Holding gründen: aber was ist eine Holding überhaupt?
Eine Holding besteht aus mindestens zwei Unternehmen, der Mutter- und der Tochtergesellschaft. Die Muttergesellschaft, auch Dachgesellschaft genannt, hält Anteile an der Tochtergesellschaft.
Auch für kleinere Unternehmen kann sich eine Holding lohnen.
Insgesamt unterscheidet man 5 verschiedene Holding-Varianten.
Operative Holding
Bei der operativen Holding ist die Tochtergesellschaft eine Niederlassung, die Muttergesellschaft selbst ist operativ tätig.
Management-Holding
Wichtige Entscheidungen und das Controlling liegen bei der Muttergesellschaft. Ihren Sitz verlegt man daher oft aus steuerlichen Gründen in ein Land mit günstigeren Steuergesetzen.
Finanzholding
Die Finanzholding dient als konzerninterne Bank oder übernimmt die Vermögensverwaltung.
Organisatorische oder strukturelle Holding
Unterteilt sich ein Unternehmen in verschiedene Sparten, spricht man von einer organisatorischen oder strukturellen Holding.
Beteiligungs-Holding
Hier agiert die Holding nur als Gesellschafter, die operative Steuerung übernimmt die Tochtergesellschaft. Das senkt den Verwaltungsaufwand.
Wann ist eine Holdingsgründung sinnvoll
Gibt es mehrere Gründer oder Gesellschafter, lohnt sich eine Holding besonders. Jeder Gründer errichtet dabei eine eigene Holdinggesellschaft, die sich an der operativ tätigen Tochtergesellschaft beteiligt.
Auch bei einem geplanten Verkauf nach einigen Jahren zahlt sich eine Holding aus. Beim Verkauf lassen sich rund 98 Prozent des Veräußerungsgewinns für Reinvestitionszwecke nutzen.
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Holding gründen: So geht’s
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Häufige Fragen
Wichtige Informationen zu den häufigsten Fragen:
Muss ich als in Deutschland steuerpflichtige Person die Gründung / Beteiligung an einer Auslandsgesellschaft angeben?
In vielen Fällen ja, insbesondere bei Beteiligung, Organstellung oder wirtschaftlicher Kontrolle. Maßgeblich sind die tatsächlichen Umstände, nicht nur die formale Struktur. Stiftungen können hier Abhilfe schaffen.
Gilt die Anzeigepflicht auch, wenn noch keine Gewinne ausgeschüttet wurden?
Ja. Die Anzeigepflicht besteht unabhängig davon, ob bereits Ausschüttungen erfolgt sind.
Entscheidend sind Beteiligung, Einfluss und die wirtschaftliche Berechtigung. Stimmrechte, die Stiftungen halten, können mitunter zu entscheidenden Ausnahmen führen.
Muss ich auch Strukturen über Holding, Stiftung oder Treuhand angeben?
Häufig ja, sofern Ihnen die Gesellschaft wirtschaftlich zuzurechnen ist oder Sie maßgeblichen Einfluss ausüben, etwa bei mittelbarer Beteiligung oder Treuhand- und Nominee-Konstellationen.
Welche Folgen drohen bei Nichtangabe einer Auslandsgesellschaft?
Je nach Sachverhalt drohen Bußgelder wegen Pflichtverletzungen. Bei Steuerverkürzung kommen steuerstrafrechtliche Konsequenzen hinzu, dazu regelmäßig Nachzahlungen und Zinsen.
Wie kann ich steuerneutral Vermögen vermehren?
Geeignete Strukturen erlauben es in vielen Fällen, Vermögen anzuhäufen und erst im Ausschüttungsfall oder bei späterer Wohnsitzverlagerung Steuervorteile zu erzielen.