Welche Gesellschaftsform sollte zur Gründung gewählt werden?
Diese Frage stellt sich jedem Unternehmer, der im In- oder Ausland gründet. Entscheidend sind die konkreten Merkmale der künftigen Firma.
Soll die Gesellschaft vor Ort, europaweit oder weltweit tätig werden? Wird ein bestehendes Unternehmen ausgebaut, wie viel Kapital steht bereit, und soll die Führung anonym über eine Treuhand erfolgen?
Das sind nur einige der Fragen vor jeder Firmengründung. Die richtige Gesellschaftsform ergibt sich immer aus den konkreten Zielen.
In den meisten Ländern gibt es, wie in Europa, die Kapitalgesellschaft mit beschränkter Haftung und die Aktiengesellschaft. In der Regel eignet sich die klassische Kapitalgesellschaft am besten.
Gesellschafter haften nur in Höhe ihrer Kapitaleinlage. Steuern lassen sich meist nur über eine ausländische Körperschaft optimieren.
Erfahren Sie Wahrheit über Vor- und Nachteile von Auslandsstrukturen
Sehen Sie sich gerne die folgenden Präsentation an:
Die wichtigste Entscheidung zur Selbstständigkeit
Die Rechtsform ist die wichtigste Entscheidung bei jeder Unternehmensgründung. Sie regelt Haftung, Gewinn- und Verlustbeteiligung, die Geschäftsführung sowie Anforderungen an Rechnungen, Bilanzen und den Firmennamen.
Wählen Sie deshalb die Rechtsform, die zu den tatsächlichen Erfordernissen Ihres Unternehmens passt.
Mehr über uns
Firma gründen: So geht’s
Sie möchten eine Firma gründen? Nutzen Sie unser Know-how und unsere jahrelange Erfahrung.
Wir unterstützen Sie dabei, die richtige Gesellschaftsform für Ihr Unternehmen zu finden.
Häufige Fragen
Wichtige Informationen zu den häufigsten Fragen:
Muss ich als in Deutschland steuerpflichtige Person die Gründung / Beteiligung an einer Auslandsgesellschaft angeben?
In vielen Fällen ja, insbesondere bei Beteiligung, Organstellung oder wirtschaftlicher Kontrolle. Maßgeblich sind die tatsächlichen Umstände, nicht die formale Struktur. Stiftungen können hier Abhilfe schaffen.
Gilt die Anzeigepflicht auch, wenn noch keine Gewinne ausgeschüttet wurden?
Ja. Die Anzeigepflicht besteht unabhängig von bereits erfolgten Ausschüttungen.
Entscheidend sind Beteiligung, Einfluss und die wirtschaftliche Berechtigung. Stimmrechte, die Stiftungen halten, führen mitunter zu entscheidenden Ausnahmen.
Muss ich auch Strukturen über Holding, Stiftung oder Treuhand angeben?
Häufig ja, sofern Ihnen die Gesellschaft wirtschaftlich zuzurechnen ist oder Sie maßgeblichen Einfluss ausüben. Das gilt auch für mittelbare Beteiligungen sowie Treuhand- und Nominee-Konstellationen.
Welche Folgen drohen bei Nichtangabe einer Auslandsgesellschaft?
Je nach Sachverhalt drohen Bußgelder wegen Pflichtverletzungen. Bei Steuerverkürzung kommen steuerstrafrechtliche Konsequenzen hinzu, ebenso regelmäßig Nachzahlungen und Zinsen.
Wie kann ich steuerneutral Vermögen vermehren?
Über geeignete Strukturen lässt sich in vielen Fällen Vermögen anhäufen, ohne sofort Steuern auszulösen. Steuervorteile entstehen dann erst im Ausschüttungsfall oder durch eine spätere Verlagerung des Wohnsitzes.