Regeln: Krypto-Gewinne versteuern und Steuern vermeiden
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ordnet Kryptowährungen als neuartiges Zahlungsmittel ein. Ihre steuerrechtliche Behandlung war lange unklar.
Mittlerweile steht die Einordnung als Einkunftsart fest, damit auch die Krypto-Gewinn-Steuer. Dieser Beitrag zeigt, nach welchen Gesetzen Privatpersonen und Unternehmen ihre Krypto-Gewinne versteuern müssen und wie sich die Steuerpflicht legal vermeiden lässt.
Relevanz der Haltedauer für die Versteuerung von Krypto-Gewinnen
Privatpersonen müssen Krypto-Gewinne nur versteuern, wenn die Haltedauer unter einem Jahr liegt. Voraussetzung dafür ist, dass die Währungseinheiten über eine Krypto-Börse gekauft und nicht selbst errechnet wurden.
Die einjährige Spekulationsfrist gilt zudem nur bei privaten Veräußerungsgeschäften, nicht bei gewerblicher Tätigkeit.
- Anleger mit langfristigem Zeithorizont, mehrere Jahre, sind von der Krypto-Gewinn-Steuer befreit.
- Anleger mit mittelfristigem Horizont, meist mehrere Monate, müssen sich mit der Versteuerung von Krypto-Gewinnen befassen.
- Trader, die in Minuten, Stunden, Tagen oder Wochen kaufen und verkaufen, müssen die Gewinne versteuern. Bei privaten Veräußerungsgeschäften gilt eine Freigrenze von 600 Euro pro Jahr.
Verluste lassen sich mit Gewinnen verrechnen, in vorangegangene Veranlagungszeiträume rücktragen und in folgende vortragen. Das senkt die zu versteuernden Krypto-Gewinne.
Bei Unternehmen wie Trading-Gesellschaften setzt sich die Steuerlast aus dem individuellen Steuersatz, Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer, und ab einem Jahresgewinn über 24.500 Euro zusätzlich aus der Gewerbesteuer gemäß § 11 GewStG zusammen.
Anders als Privatpersonen können Unternehmen Verluste aus Trading und Geldanlage in beliebiger Höhe verrechnen. Das eröffnet mehr Einsparmöglichkeiten beim Versteuern von Krypto-Gewinnen.
Steuerrechtliche Einordnung von Kryptowährungen
Rechtlich gelten Kryptowährungen nicht als Währung. Der Grund: es gibt keinen Emittenten, der sie ausgibt und damit eine Forderung gegen sich begründet.
Beim Euro ist das anders. Die Bank gibt das Zahlungsmittel aus, und wer es besitzt, kann es von der Bank einfordern.
Kryptowährungen gelten stattdessen als privates Geld. Der Handel damit ist deshalb ein privates Veräußerungsgeschäft.
Damit greift § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG). Liegen zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr, liegt ein privates Veräußerungsgeschäft vor.
Krypto-Gewinne versteuern: Freigrenze, steuerliche Absetzbarkeit, Verlustvortrag und -rücktrag
§ 23 EStG bildet die rechtliche Grundlage für die Freigrenze, die absetzbaren Werbungskosten und weitere relevante Punkte.
Einkünfte aus dem Verkauf von Kryptowährungen zählen zu den sonstigen Einkünften des Einkommensteuergesetzes. Damit greift Ihr persönlicher Steuersatz.
Es gilt eine Freigrenze von 600 Euro pro Jahr. Sämtliche Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften werden zusammengerechnet, auch der Ertrag aus dem Verkauf eines privaten Möbelstücks fließt in diese Rechnung ein.
Zur Ermittlung des Gewinns werden Anschaffungs- und Herstellungskosten sowie Werbungskosten vom Verkaufsbetrag abgezogen. Als Werbungskosten zählen die Transaktionsgebühren der jeweiligen Krypto-Börse.
Ein Verlustausgleich ist bis zur Höhe des Gewinns innerhalb eines Kalenderjahres erlaubt, nicht darüber hinaus. Verluste lassen sich zudem auf das vorherige Jahr rücktragen oder auf das Folgejahr übertragen.
Krypto-Gewinne versteuern: 10-jährige Spekulationsfrist beim Mining
Die einjährige Spekulationsfrist gilt gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG nicht, wenn Einkünfte aus der Nutzung von Kryptowährungen entstehen. Dann gilt stattdessen eine 10-jährige Spekulationsfrist.
Diese Ausnahme betrifft nach aktuellem Kenntnisstand nur das Mining. Wer Währungseinheiten selbst errechnet, muss Gewinne versteuern, wenn die Haltedauer unter 10 Jahren liegt.
Je nach technologischer Basis heißt dieser Vorgang unterschiedlich. Bei Proof-of-Work-Blockchains spricht man von Mining, bei Proof-of-Stake von Minting.
Unabhängig von der Bezeichnung gilt dieselbe steuerrechtliche Behandlung mit der 10-jährigen Spekulationsfrist.
Krypto-Gewinne versteuern bei Unternehmen: Hinweise und Ratschläge zur Krypto-Gewinn-Steuer
Die Steuersätze für Unternehmen in Deutschland liegen im europaweiten Vergleich bereits ungewöhnlich hoch. Das gilt auch beim Versteuern von Krypto-Gewinnen.
Briefkastenfirmen innerhalb der EU führen über kurz oder lang zu steuerrechtlichen Problemen und sind keine adäquate Lösung. Um möglichst wenig Krypto-Gewinne zu versteuern oder die Steuer legal ganz zu vermeiden, gibt es mehrere legale Wege.
Wir von der Gründungskanzlei haben bereits zahlreiche Unternehmen bei der Firmengründung in Singapur unterstützt. Der Stadtstaat gilt als Tor zu Asien und bietet vor allem Trading-Gesellschaften attraktive Konditionen.
Ist eine Gesellschaft “non-resident”, sind ihre Erträge von der Steuerpflicht befreit. Auch sonst profitieren Unternehmen von einer Steuerbefreiung für die ersten drei Jahre der Geschäftstätigkeit.
Sie möchten Ihre Krypto-Gewinne zu einem möglichst geringen Prozentsatz versteuern oder der Versteuerung ganz entgehen? Dann kontaktieren Sie gern unsere Gründungskanzlei.
Erfahren Sie Wahrheit über Vor- und Nachteile von Auslandsstrukturen
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Häufige Fragen
Wichtige Informationen zu den häufigsten Fragen:
Muss ich als in Deutschland steuerpflichtige Person die Gründung / Beteiligung an einer Auslandsgesellschaft angeben?
In vielen Fällen ja, insbesondere bei Beteiligung, Organstellung oder wirtschaftlicher Kontrolle. Maßgeblich sind die tatsächlichen Umstände, nicht nur die formale Struktur.
Stiftungen können hier Abhilfe schaffen.
Gilt die Anzeigepflicht auch, wenn noch keine Gewinne ausgeschüttet wurden?
Ja. Die Anzeigepflicht besteht unabhängig davon, ob bereits Ausschüttungen erfolgt sind. Entscheidend sind Beteiligung, Einfluss und gegebenenfalls wirtschaftliche Berechtigung.
Stimmrechte, die Stiftungen halten, können mitunter zu entscheidenden Ausnahmen führen.
Muss ich auch Strukturen über Holding, Stiftung oder Treuhand angeben?
Häufig ja, sofern Ihnen die Gesellschaft wirtschaftlich zuzurechnen ist oder Sie maßgeblichen Einfluss ausüben, etwa bei mittelbarer Beteiligung oder Treuhand- und Nominee-Konstellationen.
Welche Folgen drohen bei Nichtangabe einer Auslandsgesellschaft?
Je nach Sachverhalt drohen Bußgelder wegen Pflichtverletzungen. Bei Steuerverkürzung kommen steuerstrafrechtliche Konsequenzen hinzu.
Zusätzlich fallen regelmäßig Nachzahlungen und Zinsen an.
Wie kann ich steuerneutral Vermögen vermehren?
Geeignete Strukturen erlauben es in vielen Fällen, Vermögen anzuhäufen. Steuervorteile entstehen dann erst im Ausschüttungsfall oder durch eine spätere Verlagerung des Wohnsitzes.