Immobilien steuerfrei verkaufen: Alles was Sie wissen müssen Beim Verkauf einer Immobilie fällt in der Regel Steuer auf den Gewinn an. Dieser Beitrag zeigt, mit welchen Wegen sich ein steuerfreier Verkauf erreichen lässt. Grundlegende Informationen zur Immobilienveräußerung Der Gewinn aus einem Immobilienverkauf errechnet sich aus dem Verkaufspreis abzüglich Anschaffungskosten, Verkaufskosten und Aufwendungen wie Reparaturen oder Instandhaltung. Dieser Kapitalgewinn ist in den meisten Ländern steuerpflichtig. Steuerbefreiungen Viele Länder kennen jedoch Ausnahmen. Erfüllen Sie bestimmte Kriterien, verkaufen Sie steuerfrei. In den USA gilt eine Freigrenze von 250.000 US-Dollar für Alleinstehende und 500.000 US-Dollar für Ehepaare. Voraussetzung ist, dass sie in den letzten fünf Jahren mindestens zwei Jahre selbst in der Immobilie gewohnt haben. Ähnliche Regelungen finden sich auch in anderen Ländern. Nutzen Sie den 1031-Austausch Der 1031-Austausch ist eine US-amerikanische Sonderregelung. Wer den Verkaufserlös in eine neue Immobilie reinvestiert, verkauft steuerfrei. Der Prozess ist komplex und verlangt sorgfältige Planung. Richtig umgesetzt, spart er jedoch erhebliche Steuern. Verkaufen Sie die Immobilie als Teil eines Unternehmens Verkaufen Sie die Immobilie über ein Unternehmen, zählt der Erlös als Unternehmensgewinn statt als Kapitalgewinn. Die Steuerlast darauf kann niedriger ausfallen als bei privaten Kapitalgewinnen. Im Überblick Mehrere Wege führen zum steuerfreien Immobilienverkauf. Die genauen Regeln und Voraussetzungen unterscheiden sich von Land zu Land, informieren Sie sich daher frühzeitig und ziehen Sie professionelle Beratung hinzu. Unser Service für Sie Unser Team berät Sie zu allen Fragen rund um den steuerfreien Immobilienverkauf. Im unverbindlichen Erstgespräch klären wir Ihre Optionen und die passende Vorgehensweise für Ihre Situation. Mit der richtigen Planung sparen Sie erhebliche Steuern und behalten mehr vom Verkaufserlös. |
Erfahren Sie Wahrheit über Vor- und Nachteile von Auslandsstrukturen
Sehen Sie sich gerne die folgenden Präsentation an:
Mehr über uns
Häufige Fragen
Wichtige Informationen zu den häufigsten Fragen:
Muss ich als in Deutschland steuerpflichtige Person die Gründung / Beteiligung an einer Auslandsgesellschaft angeben?
In vielen Fällen ja, insbesondere bei Beteiligung, Organstellung oder wirtschaftlicher Kontrolle. Maßgeblich sind die tatsächlichen Umstände, nicht nur die formale Struktur. Stiftungen können hier Abhilfe schaffen.
Gilt die Anzeigepflicht auch, wenn noch keine Gewinne ausgeschüttet wurden?
Ja. Die Anzeigepflicht besteht unabhängig davon, ob bereits Ausschüttungen erfolgt sind.
Entscheidend sind Beteiligung, Einfluss und die wirtschaftliche Berechtigung. Stimmrechte, die Stiftungen halten, können mitunter zu entscheidenden Ausnahmen führen.
Muss ich auch Strukturen über Holding, Stiftung oder Treuhand angeben?
Häufig ja, sofern Ihnen die Gesellschaft wirtschaftlich zuzurechnen ist oder Sie maßgeblichen Einfluss ausüben, etwa bei mittelbarer Beteiligung oder Treuhand- und Nominee-Konstellationen.
Welche Folgen drohen bei Nichtangabe einer Auslandsgesellschaft?
Je nach Sachverhalt drohen Bußgelder wegen Pflichtverletzungen. Bei Steuerverkürzung kommen steuerstrafrechtliche Konsequenzen hinzu, dazu regelmäßig Nachzahlungen und Zinsen.
Wie kann ich steuerneutral Vermögen vermehren?
Geeignete Strukturen erlauben es in vielen Fällen, Vermögen anzuhäufen und erst im Ausschüttungsfall oder bei späterer Wohnsitzverlagerung Steuervorteile zu erzielen.