Wo sind grenzüberschreitende Dienstleistungen steuerbar?
Bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen ist der Leistungsort umsatzsteuerlich nicht automatisch klar. Innerhalb der EU regeln einheitliche Vorschriften, wo eine Dienstleistung versteuert wird. Dieser Artikel zeigt, worauf Unternehmer achten müssen, die solche Leistungen erbringen oder beauftragen.
Wo wird für grenzüberschreitende Dienstleistungen Umsatzsteuer fällig?
Das Umsatzsteuerrecht fasst alle Leistungen ohne Warenlieferung als sonstige Leistungen zusammen. Dazu zählen Vermietung, Darlehensvergabe, die Einräumung von Patentrechten und eben auch Dienstleistungen.
Erbringt ein Unternehmer aus der EU eine solche Leistung an einen Unternehmer in einem anderen Mitgliedstaat, spricht man von einer innergemeinschaftlichen Leistung. Als Leistungsort gilt dann der Sitz des Leistungsempfängers, genau wie bei der Warenlieferung.
Eine Ausnahme gilt für Privatkunden. Hier zählt der Sitz des leistenden Unternehmens.
Bestimmungsort der Betriebsstätte
Ein Sonderfall entsteht, wenn der Leistungsempfänger sowohl inländische als auch ausländische Betriebsstätten unterhält. Dann entscheidet, für welche Betriebsstätte die Leistung tatsächlich erbracht wurde.
Liegt diese im Ausland, handelt es sich um eine grenzüberschreitende Dienstleistung.
Was ist ein Mini-One-Stop-Shop?
Seit dem 01.01.2015 gilt für elektronisch erbrachte Dienstleistungen an Privatpersonen eine Sonderregelung: der Mini-One-Stop-Shop. Leistungsort ist der Wohnsitz des Empfängers.
Ohne diese Regelung müssten Unternehmer die Umsatzsteuer in jedem einzelnen Mitgliedstaat anmelden. Der Mini-One-Stop-Shop bündelt die Anmeldung zentral beim Bundeszentralamt für Steuern.
Mit der zweiten Stufe des Digitalpakts wurde der One-Stop-Shop zum 01.07.2021 auf Warenlieferungen ausgeweitet.
Erfahren Sie Wahrheit über Vor- und Nachteile von Auslandsstrukturen
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Häufige Fragen
Wichtige Informationen zu den häufigsten Fragen:
Muss ich als in Deutschland steuerpflichtige Person die Gründung / Beteiligung an einer Auslandsgesellschaft angeben?
In vielen Fällen ja, insbesondere bei Beteiligung, Organstellung oder wirtschaftlicher Kontrolle. Maßgeblich sind die tatsächlichen Umstände, nicht die formale Struktur. Stiftungen können hier Abhilfe schaffen.
Gilt die Anzeigepflicht auch, wenn noch keine Gewinne ausgeschüttet wurden?
Ja. Die Anzeigepflicht besteht unabhängig von bereits erfolgten Ausschüttungen.
Entscheidend sind Beteiligung, Einfluss und die wirtschaftliche Berechtigung. Stimmrechte, die Stiftungen halten, führen mitunter zu entscheidenden Ausnahmen.
Muss ich auch Strukturen über Holding, Stiftung oder Treuhand angeben?
Häufig ja, sofern Ihnen die Gesellschaft wirtschaftlich zuzurechnen ist oder Sie maßgeblichen Einfluss ausüben. Das gilt auch für mittelbare Beteiligungen sowie Treuhand- und Nominee-Konstellationen.
Welche Folgen drohen bei Nichtangabe einer Auslandsgesellschaft?
Je nach Sachverhalt drohen Bußgelder wegen Pflichtverletzungen. Bei Steuerverkürzung kommen steuerstrafrechtliche Konsequenzen hinzu, ebenso regelmäßig Nachzahlungen und Zinsen.
Wie kann ich steuerneutral Vermögen vermehren?
Über geeignete Strukturen lässt sich in vielen Fällen Vermögen anhäufen, ohne sofort Steuern auszulösen. Steuervorteile entstehen dann erst im Ausschüttungsfall oder durch eine spätere Verlagerung des Wohnsitzes.