten

Eine Personengesellschaft entsteht, wenn mindestens zwei natürliche oder juristische Personen gemeinsam ein Unternehmen gründen. Anders als bei der Kapitalgesellschaft haften die Gesellschafter persönlich und unbeschränkt für die Verbindlichkeiten.

Zu den gängigsten Formen zählen GbR, OHG, KG und GmbH & Co. KG.

Die GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts)

Die GbR ist die einfachste Form der Personengesellschaft. Sie entsteht durch einen Gesellschaftsvertrag zwischen mindestens zwei Personen.

Die Gesellschafter haften unbeschränkt und persönlich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Eine besondere Variante ist die freiberufliche GbR, geeignet für Ärzte, Rechtsanwälte oder Steuerberater.

Die OHG (Offene Handelsgesellschaft)

Bei der OHG haften alle Gesellschafter unbeschränkt und persönlich. Mindestens zwei natürliche oder juristische Personen müssen als Gesellschafter vorhanden sein.

Die OHG eignet sich besonders für kleine und mittelständische Unternehmen.

Die KG (Kommanditgesellschaft)

Bei der KG haftet mindestens ein Gesellschafter, der Komplementär, unbeschränkt und persönlich. Die übrigen Gesellschafter, die Kommanditisten, haften nur in Höhe ihrer Einlage.

Die KG eignet sich vor allem für Unternehmen, die auf eine Person mit Spezialwissen als Komplementär angewiesen sind.

Die GmbH & Co. KG (GmbH & Kommanditgesellschaft)

Die GmbH & Co. KG kombiniert eine Kapitalgesellschaft, die GmbH, mit einer Personengesellschaft, der KG. Die KG haftet unbeschränkt und persönlich, während die GmbH nur in Höhe ihres Kapitals haftet.

Diese Form eignet sich für Unternehmen, die eine hohe Haftungsbegrenzung wünschen.

Vorteile und Nachteile der Personengesellschaft

Die Gründung ist einfach, unkompliziert und mit vergleichsweise geringen Kosten verbunden. Personengesellschaften reagieren zudem flexibel auf Veränderungen und bieten häufig steuerliche Vorteile gegenüber Kapitalgesellschaften.

Diesen Vorteilen stehen jedoch Nachteile gegenüber. Die Gesellschafter haften persönlich und unbeschränkt für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft.

Auch die Kapitalisierung fällt geringer aus als bei Kapitalgesellschaften, da nur die Einlagen der Gesellschafter zur Verfügung stehen. Die Rechtsfähigkeit ist zudem eingeschränkt, weshalb Personengesellschaften nicht in jedem Fall als Vertragspartner auftreten können.

Scheidet ein Gesellschafter aus, gestaltet sich die Suche nach einem geeigneten Nachfolger oft schwierig.

Persönliche Haftung als größtes Risiko

Personengesellschaften bieten eine einfache und flexible Möglichkeit der Unternehmensgründung. Die persönliche und unbeschränkte Haftung der Gesellschafter stellt jedoch ein erhebliches Risiko dar.

Vor der Gründung lohnt sich eine sorgfältige Abwägung der Vor- und Nachteile sowie eine frühzeitige professionelle Beratung.

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Erfahren Sie Wahrheit über Vor- und Nachteile von Auslandsstrukturen

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Häufige Fragen

Wichtige Informationen zu den häufigsten Fragen:

Muss ich als in Deutschland steuerpflichtige Person die Gründung / Beteiligung an einer Auslandsgesellschaft angeben?

In vielen Fällen ja, insbesondere bei Beteiligung, Organstellung oder wirtschaftlicher Kontrolle.

Maßgeblich sind die tatsächlichen Umstände, nicht nur die formale Struktur. Stiftungen können hier Abhilfe schaffen.

Gilt die Anzeigepflicht auch, wenn noch keine Gewinne ausgeschüttet wurden?

Ja. Eine Anzeigepflicht kann unabhängig davon bestehen, ob bereits Ausschüttungen erfolgt sind.

Entscheidend sind Beteiligung, Einfluss und gegebenenfalls wirtschaftliche Berechtigung. Stimmrechte, die Stiftungen halten, können zu entscheidenden Ausnahmen führen.

Muss ich auch Strukturen über Holding, Stiftung oder Treuhand angeben?

Häufig ja, sofern Ihnen die Gesellschaft wirtschaftlich zuzurechnen ist oder Sie maßgeblichen Einfluss ausüben. Das gilt auch für mittelbare Beteiligungen sowie Treuhand- oder Nominee-Konstellationen.

Welche Folgen drohen bei Nichtangabe einer Auslandsgesellschaft?

Je nach Sachverhalt drohen Bußgelder wegen Pflichtverletzungen. Bei Steuerverkürzung kommen zusätzlich steuerstrafrechtliche Konsequenzen in Betracht.

Hinzu kommen regelmäßig Nachzahlungen und Zinsen.

Wie kann ich steuerneutral Vermögen vermehren?

Geeignete Strukturen erlauben es häufig, Vermögen steuerneutral anzuhäufen. Steuervorteile entstehen dann erst im Ausschüttungsfall oder durch eine spätere Verlagerung des Wohnsitzes.