Beim Versand von Waren innerhalb der EU stellt sich die Frage nach der umsatzsteuerlichen Behandlung. Lange war das unübersichtlich.
Das One-Stop-Shop-Verfahren (OSS) vereinfacht das jetzt. Wie es funktioniert und was es für Unternehmen bedeutet, zeigt dieser Artikel.
Was ist ein One Stop Shop?
Das OSS-Verfahren trat am 1. Juli 2021 als Grundlage der EU-Mehrwertsteuerreform in Kraft. Es soll die Transparenz erhöhen, Betrug vorbeugen und die Besteuerung des Binnenhandels vereinheitlichen.
„One Stop Shop“ bedeutet, dass bürokratische Schritte nicht mehr in mehreren Ländern anfallen, sondern nur noch in einem einzigen. Das erleichtert Unternehmen enorm, die an Endkunden in andere EU-Staaten liefern.
Bisher brauchten Unternehmen für Lagerung oder Lieferung in anderen EU-Ländern eine eigene Umsatzsteuer-ID und mussten dort ab einem bestimmten Schwellenwert Mehrwertsteuer abführen. Das bedeutete hohen bürokratischen Aufwand.
Jetzt reicht die Registrierung im Land des eigenen Sitzes. Das OSS-Verfahren ist damit ein weiterer Schritt zum einheitlichen EU-Binnenmarkt.
Was bedeutet dies für die Umsatzbesteuerung?
Grenzüberschreitende Aktivitäten laufen jetzt zentral. Mehrere parallele Umsatzsteuermeldungen in verschiedenen EU-Ländern entfallen.
Ab der einheitlichen Schwelle von 10.000 € wird die Mehrwertsteuer nur noch im Bestimmungsland fällig und zentral verrechnet. Unterhalb dieses Wertes gilt weiterhin das Ursprungsland der Lieferung, oberhalb das Land des Kunden.
Die Schwelle gilt pro Land und Jahr. Sie ersetzt die frühere Vielzahl unterschiedlicher Lieferschwellen.
Die Meldungen laufen quartalsweise, bis spätestens einen Monat nach Ablauf des Vorquartals. Die Teilnahme am OSS-System bleibt freiwillig.
Das „E-Commerce-Paket“ richtet sich vor allem an Onlinehändler im B2C-Geschäft. Der B2B-Handel innerhalb der EU ist bereits steuerfrei, da Netto-Rechnungen möglich sind.
Für elektronische Dienstleistungen gab es die Regelung als „Mini-One-Stop-Shop“ schon länger. Neu ist, dass sie jetzt auch für Waren gilt.