Innergemeinschaftlicher Erwerb
Kauft ein deutsches Unternehmen Waren von einem Unternehmen aus einem anderen EU-Staat, greift der innergemeinschaftliche Erwerb. Die Regelung bestimmt, in welchem Land die Umsatzsteuer anfällt und wie Unternehmen sie zurückholen.
Wer die Voraussetzungen kennt, vermeidet Nachzahlungen und Bußgelder.
Innergemeinschaftlicher Erwerb: Definition und Mechanismus
Beim innergemeinschaftlichen Erwerb kauft ein Unternehmen aus einem EU-Staat Waren von einem Unternehmen aus einem anderen EU-Staat. Die Ware wird dabei physisch über die Grenze transportiert.
Besteuert wird im Land des Empfängers, nicht im Land des Verkäufers. Das stellt sicher, dass die Steuer dort anfällt, wo der Verbrauch stattfindet.
Vorsteuerabzug beim innergemeinschaftlichen Erwerb: steuerliche Überlegungen
Die Umsatzsteuer auf den innergemeinschaftlichen Erwerb fällt im Zielland an, dort, wo die Ware ankommt. Das erwerbende Unternehmen zieht sie in der Regel sofort als Vorsteuer ab.
Der Vorgang ist damit im Ergebnis steuerneutral. Drei Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein.
Erstens braucht das Unternehmen eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer im Land des Erwerbs. Der Verkäufer trägt diese Nummer auf seiner Rechnung ein, nur so gilt der Verkauf als steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung.
Zweitens muss der Erwerb korrekt dokumentiert sein. Die Rechnung braucht beide Umsatzsteuer-Identifikationsnummern, Menge und Art der Ware, das Erwerbsdatum, den Steuersatz und den Steuerbetrag.
Drittens muss das Unternehmen den Warentransport aus dem anderen EU-Staat nachweisen. Dafür genügen CMR-Frachtbriefe, Spediteurbescheinigungen oder vergleichbare Belege.
Fehler bei diesen Nachweisen kosten den Vorsteuerabzug. Hinzu kommen oft Zinsen und Strafen.
Ein Steuerberater mit Erfahrung in grenzüberschreitenden Erwerben verhindert genau das.
Innergemeinschaftlicher Erwerb und das E-Commerce-Paket der EU
Das E-Commerce-Paket der EU hat die Schwelle für die Fernverkaufsregelung abgeschafft. Bisher mussten Unternehmer erst ab einem bestimmten Jahresumsatz Mehrwertsteuer im Bestimmungsland erheben.
An ihre Stelle tritt der One-Stop-Shop. Damit melden Unternehmen die Mehrwertsteuer für alle innergemeinschaftlichen Fernverkäufe über einen einzigen Online-Prozess.
Bleiben Sie auf dem Laufenden: aktuelle und zukünftige Entwicklungen beim innergemeinschaftlichen Erwerb
Die Regeln für den innergemeinschaftlichen Erwerb entstehen auf EU-Ebene und werden von jedem Mitgliedstaat einzeln umgesetzt. Änderungen wirken sich direkt auf laufende Geschäfte aus.
Die Europäische Kommission veröffentlicht regelmäßig Leitfäden zu EU-weiten Steuerfragen. Die nationalen Finanzbehörden stellen zusätzlich aktuelle Informationen zu ihren Steuergesetzen bereit.
Newsletter spezialisierter Steuerberatungsgesellschaften ergänzen diese Quellen.
Innergemeinschaftlicher Erwerb als Katalysator für grenzüberschreitendes Wachstum
Trotz der Anforderungen bietet der innergemeinschaftliche Erwerb echte Vorteile. Unternehmen erschließen neue Märkte und sparen an der richtigen Stelle Kosten.
Wer die Regeln beherrscht, wächst über Grenzen hinweg.
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Häufige Fragen
Wichtige Informationen zu den häufigsten Fragen:
Muss ich als in Deutschland steuerpflichtige Person die Gründung / Beteiligung an einer Auslandsgesellschaft angeben?
In vielen Fällen ja, insbesondere bei Beteiligung, Organstellung oder wirtschaftlicher Kontrolle. Maßgeblich sind die tatsächlichen Umstände, nicht nur die formale Struktur. Stiftungen können hier Abhilfe schaffen.
Gilt die Anzeigepflicht auch, wenn noch keine Gewinne ausgeschüttet wurden?
Ja. Eine Anzeigepflicht kann unabhängig davon bestehen, ob bereits Ausschüttungen erfolgt sind.
Entscheidend sind Beteiligung, Einfluss und gegebenenfalls wirtschaftliche Berechtigung. Stimmrechte, die Stiftungen halten, führen mitunter zu entscheidenden Ausnahmen.
Muss ich auch Strukturen über Holding, Stiftung oder Treuhand angeben?
Häufig ja, sofern Ihnen die Gesellschaft wirtschaftlich zuzurechnen ist oder Sie maßgeblichen Einfluss ausüben, etwa bei mittelbarer Beteiligung oder Treuhand- und Nominee-Konstellationen.
Welche Folgen drohen bei Nichtangabe einer Auslandsgesellschaft?
Je nach Sachverhalt kommen Bußgelder wegen Pflichtverletzungen sowie, bei Steuerverkürzung, steuerstrafrechtliche Konsequenzen in Betracht. Zusätzlich drohen regelmäßig Nachzahlungen und Zinsen.
Wie kann ich steuerneutral Vermögen vermehren?
In vielen Fällen lässt sich über geeignete Strukturen Vermögen anhäufen und erst im Ausschüttungsfall oder durch spätere Verlagerung des Wohnsitzes versteuern.