Ein Überblick über den Marken-Registrierungsprozess
Wie geht so ein Marken-Registrierungsprozess vonstatten?
Der Ablauf für eine Registered Trademark (eingetragene Marke) in den USA dauert von Anfang bis Ende in der Regel 8 bis 10 Monate.
Nach der Einreichung dauert es etwa drei bis vier Monate, bis das USPTO die Anmeldung erstmals prüft.
Ein Anwalt des USPTO, der “examining attorney”, prüft dabei, ob Konflikte mit einer anderen Marke bestehen und ob die Anmeldung alle technischen Anforderungen erfüllt.
Nach Abschluss der Prüfung geht die Marke für 30 Tage in die “Veröffentlichung” (Publication). In diesem Zeitraum kann jedes Mitglied der Öffentlichkeit, auch ein anderes Unternehmen, der Anmeldung widersprechen.
Selbst nach einer bereits erfolgten Genehmigung durch das USPTO kann ein Dritter während der Veröffentlichung noch Einspruch einlegen, wenn er sich durch die Registrierung geschädigt sieht.
Nach Ablauf der 30 Tage geht der Antrag zur abschließenden Prüfung zurück an den prüfenden Anwalt.
War die Marke zum Zeitpunkt der Einreichung bereits im Handel im Einsatz, stellt der Anwalt die Registrierung aus und schickt Ihnen die Registrierungsbescheinigung per Post.
Warum ist eine Federal Trademark Registration so wichtig?
Drei Gründe sprechen besonders für die Registrierung Ihrer Marke.
1. Eine Registrierung erhöht die Vermutung Dritter über das Eigentum und der Gültigkeit Ihrer Marke.
Ein Markenprüfungsanwalt des USPTO unterzieht jede Anmeldung einer intensiven Prüfung, bevor die Registrierung erteilt wird. Er vergleicht bereits eingetragene Marken und beurteilt, ob Ihre Registrierung genehmigt werden sollte.
Erst nach dieser Prüfung und einer 30-tägigen Frist für Einwände Dritter tritt die Registrierung tatsächlich ein.
Ein Trademark Registration Certificate (Markeneintragungszertifikat) ist deshalb ein leistungsfähiges Dokument. Es verschafft dem Inhaber nationale Gültigkeit gegenüber Nutzern nicht eingetragener Marken, denn nicht jedes Wort oder jede Phrase eines Unternehmens ist automatisch eine Marke.
Bei einer Federal Registration (Bundesregistrierung) geht das Gesetz davon aus, dass Sie eine schutzfähige Marke besitzen. Ein Rechtsverletzer kann das zwar mit Beweisen anfechten, trägt dabei aber die Beweislast.
2. Eine Registrierung bietet eine landesweite Abdeckung Ihrer Marke.
Markenrechte lassen sich auch über eine staatliche Registrierung oder einfach durch Nutzung erwerben (Common Law-Rechte), doch dieser Schutz bleibt geografisch begrenzt.
Eine staatliche Trademark Registration (Markenregistrierung) schützt die Marke nur in diesem einen Staat. Verzichten Sie ganz auf eine Registrierung, schrumpft der geografische Schutzumfang noch weiter.
Dehnt Ihr Unternehmen sich auf ein größeres Gebiet aus, was angesichts des Online-Handels kaum zu vermeiden ist, stoßen Sie schnell auf ähnliche Marken mit denselben Wachstumsambitionen.
Eröffnet beispielsweise jemand in Montana ein Restaurant mit ähnlichem Namen wie Ihr Franchise im Südosten der USA, ohne eigene Markenregistrierung, müssen Sie unter Umständen mit diesem neuen Nutzer koexistieren. Eine Expansion in dessen “Gebiet” kann Ihnen sogar verwehrt bleiben.
Für Markeninhaber wird das schnell zum Albtraum, mit zusätzlichen Expansionsbeschränkungen und Konkurrenz um Keyword-Werbung, Social Media und mehr.
Selbst mit einem berechtigten Anspruch lassen sich Common Law- oder bundesstaatliche Rechte im Vergleich zu einer Trademark Registration nur schwer und teuer durchsetzen.
3. Eine Registrierung stellt eine öffentliche Bekanntmachung Ihrer Marke dar.
Eine Trademark Registration (Bundesmarkenregistrierung) macht öffentlich, dass Ihre Marke existiert und in den Vereinigten Staaten geschützt ist.
Registrierte Marken erscheinen in der öffentlichen Online-Datenbank des United States Patent and Trademark Office (USPTO), in der jeder nach ähnlichen Marken suchen kann.
Zusätzlich dürfen Sie das eingetragene Markensymbol “®” neben Ihrer Marke verwenden. So erkennt jeder, auch bei einer einfachen Google-Suche, dass die Marke geschützt ist.
Niemand kann dann noch behaupten, “noch nie von Ihrer Marke gehört zu haben”. Das US-Markenrecht setzt voraus, dass neue Unternehmen die USPTO-Markendatenbank prüfen und ihrer Sorgfaltspflicht nachkommen, um Verwechslungen zu vermeiden.
Wie viel kostet es, eine Marke auf Bundesebene zu registrieren?
Die endgültigen Kosten für eine Markenanmeldung hängen von mehreren Faktoren ab. Dazu zählen die Beauftragung eines Anwalts, eine umfassende Markenrecherche vor der Einreichung und die staatlichen Anmeldegebühren.
1. Staatliche Anmeldegebühren
Die genauen Kosten einer Trademark Registration (Bundesmarkenregistrierung) hängen vor allem von der Anmeldegrundlage und dem verwendeten Formular ab.
Wer die Marke bereits im Handel nutzt, braucht meist nur eine einzige Anmeldung. Wer sich Rechte mit der Absicht künftiger Nutzung sichern will, muss innerhalb eines Jahres eine zusätzliche Anmeldung nachreichen, um die tatsächliche Nutzung nachzuweisen.
Die staatliche Anmeldegebühr für eine bereits genutzte Marke beträgt in der Regel 350 US-Dollar pro Klasse von Waren oder Dienstleistungen.
Beantragen Sie zum Beispiel Schutz für Kosmetika, Schuhe und Handyhüllen, verteilen sich diese auf drei Klassen, macht anfänglich höchstens 825 US-Dollar.
Haben Sie ursprünglich nur die künftige Nutzung vorbehalten, kostet die spätere Einreichung zum Nachweis der “Verwendung im Handel”, meist rund ein Jahr nach der ersten Anmeldung fällig, 100 US-Dollar pro Klasse an Regierungsgebühren.
2. Unterstützung durch erfahrene Markenberater
Bei Gerben Law Firm bieten wir in den meisten Fällen eine Pauschalgebühr für Markenrecherche und Anmeldung an. Sie umfasst die gründliche Recherche Ihrer Marke sowie Vorbereitung und Einreichung der Anmeldung.
Auch Antworten auf nicht substanzielle Office Actions, also Anfragen des USPTO, und die Beratungszeit sind darin enthalten.
3. Beispiel für die Gesamtkosten einer Marken-Registrierung bei der Kanzlei Gerben:
Bei einer “IN USE”-Markenanmeldung, wenn Ihre Marke zum Anmeldezeitpunkt bereits verwendet wird, betragen die Gesamtkosten die pauschale Anwaltsgebühr von 950 USD zuzüglich der Anmeldegebühr der US-Regierung von 350 USD pro Klasse, bei einer Einzelklassenanmeldung also 1.300 USD.
Möchten Sie sich die Nutzungsrechte für die nahe Zukunft vorbehalten, fallen zunächst dieselben 1.300 USD an. Hinzu kommt später die Einreichung zum Nachweis der “Verwendung im Handel” mit einer pauschalen Anwaltsgebühr von 350 USD zuzüglich der Anmeldegebühr der US-Regierung von 100 USD pro Klasse, macht in Summe 1.650 USD.
Häufig gestellte Fragen zur Federal Trademark Registration
1. Ist es möglich, eine Federal Trademark zu beschleunigen?
Eine Markenregistrierung lässt sich nur unter bestimmten Umständen beschleunigen, etwa bei Rechtsstreitigkeiten, drohender Verletzung oder wenn eine US-Marke Voraussetzung für eine ausländische Registrierung ist.
Dafür reichen Sie eine Petition ein und weisen die dringende Notwendigkeit nach. Gründe, die auf viele andere Unternehmen ebenso zutreffen, zählen dabei meist nicht.
Selbst mit beschleunigter Prüfung dauert der Prozess in der Regel noch 5 bis 6 Monate.
2. Wie melde ich eine Marke auf Bundesebene an?
Für eine Registrierung auf Bundesebene reichen Sie Ihre Markenanmeldung beim United States Patent and Trademark Office (USPTO) ein. Ein prüfender Anwalt der US-Regierung vergleicht Ihre Marke dann mit bestehenden Marken.
Genehmigt der Anwalt den Antrag, folgt eine 30-tägige “Veröffentlichung”, in der Dritte Widerspruch einlegen können. Gehen keine Widersprüche ein, wird die Marke endgültig registriert.
3. Benötige ich eine Markenregistrierung, um Produkte oder Dienstleistungen verkaufen zu können?
Eine Markenregistrierung ist keine Voraussetzung, um Waren oder Dienstleistungen zu verkaufen. Ohne sie sind Sie jedoch anfälliger für Rechtsverletzungen durch andere Unternehmen.
Ohne Markenrecherche und Federal-Trademark-Verfahren verletzen Sie zudem leicht unwissentlich die Marke eines anderen.
Eine eingetragene Marke bietet Ihrem Unternehmen wertvollen Rechtsschutz und zählt als Vermögenswert in Ihren Büchern. Beim Verkauf des Unternehmens oder bei Investoren kann sie erheblichen Wert haben.
4. Wie lange dauert eine Federal Trademark Registration?
Der Prozess dauert von Anfang bis Ende in der Regel 8 bis 10 Monate.
Viele Anmeldungen erhalten dabei zusätzlich eine “Office Action”, meist eine Anfrage des USPTO zur Änderung der Formulierung. Eine Office Action kann den Prozess um mehrere Monate verlängern.
5. Wie viel kostet es, eine Markeneintragung zu bekommen?
Die Kosten für eine Markeneintragung hängen von mehreren Faktoren ab. Am stärksten wirkt sich aus, wie viele Produkte oder Dienstleistungen Ihre Anmeldung abdeckt.
Bei Gerben Law Firm bieten wir ein Flat-Fee-Markenregistrierungspaket von $ 950 an. Diese Pauschalgebühr bietet unseren Mandanten eine umfassende Markenrecherche auf Bundes-, Landes- und Common Law, die Beratungszeit mit einem Anwalt und die Vorbereitung und Einreichung einer Markenanmeldung.
Die staatlichen Gebühren variieren zusätzlich je nach Anzahl der Klassen und danach, ob die Marke bereits genutzt wird.
Erfahren Sie Wahrheit über Vor- und Nachteile von Auslandsstrukturen
Sehen Sie sich die folgende Präsentation an.
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Häufige Fragen
Wichtige Informationen zu den häufigsten Fragen:
Muss ich als in Deutschland steuerpflichtige Person die Gründung / Beteiligung an einer Auslandsgesellschaft angeben?
In vielen Fällen ja, insbesondere bei Beteiligung, Organstellung oder wirtschaftlicher Kontrolle. Maßgeblich sind die tatsächlichen Umstände, nicht nur die formale Struktur.
Stiftungen können hier Abhilfe schaffen.
Gilt die Anzeigepflicht auch, wenn noch keine Gewinne ausgeschüttet wurden?
Ja. Eine Anzeigepflicht kann unabhängig davon bestehen, ob bereits Ausschüttungen erfolgt sind.
Entscheidend sind Beteiligung, Einfluss und gegebenenfalls wirtschaftliche Berechtigung. Stimmrechte, die Stiftungen halten, können mitunter zu entscheidenden Ausnahmen führen.
Muss ich auch Strukturen über Holding, Stiftung oder Treuhand angeben?
Häufig ja, sofern Ihnen die Gesellschaft wirtschaftlich zuzurechnen ist oder Sie maßgeblichen Einfluss ausüben. Das gilt auch für mittelbare Beteiligungen sowie Treuhand- und Nominee-Konstellationen.
Welche Folgen drohen bei Nichtangabe einer Auslandsgesellschaft?
Je nach Sachverhalt kommen Bußgelder wegen Pflichtverletzungen in Betracht. Bei Steuerverkürzung drohen zusätzlich steuerstrafrechtliche Konsequenzen, dazu regelmäßig Nachzahlungen und Zinsen.
Wie kann ich steuerneutral Vermögen vermehren?
Geeignete Strukturen erlauben es in vielen Fällen, Vermögen anzuhäufen und Steuervorteile erst im Ausschüttungsfall oder durch eine spätere Verlagerung des Wohnsitzes zu realisieren.
Häufige Fragen
Wichtige Informationen zu den häufigsten Fragen:
Muss ich als in Deutschland steuerpflichtige Person die Gründung / Beteiligung an einer Auslandsgesellschaft angeben?
In vielen Fällen ja, insbesondere bei Beteiligung, Organstellung oder wirtschaftlicher Kontrolle. Maßgeblich sind die tatsächlichen Umstände, nicht nur die formale Struktur.
Stiftungen können hier Abhilfe schaffen.
Gilt die Anzeigepflicht auch, wenn noch keine Gewinne ausgeschüttet wurden?
Ja. Eine Anzeigepflicht kann unabhängig davon bestehen, ob bereits Ausschüttungen erfolgt sind.
Entscheidend sind Beteiligung, Einfluss und gegebenenfalls wirtschaftliche Berechtigung. Stimmrechte, die Stiftungen halten, können mitunter zu entscheidenden Ausnahmen führen.
Muss ich auch Strukturen über Holding, Stiftung oder Treuhand angeben?
Häufig ja, sofern Ihnen die Gesellschaft wirtschaftlich zuzurechnen ist oder Sie maßgeblichen Einfluss ausüben. Das gilt auch für mittelbare Beteiligungen sowie Treuhand- und Nominee-Konstellationen.
Welche Folgen drohen bei Nichtangabe einer Auslandsgesellschaft?
Je nach Sachverhalt kommen Bußgelder wegen Pflichtverletzungen in Betracht. Bei Steuerverkürzung drohen zusätzlich steuerstrafrechtliche Konsequenzen, dazu regelmäßig Nachzahlungen und Zinsen.
Wie kann ich steuerneutral Vermögen vermehren?
Geeignete Strukturen erlauben es in vielen Fällen, Vermögen anzuhäufen und Steuervorteile erst im Ausschüttungsfall oder durch eine spätere Verlagerung des Wohnsitzes zu realisieren.