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Markenanmeldung USA

Wie melde ich eine Marke in den USA an?

Ob Sie eine Federal Trademark Registration (Bundesmarkenregistration) beantragen, ist letztlich Ihre Entscheidung.

Das Common Law bietet immer einen gewissen Schutz, begrenzt auf Ihr geografisches Nutzungsgebiet und allein auf Basis der tatsächlichen Nutzung. Wer die Marke jedoch nachhaltig schützen und ausbauen will, sollte eine Federal Registration (Bundesregistratur) in Betracht ziehen.

Das U.S. Patent and Trademark Office (USPTO) prüft Markenanmeldungen und stellt fest, ob sie die Voraussetzungen für eine Federal Registration erfüllen.

Die Registrierung im Hauptregister bietet mehrere Vorteile.

  • Konstruktive öffentliche Mitteilung des Eigentumsanspruchs des Registranten an der Marke
  • Die Möglichkeit, eine Klage gegen die Marke vor einem Bundesgericht zu erheben
  • Die Verwendung der US-Registrierung als Grundlage, um eine Registrierung im Ausland zu erhalten
  • Die Möglichkeit, die US-Registrierung beim US-Zoll- und Grenzschutz einzureichen, um die Einfuhr rechtsverletzender ausländischer Waren zu verhindern
  • Eine gesetzliche Vermutung des Eigentums des Registranten an der Marke sowie des ausschließlichen Rechts, die Marke landesweit auf oder in Verbindung mit den in der Registrierung aufgeführten Waren und Dienstleistungen zu verwenden

Sie können die Bezeichnung “TM” (Marke) oder “SM” (Dienstleistungsmarke) jederzeit verwenden, um Ihren Anspruch an einer Marke öffentlich zu machen, unabhängig von einer Anmeldung beim USPTO.

Das Registration Symbol (Bundesregistrierungssymbol) “®” dürfen Sie dagegen erst nutzen, nachdem das USPTO Ihre Marke tatsächlich registriert hat, nicht schon während eine Anmeldung läuft.

Das Registrierungssymbol gilt zudem nur für die Waren und Dienstleistungen, die in der Federal Trademark Registration (Bundesmarkeneintragung) aufgeführt sind.

Prozess Markenanmeldung:

Schritt 1: Sind Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung tatsächlich für die Registrierung berechtigt?

Die meisten Anmelder stützen ihre US-Anmeldung auf die derzeitige Nutzung der Marke im Handel oder auf die Absicht, sie künftig im Handel zu nutzen.

“Handel” bezeichnet dabei für die Federal Registration (Bundesregistration) den gesamten Handel, den der US-Kongress rechtmäßig regulieren kann, etwa den zwischenstaatlichen Handel oder den Handel zwischen den USA und einem anderen Land.

“Benutzung im Handel” muss eine gutgläubige Nutzung im normalen Geschäftsverkehr sein, nicht bloß ein Mittel, um Rechte an der Marke zu sichern.

Im Allgemeinen ist die zulässige Verwendung wie folgt:

Für Dienstleistungen: Die Marke muss beim Verkauf oder in der Werbung für die Dienstleistungen verwendet oder angezeigt werden und Dienstleistungen müssen im Handel erbracht werden.

Für Waren: Die Marke muss auf den Waren, dem Container für die Waren oder den mit den Waren verbundenen Displays erscheinen und die Waren müssen im Handel verkauft oder transportiert werden.

Schritt 2: Bestimmen Sie, welche Art von Marke Sie registrieren möchten.

Sie können Ihre Marke als Standard Character Trademark (Standardzeichenmarke) oder als Special Form Trademark (Sonderformmarke) anmelden. Der gewählte Typ wirkt sich direkt auf Ihren Schutzbereich aus.

Erfahren Sie hier mehr über Markentypen und Bezeichnungen.

Schritt 3: Erfahren Sie, wie sich die Art der Marke, die Sie registrieren möchten, auf Ihre Anmeldung auswirkt.

Die Art der Marke bestimmt Ihre Einreichungsanforderungen. Eine Standard Character Trademark (Standardzeichenmarke) benötigt nur wenige Angaben, eine Special Form Trademark (spezielle Formularmarke) verlangt zusätzlich eine JPG-Version der Marke und eine Beschreibung.

Nach der Einreichung lässt sich die Marke nicht mehr wechseln oder wesentlich ändern.

Schritt 4: Schauen Sie nach, ob jemand anderes eine Marke angemeldet oder registriert hat, die Ihrer zum Verwechseln ähnlich ist.

Prüfen Sie mit dem Trademark Electronic Search System (TESS), ob bereits eine identische oder zu ähnliche Marke registriert oder angemeldet ist.

Das USPTO lehnt Ihre Anmeldung sonst wegen Verwechslungsgefahr ab. Eine vorläufige Prüfung vor der Einreichung bietet das USPTO nicht an, die vorherige Suche bleibt daher Ihre eigene Entscheidung.

Schritt 5: Identifizieren und klassifizieren Sie Ihre Waren oder Dienstleistungen.

Das Marken-ID-Handbuch hilft dabei, Ihre Waren oder Dienstleistungen zu identifizieren und zu klassifizieren. Die Anzahl der Klassen bestimmt direkt, wie viel Ihre Anmeldung kostet.

Nach dem Erstantrag lässt sich der Umfang nur noch eingrenzen oder löschen, nicht mehr erweitern.

Schritt 6: Lernen Sie die Art der Beantragung kennen.

Eine Anmeldegrundlage ist die rechtliche Basis für Ihren Antrag auf Bundesregistrierung einer Marke in den Vereinigten Staaten. Sie geben in der Anmeldung an, welche Grundlage Sie nutzen, etwa “Verwendung im Handel” oder “Absicht zur Verwendung im Handel”, und erfüllen deren jeweilige Anforderungen.

Erfahren Sie hier mehr über die verschiedenen Basis Options (Ablagebasisoptionen).

Schritt 7: Wählen Sie Ihr Bewerbungsformular aus.

Für den Erstantrag nutzen Sie das Trademark Electronic Application System (TEAS), mit den zwei Optionen TEAS Plus und TEAS Standard.

Die Kosten unterscheiden sich, da beide Optionen unterschiedliche Vorabanforderungen stellen. Bezahlt wird per Kreditkarte, über ein bestehendes USPTO-Einlagenkonto oder per elektronischer Überweisung.

Registrierung einer Marke im Ausland

Die Federal Registration (Bundesregistration) gilt nicht außerhalb der Vereinigten Staaten.

Als Inhaber einer beim USPTO anhängigen Anmeldung oder Registrierung können Sie dennoch in jedem Land des Madrider Protokolls Schutz beantragen. Dafür reichen Sie eine einzige “internationale Anmeldung” über das USPTO beim Internationalen Büro der Weltorganisation für geistiges Eigentum ein.

Bestimmte Länder erkennen eine US-Registrierung zudem als Grundlage für eine eigene Markenanmeldung an, gemäß internationalen Verträgen. Weitere Informationen liefert das USPTO-Handbuch für Prüfungsverfahren (TMEP), Kapitel 1000, sowie das Markenrecht des jeweiligen Landes.

Allgemeine Informationen finden Sie unter www.uspto.gov/TrademarkBasics, dort auch die Broschüre “Markengrundlagen” zum Download.

Bei weiteren Fragen hilft das Trademark Assistance Center.

Erfahren Sie Wahrheit über Vor- und Nachteile von Auslandsstrukturen

Sehen Sie sich die folgende Präsentation an.

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Gerne führen wir Ihre Anmeldung durch. Kontaktieren Sie uns bitte bei Fragen.

Häufige Fragen

Wichtige Informationen zu den häufigsten Fragen:

Muss ich als in Deutschland steuerpflichtige Person die Gründung / Beteiligung an einer Auslandsgesellschaft angeben?

In vielen Fällen ja, insbesondere bei Beteiligung, Organstellung oder wirtschaftlicher Kontrolle. Maßgeblich sind die tatsächlichen Umstände, nicht nur die formale Struktur.

Stiftungen können hier Abhilfe schaffen.

Gilt die Anzeigepflicht auch, wenn noch keine Gewinne ausgeschüttet wurden?

Ja. Eine Anzeigepflicht kann unabhängig davon bestehen, ob bereits Ausschüttungen erfolgt sind.

Entscheidend sind Beteiligung, Einfluss und gegebenenfalls wirtschaftliche Berechtigung. Stimmrechte, die Stiftungen halten, können mitunter zu entscheidenden Ausnahmen führen.

Muss ich auch Strukturen über Holding, Stiftung oder Treuhand angeben?

Häufig ja, sofern Ihnen die Gesellschaft wirtschaftlich zuzurechnen ist oder Sie maßgeblichen Einfluss ausüben. Das gilt auch für mittelbare Beteiligungen sowie Treuhand- und Nominee-Konstellationen.

Welche Folgen drohen bei Nichtangabe einer Auslandsgesellschaft?

Je nach Sachverhalt kommen Bußgelder wegen Pflichtverletzungen in Betracht. Bei Steuerverkürzung drohen zusätzlich steuerstrafrechtliche Konsequenzen, dazu regelmäßig Nachzahlungen und Zinsen.

Wie kann ich steuerneutral Vermögen vermehren?

Geeignete Strukturen erlauben es in vielen Fällen, Vermögen anzuhäufen und Steuervorteile erst im Ausschüttungsfall oder durch eine spätere Verlagerung des Wohnsitzes zu realisieren.