Import von Waren aus Drittländern nach Deutschland
Ein Import liegt zollrechtlich vor, sobald eine Sendung aus einem Land außerhalb der EU kommt. Für die Einfuhr braucht es Dokumente für die Ausfuhr im Drittland und Dokumente für die Einfuhr im Bestimmungsland.
Wer importieren will, meldet sein Gewerbe beim zuständigen Ordnungsamt an. Je nach Rechtsform kommt eine Eintragung ins Handelsregister hinzu.
Natürliche Personen ohne EU-Staatsbürgerschaft benötigen zusätzlich eine Aufenthaltsgenehmigung, die eine selbstständige gewerbliche Tätigkeit erlaubt.
Import- und Exportunternehmen benötigen ab dem ersten Vorgang eine EORI-Nummer. Sie identifiziert Wirtschaftsbeteiligte und erleichtert die Zollabfertigung.
Vergeben wird die EORI-Nummer von der zuständigen Generalzolldirektion. Sie ist bei jeder Ausfuhranmeldung anzugeben.
Vor jedem Export oder Import werden Lieferbedingungen festgelegt. Sie regeln, wer Transport, Versicherung und Zollabwicklung trägt, die sogenannten Incoterms 2020.
Beim Incoterm EXW stellt der Verkäufer die Ware am Werk zur Abholung bereit. Der Käufer trägt dann alle Kosten und Risiken.
Beim Incoterm DDP liefert und verzollt der Verkäufer die Ware bis zum benannten Ort. Hier trägt der Verkäufer alle Kosten und Risiken.
Die Zahlungsbedingungen sollten ebenfalls vorab feststehen. Sie reichen von der Vorkasse bis zur Rechnung mit Zahlungsziel, etwa 30 Tage mit 2 Prozent Skonto oder 60 Tage netto.
Zusätzliche Sicherheit bietet ein unwiderrufliches Dokumentenakkreditiv, bestätigt durch die Bank des ausländischen Importeurs.
Für den internationalen Warenverkehr gilt oft das UN-Kaufrecht, auch ohne besondere Vereinbarung. Es bildet eine gemeinsame vertragliche Basis, einzelne Bestandteile lassen sich abändern.
Das UN-Kaufrecht liegt in allen wichtigen Handelssprachen vor. Handelspartner sollten es kennen.
Vor dem Import empfiehlt sich eine Überprüfung des Lieferanten vor Ort. Eine Musterbestellung zeigt die Warenqualität, bevor der eigentliche Import erfolgt.
Die Einfuhr aus Drittländern in die EU kann für bestimmte Waren beschränkt sein. Entscheidend ist die korrekte Warennummer.
Mengenbeschränkungen betreffen häufig Textilien aus bestimmten Ursprungsländern. Weitere Beschränkungen gelten für Stahlerzeugnisse, bestimmte Arzneimittel und Rohdiamanten.
Für einige Länder gelten Embargomaßnahmen, teilweise oder vollständige Einfuhrverbote betreffen dabei vor allem Rüstungsgüter. Das Justizportal des Bundes bietet eine kostenlose Datenabfrage zur Absenderprüfung.
Zollpräferenzabkommen zwischen einzelnen Ländern ermäßigen die Regelzollsätze, sofern das Herstellungsland nachgewiesen wird. Für Kaffee, Alkohol, Tabak und Mineralöl fallen zusätzlich Verbrauchsteuern an, für einzelne Agrarerzeugnisse gelten Sondersteuern.
Importierte Waren müssen deutschen und EU-Normen entsprechen. Verantwortlich dafür ist der Importeur.
Ohne besondere Vereinbarung gilt die Leistung des Exporteurs als erbracht, wenn die Ware den Normen im Verkäuferland entspricht. Käufer und Verkäufer sollten die benötigten Dokumente vertraglich genau festlegen.
Erfahren Sie Wahrheit über Vor- und Nachteile von Auslandsstrukturen
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Häufige Fragen
Wichtige Informationen zu den häufigsten Fragen:
Muss ich als in Deutschland steuerpflichtige Person die Gründung / Beteiligung an einer Auslandsgesellschaft angeben?
In vielen Fällen ja, insbesondere bei Beteiligung, Organstellung oder wirtschaftlicher Kontrolle. Maßgeblich sind die tatsächlichen Umstände, nicht nur die formale Struktur. Stiftungen können hier Abhilfe schaffen.
Gilt die Anzeigepflicht auch, wenn noch keine Gewinne ausgeschüttet wurden?
Ja. Die Anzeigepflicht besteht unabhängig davon, ob bereits Ausschüttungen erfolgt sind.
Entscheidend sind Beteiligung, Einfluss und die wirtschaftliche Berechtigung. Stimmrechte, die Stiftungen halten, können mitunter zu entscheidenden Ausnahmen führen.
Muss ich auch Strukturen über Holding, Stiftung oder Treuhand angeben?
Häufig ja, sofern Ihnen die Gesellschaft wirtschaftlich zuzurechnen ist oder Sie maßgeblichen Einfluss ausüben, etwa bei mittelbarer Beteiligung oder Treuhand- und Nominee-Konstellationen.
Welche Folgen drohen bei Nichtangabe einer Auslandsgesellschaft?
Je nach Sachverhalt drohen Bußgelder wegen Pflichtverletzungen. Bei Steuerverkürzung kommen steuerstrafrechtliche Konsequenzen hinzu, dazu regelmäßig Nachzahlungen und Zinsen.
Wie kann ich steuerneutral Vermögen vermehren?
Geeignete Strukturen erlauben es in vielen Fällen, Vermögen anzuhäufen und erst im Ausschüttungsfall oder bei späterer Wohnsitzverlagerung Steuervorteile zu erzielen.