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Patentanmeldung

Patentbox-Regelungen in Europa

Patentbox-Regelungen, auch als IP-Systeme bezeichnet, senken den effektiven Steuersatz auf Einkünfte aus geistigem Eigentum. Berechtigt sind meist Patente und Software-Urheberrechte.

Je nach Regime zählen Lizenzgebühren, Gewinne aus dem Verkauf von geistigem Eigentum, Warenverkäufe mit IP-Bezug und sogar Schadensersatz aus Patentverletzungen zu den begünstigten Einnahmen.

Patentboxen sollen die lokale Forschung und Entwicklung fördern und Unternehmen dazu bewegen, ihr geistiges Eigentum im Land anzusiedeln. Sie erhöhen aber auch die Komplexität des Steuersystems.

Neuere Forschung stellt deshalb infrage, ob Patentboxen tatsächlich Innovationen vorantreiben.

Patentbox-Regime sind in Europa weit verbreitet, wie die folgende Karte zeigt. Die meisten davon wurden erst in den letzten zwei Jahrzehnten eingeführt.

Derzeit haben 14 der 27 EU-Mitgliedstaaten ein Patentbox-Regime: Belgien, Zypern, Frankreich, Ungarn, Irland, Italien, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Polen, Portugal, die Slowakei und Spanien (Bund, Baskenland und Navarra).

Auch außerhalb der EU haben Andorra, San Marino, die Schweiz, die Türkei und das Vereinigte Königreich Patentbox-Regelungen eingeführt.

Erfahren Sie Wahrheit über Vor- und Nachteile von Auslandsstrukturen

Sehen Sie sich gerne die folgenden Präsentation an:

Die ermäßigten Steuersätze im Rahmen von Patentbox-Regimen reichen von 0 Prozent in San Marino bis 13,91 Prozent in Italien.

Patentbox-Regelungen in Europa ab Juli 2021

 Qualifizierende IP-AssetsSteuersatz im Rahmen des Patentbox-Regimes

Gesetzlicher Körperschafts-

steuersatz

PatenteSoftware

Sonstiges

(a)

Andorraxx 2%10%
Belgienxx 3,75%25,00%
Zypernxxx2,5%12,5%
Frankreichxx 10%28,41%
Ungarnxx 4,50%9%
Irlandxxx6,25%12,50%
Italien (b)xx 13,91%27,81%
Litauenxx 5%15%
Luxemburgxx 4,99%24,94%
Maltaxx 1,75%35%
Die Niederlandexxx9%25%
Polenxx 5%19%
Portugalx  10,5%21%

San Marino

(c)

xx 0% oder 8,5%17%
Slowakeixx 10,5%21%
Der spanische Bund (d)xx 10%25%

Spanien-

Baskenland

xx 7,8%25%

Spanien-

Navarra

xx 8,4%25%
Schweizx  Variiert von Kanton zu Kanton, bis zu 90% Befreiung von der KörperschaftssteuerVariiert von Kanton zu Kanton; 11,9% bis 21,6%
Türkeix  12,5%25%
Großbritannienx  10%19%

Hinweise:

 

(a) "Sonstiges" bezieht sich auf IP-Assets, die nicht öffentlich sichtbar, nützlich und neuartig sind und auch nur auf kleine und mittlere Unternehmen angewendet werden.

 

(b) Italien besitzt eine körperschaftssteuerpflichtige Körperschaftssteuer (IRES) von 24 Prozent sowie eine regionale Produktionssteuer (IRAP) von 3,9 Prozent; unter Berücksichtigung der Abzugsfähigkeit eines gesetzlichen Gesamtsatzes von 27,81 Prozent. Italiens Patentbox-Regime senkt beide Steuersätze um 50 Prozent, was zu einem Steuersatz von 13,91 Prozent auf IP-Einkünfte führt.

 

c) San Marino verfügt über zwei IP-Regelungen. Das "Neue Gesellschaftsregime nach Art. 73, Gesetz Nr. 166/2013" gewährt einen Steuersatz von 8,5 Prozent.

Das "IP-Regime" gewährt einen Steuersatz von 0 Prozent. Beides gilt für Patente und Software.

 

d) In den spanischen Regionen "Baskenland" und "Navarra" gibt es getrennte IP-Regelungen.

 

(e) Im Jahr 2020 hat die Schweiz auf kantonaler Ebene ein Patentbox-Regime eingeführt, dass eine maximale Steuerermäßigung von 90 Prozent auf Erträge aus in der Schweiz entwickelten Patenten und ähnlichen Rechten vorsieht. Kantone können sich für eine tiefere Reduktion entscheiden.

 

(f) Die Türkei verfügt über eine zweite IP-Regelung, die einen vollständigen Steuerabzug (0 Prozent effektiver Steuersatz) qualifizierter IP-Einkünfte aus F&E-Aktivitäten in türkischen Technologieentwicklungszonen ermöglicht.

 

Quellen: OECD, "Corporate Tax Statistics: Dataset Intellectual Property Regimes", https://qdd.oecd.org/subject.aspx?Subject=IP_regimes; Bloomberg Tax, "Country Guide", https://www.bloomberglaw.com/product/tax/toc_view_menu/3380; PwC, "Worldwide Tax Summaries", https://taxsummaries.pwc.com/; EY, "Worldwide R&D Incentives Reference Guide 2021", 

https://www.ey.com/en_gl/tax-guides/worldwide-r-and-d-incentives-reference-guide; und OECD, "Tax Database: Table II.1. Gesetzlicher Körperschaftsteuersatz", https://stats.oecd.org/Index.aspx?DataSetCode=TABLE_II1.

 

Im Jahr 2015 einigten sich die OECD-Länder im Rahmen von Aktion 5 des BEPS-Aktionsplans (Base Erosion and Profit Shifting) auf einen modifizierten Nexus-Ansatz für IP-Regime.

Dieser Ansatz begrenzt den Umfang qualifizierter IP-Assets und verlangt eine geografische Verknüpfung zwischen F&E-Ausgaben, IP-Assets und IP-Einnahmen. Nicht konforme Länder haben ihre Patentbox-Regelungen deshalb in den letzten Jahren abgeschafft oder angepasst.

Viele europäische Länder bieten zusätzlich direkte staatliche Unterstützung, F&E-Steuergutschriften oder beschleunigte Abschreibungen auf F&E-Vermögenswerte an. Die effektiven Steuersätze auf IP-Einkünfte liegen deshalb oft niedriger, als in den Patentbox-Regimen angegeben.

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Häufige Fragen

Wichtige Informationen zu den häufigsten Fragen:

Muss ich als in Deutschland steuerpflichtige Person die Gründung / Beteiligung an einer Auslandsgesellschaft angeben?

In vielen Fällen ja, insbesondere bei Beteiligung, Organstellung oder wirtschaftlicher Kontrolle.

Maßgeblich sind die tatsächlichen Umstände, nicht nur die formale Struktur. Stiftungen können hier Abhilfe schaffen.

Gilt die Anzeigepflicht auch, wenn noch keine Gewinne ausgeschüttet wurden?

Ja. Eine Anzeigepflicht kann unabhängig davon bestehen, ob bereits Ausschüttungen erfolgt sind.

Entscheidend sind Beteiligung, Einfluss und gegebenenfalls wirtschaftliche Berechtigung. Stimmrechte, die Stiftungen halten, können zu entscheidenden Ausnahmen führen.

Muss ich auch Strukturen über Holding, Stiftung oder Treuhand angeben?

Häufig ja, sofern Ihnen die Gesellschaft wirtschaftlich zuzurechnen ist oder Sie maßgeblichen Einfluss ausüben. Das gilt auch für mittelbare Beteiligungen sowie Treuhand- oder Nominee-Konstellationen.

Welche Folgen drohen bei Nichtangabe einer Auslandsgesellschaft?

Je nach Sachverhalt drohen Bußgelder wegen Pflichtverletzungen. Bei Steuerverkürzung kommen zusätzlich steuerstrafrechtliche Konsequenzen in Betracht.

Hinzu kommen regelmäßig Nachzahlungen und Zinsen.

Wie kann ich steuerneutral Vermögen vermehren?

Geeignete Strukturen erlauben es häufig, Vermögen steuerneutral anzuhäufen. Steuervorteile entstehen dann erst im Ausschüttungsfall oder durch eine spätere Verlagerung des Wohnsitzes.