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Lieferungen nach Großbritannien nach Brexit

Besteuerung von Lieferungen nach Großbritannien: Das gilt nach dem Brexit

Seit dem 01.01.2021 ist das Vereinigte Königreich kein Mitgliedsstaat der EU mehr. Es gilt seither als Drittland.

Damit entfällt auch die Bindung an die Mehrwertsteuersystemrichtlinie (MwStSystRL), mit steuerrechtlichen Folgen für Sendungen an Verbraucher. Dieser Artikel zeigt, worauf sich Unternehmen im Außenhandel mit Großbritannien einstellen müssen.

Harmonisierung der Mehrwertsteuer innerhalb der EU

Innerhalb der EU gilt freier Waren- und Dienstleistungsverkehr. Beschränkungen davon sind untersagt, auch bei der Umsatzsteuer für Lieferanten.

Das Reverse-Charge-Verfahren regelt den Abzug der Besteuerung im innergemeinschaftlichen Handel. Ziel dieser einheitlichen Lösung ist der freie Binnenmarkt.

Für Unternehmen bedeutet das eine spürbare bürokratische Erleichterung.

Status des Vereinigten Königreichs nach dem Brexit

Großbritannien hat den harmonisierten Binnenmarkt verlassen. Das bringt deutliche Einschnitte im Außenhandel mit sich.

Als Drittstaat gilt eine Sendung nach Großbritannien als Ausfuhr. Die Umsatzsteuerbefreiung bleibt zwar bestehen, läuft aber über ein anderes Verfahren und mit strengerer Nachweispflicht.

Neu ist die Pflicht zur Verwahrung des Ausgangsvermerks im Ausfuhrverfahren ATLAS gemäß §§ 9 bis 11 UStDV. Großbritannien kann außerdem Zölle und eine Einfuhrumsatzsteuer erheben.

Umsatzsteuerliche Konsequenzen

Am stärksten trifft die Neuerung Unternehmen im Online-Handel, die nach Großbritannien liefern. Nordirland ist ausgenommen, hier gelten eigene Regeln für den Warenverkehr mit EU-Mitgliedsstaaten.

Eine weitere wichtige Ausnahme betrifft Kleinsendungen bis 135 GBP. Grundsätzlich gilt Folgendes:

  • Für B2C-Lieferungen bis 135 GBP ist keine mehrwertsteuerfreie Lieferung möglich. Eine Einfuhrumsatzsteuer wird nicht erhoben, die Lieferung gilt als Inlandslieferung, und der Lieferant muss sich vor Ort registrieren, um eine Rechnung mit Mehrwertsteuer auszustellen.
  • Für B2B-Lieferungen bis 135 GBP ist eine mehrwertsteuerfreie Lieferung möglich, wenn der Käufer eine gültige MwSt-Registriernummer angibt, die Rechnung auf das Reverse-Charge-Verfahren verweist und der Käufer die MwSt gemäß dem Reverse-Charge-System zahlt.

Auf Lieferungen an Verbraucher ist grundsätzlich MwSt zu zahlen. Versandhändler brauchen dafür eine britische EORI-Nummer.

Wer in Großbritannien keine Niederlassung hat, braucht zusätzlich einen Paketdienst, Spediteur oder Zollagenten mit Zugang zum britischen Zoll-System CHIEF für Zollerklärungen.

Unternehmen sollten sich auf diese veränderten Bedingungen nach dem Brexit gründlich vorbereiten. Sie bringen höheren Aufwand und steuerrechtliche Konsequenzen mit sich.

Erfahren Sie Wahrheit über Vor- und Nachteile von Auslandsstrukturen

Sehen Sie sich gerne die folgende Präsentation an.

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Häufige Fragen

Wichtige Informationen zu den häufigsten Fragen:

Muss ich als in Deutschland steuerpflichtige Person die Gründung / Beteiligung an einer Auslandsgesellschaft angeben?

In vielen Fällen ja, insbesondere bei Beteiligung, Organstellung oder wirtschaftlicher Kontrolle. Maßgeblich sind die tatsächlichen Umstände, nicht nur die formale Struktur.

Stiftungen können hier Abhilfe schaffen.

Gilt die Anzeigepflicht auch, wenn noch keine Gewinne ausgeschüttet wurden?

Ja. Die Anzeigepflicht besteht unabhängig davon, ob bereits Ausschüttungen erfolgt sind. Entscheidend sind Beteiligung, Einfluss und gegebenenfalls wirtschaftliche Berechtigung.

Stimmrechte, die Stiftungen halten, können mitunter zu entscheidenden Ausnahmen führen.

Muss ich auch Strukturen über Holding, Stiftung oder Treuhand angeben?

Häufig ja, sofern Ihnen die Gesellschaft wirtschaftlich zuzurechnen ist oder Sie maßgeblichen Einfluss ausüben, etwa bei mittelbarer Beteiligung oder Treuhand- und Nominee-Konstellationen.

Welche Folgen drohen bei Nichtangabe einer Auslandsgesellschaft?

Je nach Sachverhalt drohen Bußgelder wegen Pflichtverletzungen. Bei Steuerverkürzung kommen steuerstrafrechtliche Konsequenzen hinzu.

Zusätzlich fallen regelmäßig Nachzahlungen und Zinsen an.

Wie kann ich steuerneutral Vermögen vermehren?

Geeignete Strukturen erlauben es in vielen Fällen, Vermögen anzuhäufen. Steuervorteile entstehen dann erst im Ausschüttungsfall oder durch eine spätere Verlagerung des Wohnsitzes.