Kapitalertragsteuer (KESt in Österreich)
Österreich erhebt auf verschiedene Einkünfte aus Kapitalvermögen die Kapitalertragsteuer. Banken führen sie in der Regel direkt an das Finanzamt ab, Steuerpflichtige müssen selbst nicht aktiv werden.
Dieser Artikel erklärt, wie die Kapitalertragsteuer in Österreich geregelt ist.
Welche Einkünfte der Kapitalertragssteuer unterliegen:
Die Kapitalertragsteuer (KESt) erfasst die meisten Arten von Kapitalerträgen. Das betrifft nicht nur Anlagen am Aktienmarkt, denn Österreicher zahlen sie bereits auf Zinsen des Girokontos.
Folgende Einkünfte werden besteuert:
- Zinsen auf Girokonten
- Zinsen auf Spareinlagen
- Gewinnausschüttungen
Welche Regelungen für die Kapitalertragsteuer in Österreich gelten
Die KESt beträgt 25 Prozent auf Zinsen von Sparbüchern und Girokonten, 27,5 Prozent auf alle anderen Einkünfte aus Kapitalvermögen. Banken und auszahlende Stellen führen sie direkt an den Fiskus ab.
Kunden zahlen die Steuer auf ihre Erträge, ohne selbst aktiv zu werden. Kapitalvermögen unterliegt damit nicht dem Regelsteuersatz, sondern wird getrennt vom Erwerbseinkommen berechnet.
Eine Ausnahme erläutern wir weiter unten.
Endbesteuerungsfähige und nicht-endbesteuerungsfähige Kapitalerträge
Wegen der sogenannten Endbesteuerung wissen viele Österreicher gar nicht, dass sie KESt zahlen. Die Steuer wird ohne ihr Zutun automatisch abgeführt, bei Sparbüchern, Girokonten und Gewinnausschüttungen gleichermaßen.
Bei diesen endbesteuerungsfähigen Kapitalerträgen wird die KESt bereits abgezogen, bevor die Einkünfte überwiesen werden.
Anders liegt der Fall bei nicht-endbesteuerungsfähigen Erträgen. Hier wird die KESt nicht automatisch einbehalten.
Dazu zählen vor allem ausländische Kapitalerträge, Substanzgewinne und Spezialfälle beim Verkauf von GmbH-Anteilen. Diese Einkünfte gehören in Ihre Veranlagung, erhöhen aber den progressiven Steuersatz nicht, da sie getrennt betrachtet werden.
KESt-befreite Erträge aus Kapitalvermögen
Manche Kapitaleinkünfte unterliegen nicht der KESt, sondern der vollen Tarifbesteuerung. Sie zählen zu Ihrem sonstigen Einkommen und erhöhen die Einkommensteuer.
Dazu gehören unter anderem:
- Einkünfte aus Lebensversicherungen
- Einkünfte aus nicht verbrieften Derivaten
- Einkünfte aus nicht verbrieften sonstigen Forderungen
- Privat- und Gesellschafterdarlehen
Auch KESt-pflichtige Einkünfte lassen sich unter bestimmten Bedingungen zum Tarifsteuersatz veranlagen. Fällt die Steuerschuld dabei geringer aus als bei der üblichen KESt-Besteuerung, kann die sogenannte Regelbesteuerungsoption beantragt werden.
Auch endbesteuerungsfähige Kapitaleinkünfte lassen sich der Einkommensteuer anrechnen. Wurde bereits zu viel Steuer gezahlt, erhalten Sie den Differenzbetrag zurück.
Die Option gilt allerdings nur für die Gesamtheit Ihrer Kapitaleinkünfte. Eine Aufteilung ist nicht möglich.
Erfahren Sie Wahrheit über Vor- und Nachteile von Auslandsstrukturen
Sehen Sie sich gerne die folgende Präsentation an.
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Häufige Fragen
Wichtige Informationen zu den häufigsten Fragen:
Muss ich als in Deutschland steuerpflichtige Person die Gründung / Beteiligung an einer Auslandsgesellschaft angeben?
In vielen Fällen ja, insbesondere bei Beteiligung, Organstellung oder wirtschaftlicher Kontrolle. Maßgeblich sind die tatsächlichen Umstände, nicht nur die formale Struktur.
Stiftungen können hier Abhilfe schaffen.
Gilt die Anzeigepflicht auch, wenn noch keine Gewinne ausgeschüttet wurden?
Ja. Die Anzeigepflicht besteht unabhängig davon, ob bereits Ausschüttungen erfolgt sind. Entscheidend sind Beteiligung, Einfluss und gegebenenfalls wirtschaftliche Berechtigung.
Stimmrechte, die Stiftungen halten, können mitunter zu entscheidenden Ausnahmen führen.
Muss ich auch Strukturen über Holding, Stiftung oder Treuhand angeben?
Häufig ja, sofern Ihnen die Gesellschaft wirtschaftlich zuzurechnen ist oder Sie maßgeblichen Einfluss ausüben, etwa bei mittelbarer Beteiligung oder Treuhand- und Nominee-Konstellationen.
Welche Folgen drohen bei Nichtangabe einer Auslandsgesellschaft?
Je nach Sachverhalt drohen Bußgelder wegen Pflichtverletzungen. Bei Steuerverkürzung kommen steuerstrafrechtliche Konsequenzen hinzu.
Zusätzlich fallen regelmäßig Nachzahlungen und Zinsen an.
Wie kann ich steuerneutral Vermögen vermehren?
Geeignete Strukturen erlauben es in vielen Fällen, Vermögen anzuhäufen. Steuervorteile entstehen dann erst im Ausschüttungsfall oder durch eine spätere Verlagerung des Wohnsitzes.