Wozu eine Offshore Firma?
Steuern sind der Hauptgrund für eine Offshore Firma. Das Unternehmen wird in einem Land eingetragen, in dem ein sehr geringer oder gar kein Steuersatz gilt.
Die Voraussetzung dafür ist, dass im Sitzland selbst keine Geschäftstätigkeit stattfindet.
Erfahren Sie Wahrheit über Vor- und Nachteile von Auslandsstrukturen
Sehen Sie sich die folgende Präsentation an.
Die größten Vorteile einer Offshore Firma
- Steuerliche Begünstigungen
- Standortvorteil
- Erträge, die im Ausland erzielt werden, werden gar nicht oder nur sehr gering besteuert (nur wenn keine deutsche steuerrechtliche Betriebsstätte vorhanden ist)
- Anonyme Unternehmensführung möglich
- Weniger Bürokratieaufwand
- Keine Bilanzierung
- Geringes oder kein Stammkapital notwendig
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Die 3 Merkmale einer Offshore Firma
- Die Steuerlast im Sitzland beträgt 0 oder besteht nur aus einer Pauschale von meist unter 1000 EUR pro Jahr
- Das Stammkapital ist in der Regel sehr gering
- Die komplette Geschäftstätigkeit darf häufig nicht in dem Land erfolgen, in dem die Firma registriert ist, damit Steuerfreiheit erzielt wird
Was ist eine Offshore Firma?
Eine Offshore Firma ist ein Unternehmen außerhalb des Heimatlandes seines Gründers.
Sie dient vielseitigen Zwecken und bringt Vorteile, die vor allem für international tätige Gründer relevant sind. Häufig steht die Erleichterung internationaler Geschäftstransaktionen im Vordergrund.
Gleichzeitig sinkt die Steuerbelastung, und Vermögenswerte lassen sich besser schützen.
Welche Kosten entstehen bei der Gründung einer Auslandsgesellschaft?
Die Kosten für eine Offshore Firma hängen von zahlreichen Faktoren ab. Das Land der Gründung und die dortigen Steuermodelle bestimmen den größten Teil davon.
Weitere Kosten kommen hinzu, deshalb lohnt sich eine professionelle Beratung für die finanzielle Planung.
In welchen Ländern werden Offshore Firmen heutzutage gegründet?
Offshore Firmen lassen sich in einer Vielzahl von Ländern gründen. Welches Land am Ende den Zuschlag erhält, hängt von den Zielen, dem Geschäftsmodell und dem steuerlichen Wohnsitz des Gründers ab.
Beliebte Standorte sind europäische Länder, die USA oder Singapur.
Was sind verbreitete Mythen im Zusammenhang mit Offshore Firmen?
Wer eine Offshore Firma gründen will, stößt auf zahlreiche Mythen.
Am weitesten verbreitet ist die Annahme, eine vollkommen anonyme Gründung und Führung des Unternehmens im Ausland sei möglich.
Tatsächlich muss die Gründungsagentur oder Anwaltskanzlei, die Sie berät, Sie identifizieren. Auch die Bank, bei der Sie Ihr Konto eröffnen, kennt Ihre persönlichen Daten.
Eine vollkommen anonyme Firma lässt sich deshalb nicht mehr gründen und führen.
Ein weiteres Vorurteil besagt, Gründer könnten ein anonymes Auslandskonto einrichten.
Früher ermöglichte das Bankgeheimnis eine anonyme Kontoeröffnung. Heute gehört der Datenaustausch zwischen Banken und Finanzamt zum Standard.
Ein anonymes Auslandskonto ist damit nicht mehr möglich.
Ein drittes Vorurteil hält eine Offshore Firma für ein reines Steuerhinterziehungs-Vehikel. Doch auch Pensionsfonds und deutsche Bundesländer nutzen Auslandsgesellschaften, ebenso wie zahlreiche Unternehmen.
Der automatische Informationsaustausch gilt inzwischen in nahezu allen Ländern als Standard. Steuerhinterziehung ist dadurch äußerst schwer geworden, fast unmöglich.
Viele kennen zudem den Mythos, eine Auslandsgründung befreie komplett von Steuern.
Wie viel Gründer tatsächlich zahlen, hängt stark vom Standort ab. Umsatzsteuer fällt in der Regel trotzdem an, bei Handel oder Dienstleistungen meist auch Körperschaftssteuer.
Eine durchdachte Gründung senkt die Steuerlast, führt aber nur selten zu vollständiger Steuerfreiheit.
Eine fünfte falsche Annahme lautet, der Gründer einer Offshore Firma könne sich alles erlauben, ohne Konsequenzen zu fürchten.
Der Unternehmenssitz im Ausland kann strafrechtliche Ermittlungen erschweren und verlangsamen, das stimmt.
Behörden tauschen sich heute weltweit effizient aus. Strafrechtliche Ermittlungen lassen sich dadurch nicht umgehen.
Ein letzter verbreiteter Irrtum unterstellt, eine Offshore Firma bringe ausschließlich Vorteile.
Der Firmensitz im Ausland bringt tatsächlich zahlreiche Vorteile, doch der legale Betrieb einer Auslandsgesellschaft erfordert hohen Aufwand.
Viele Gründer empfinden genau das als Nachteil. Eine Offshore Firma lässt sich eben nicht in kürzester Zeit bequem von zuhause aus einrichten.
Was sind häufige Fehler, die bei der Gründung einer Offshore Firma gemacht werden?
Beim Gründen einer Auslandsfirma passieren immer wieder dieselben Fehler.
Am häufigsten sind eine reine Briefkastenfirma, ein aus der Ferne eröffnetes Bankkonto und die fehlende Prüfung möglicher Zahlungsanbieter am gewählten Standort.
Eine reine Briefkastenfirma wirkt auf den ersten Blick einfach. Das Finanzamt erkennt sie jedoch meist nicht an, und die meisten Länder sehen sie ungern, weil das Unternehmen nichts zur eigenen Wirtschaft beiträgt.
Das Gründungsland kann eine Briefkastenfirma zudem jederzeit schließen.
Besser ist eine reale Geschäftsadresse mit einem tatsächlichen Büro vor Ort.
Ein Bankkonto aus der Ferne zu eröffnen, wird für viele Gründer ebenfalls zum Fehler. Vertrauenswürdige Banken eröffnen in der Regel kein Konto ohne persönliches Gespräch.
Wer ein Auslandskonto will, sollte deshalb vor Ort sein und den Banktermin persönlich wahrnehmen.
Beim dritten Fehler übersehen Gründer die verfügbaren Zahlungsanbieter am gewählten Standort. Wer im Ausland mit Kunden Geschäfte macht, braucht funktionierende Zahlungswege.
Fehlen gängige Zahlungsmittel, wechseln Kunden schnell zur Konkurrenz. Die Wahl der Zahlungsanbieter sollte deshalb schon in die Standortentscheidung einfließen.
Offshore Gesellschaft gründen: So geht’s
Von uns erhalten Sie eine ausführliche Beratung zum Thema Offshore. Gemeinsam setzen wir Ihren Plan anschließend in die Realität um.
Häufige Fragen
Wichtige Informationen zu den häufigsten Fragen:
Muss ich als in Deutschland steuerpflichtige Person die Gründung / Beteiligung an einer Auslandsgesellschaft angeben?
In vielen Fällen ja, insbesondere bei Beteiligung, Organstellung oder wirtschaftlicher Kontrolle. Maßgeblich sind die tatsächlichen Umstände, nicht nur die formale Struktur.
Stiftungen können hier Abhilfe schaffen.
Gilt die Anzeigepflicht auch, wenn noch keine Gewinne ausgeschüttet wurden?
Ja. Eine Anzeigepflicht kann unabhängig davon bestehen, ob bereits Ausschüttungen erfolgt sind.
Entscheidend sind Beteiligung, Einfluss und gegebenenfalls wirtschaftliche Berechtigung. Stimmrechte, die Stiftungen halten, können mitunter zu entscheidenden Ausnahmen führen.
Muss ich auch Strukturen über Holding, Stiftung oder Treuhand angeben?
Häufig ja, sofern Ihnen die Gesellschaft wirtschaftlich zuzurechnen ist oder Sie maßgeblichen Einfluss ausüben. Das gilt auch für mittelbare Beteiligungen sowie Treuhand- und Nominee-Konstellationen.
Welche Folgen drohen bei Nichtangabe einer Auslandsgesellschaft?
Je nach Sachverhalt kommen Bußgelder wegen Pflichtverletzungen in Betracht. Bei Steuerverkürzung drohen zusätzlich steuerstrafrechtliche Konsequenzen, dazu regelmäßig Nachzahlungen und Zinsen.
Wie kann ich steuerneutral Vermögen vermehren?
Geeignete Strukturen erlauben es in vielen Fällen, Vermögen anzuhäufen und Steuervorteile erst im Ausschüttungsfall oder durch eine spätere Verlagerung des Wohnsitzes zu realisieren.