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Firmengründung USA - US LLC gründen

Firmengründung in den USA / US LLC gründen

Die USA bieten einen der größten Absatzmärkte weltweit. Selbst in Krisenzeiten bleibt dort zahlungsfähige, konsumfreudige Kundschaft.

Für Firmengründer ist dieser Standort daher besonders attraktiv.

Eine LLC oder INC setzen Sie für Geschäftstätigkeiten weltweit ein. Besonders digitale Unternehmen und vermögensverwaltende Gesellschaften profitieren vom Standort USA.

Bei korrekter Ausgestaltung, kombiniert mit Stiftungen oder einem steuergünstigen Wohnsitzland, sinkt die Steuerlast auf bis zu 0 %.

Rechtsformen der USA

In den USA stehen Ihnen zwei zentrale Rechtsformen zur Wahl, die LLC und die Corporation.

US Corporation gründen

Die US-Corporation entspricht der deutschen Aktiengesellschaft. Eigentümer erhalten Aktien, die ihren Anteil an der Gesellschaft belegen.

Man unterscheidet zwischen C-Corp und S-Corp. Die C-Corp unterliegt in den USA der Körperschaftsteuer.

Eine Beratung zur passenden Rechtsform ist bei dieser Wahl unerlässlich.

Die US-amerikanische Limited Liability Company (LLC)

Die LLC ähnelt, je nach gesellschaftsrechtlicher Gestaltung, der deutschen GmbH oder einer Partnergesellschaft. Ihre Beliebtheit wächst, weil LLC-Gesellschafter nicht persönlich mit ihrem Privatvermögen haften.

Eine Komplementär-Corporation zur Haftungsbeschränkung ist nicht nötig. Gleichzeitig fallen keine Körperschaftssteuern an.

Jedes Mitglied einer LLC versteuert seinen Anteil zum persönlichen Einkommensteuersatz im Wohnsitzland.

Eine Ein-Personen-LLC kann den Status Tax Exempt erhalten und bleibt damit in den USA steuerfrei. Dafür darf sie in den USA selbst keine Geschäftstätigkeit ausüben.

Erfahren Sie Wahrheit über Vor- und Nachteile von Auslandsstrukturen

Sehen Sie sich gerne die folgenden Präsentation an:

Steuerliche Behandlung

Für bestimmte Rechtsformen gewährt das US-Steuerrecht ein Einordnungswahlrecht. Sie üben es per Steuerformular 8832 aus, dem sogenannten “Check-the-box-Verfahren”.

Zur Wahl stehen drei Besteuerungsarten:

  • Als Corporation, die der US-Körperschaftssteuer unterliegt
  • Als Partnership, bei der die Gewinnanteile einkommensteuerpflichtig sind
  • Als Ein-Personen-LLC in Form einer “Disregarded Entity”, bei der die Versteuerung direkt beim Gesellschafter erfolgt

Wie geht man bei einer Firmengründung in den USA vor?

Die Gründung in den USA geht schnell. Sie dauert in der Regel nur wenige Tage bis zu einer Woche und lässt sich häufig sogar online abwickeln.

Im gewählten Bundesstaat darf noch keine andere Firma denselben Namen tragen, das ist eine zentrale Voraussetzung für die Gründung. Angemeldet wird die Unternehmensgründung bei der für den jeweiligen Bundesstaat zuständigen Behörde.

Vor der Firmengründung in den USA empfiehlt sich eine ausführliche, individuelle Beratung. Jeder Bundesstaat hat eigene Bestimmungen und gesetzliche Regelungen, das macht die Vorbereitung entscheidend.

Die passende Rechtsform wählen Sie am besten mit professioneller Beratung. Ein Mindestkapital schreiben die Rechtsformen zwar nicht vor, dennoch ist etwas Kapital empfehlenswert, besonders wenn Sie später einen Kredit aufnehmen möchten.

Welche Voraussetzungen gibt es für eine Firmengründung in den USA?

Die Voraussetzungen für eine Firmengründung in den USA hängen in erster Linie vom gewählten Bundesstaat ab. Kennen Sie die dortige Rechtslage, bevor Sie gründen.

Die Rechtslage des Bundesstaats bestimmt die meisten Gründungsdetails und hat oft zentrale Bedeutung. Wichtig sind außerdem Kenntnisse zur Besteuerung, sowohl in den USA als auch in Deutschland.

Manche Unternehmensformen stehen zudem nur offen, wenn Sie selbst in den USA ansässig sind.

Welche Steuern fallen bei einer Firmengründung in den USA an?

Nach der Gründung fallen in den USA verschiedene Steuern an. Unternehmer beantragen dafür eine Federal Tax Identification Number, auch Employer Identification Number genannt.

Bei einem Sole Proprietorship ohne Angestellte genügt die Social Security Number des Inhabers. Für alle anderen Rechtsformen ist die Employer Identification Number nach der Gründung verpflichtend.

Als Betreiber eines Sole Proprietorships zahlen Sie Einkommensteuer, Arbeitgeber zahlen Bundessteuer und Bundesstaatensteuer. Beim Warenvertrieb kommt die Umsatzsteuer hinzu.

Die Höhe der einzelnen Steuern richtet sich nach dem Bundesstaat, in dem Sie Ihre Firma gegründet haben.

Steuerbelastung im Vergleich

Die folgende Übersicht zeigt die steuerlichen Unterschiede zwischen einer deutschen Firma und einem Unternehmen in den USA.

Deutsche GmbHUnternehmen in den USA
Körperschaftssteuer15.825% inkl.SolidaritatszuschlagDie Körperschaftssteuer in den USA ist progressiv.
15 % Steuer fallen auf die ersten $50,000 des zu versteuernden Gewinnes an. Bis $75,000 fallen 25 % Steuern an und der darüber hinaus gehende Gewinn wird mit 35 % versteuert. Hinzu kommt die Einkommensteuer der einzelnen Bundesstaaten, die je nach Bundesstaat von 0 - 12 % betragen.
GewerbesteuerHebesatz Bundesdurchschnitt 2023 403%entfällt

Steuerlast in den einzelnen Bundesstaaten

Die Steuerlast richtet sich nach dem Bundesstaat der Gründung. Sie ergibt sich aus US-Bundessteuer plus Bundesstaatensteuer.

Folgende Vorteile hat die USA für Firmengründer zu bieten

  • Hervorragende Reputation
  • Anonymität in einigen Bundesstaaten möglich
  • Schnelle Gründung ohne Anreise
  • Steuernummer in ca. 4 bis 6 Wochen
  • Niedrige laufende Kosten
  • Gute Bankingmöglichkeiten

Sie wählen den für Sie passenden Bundesstaat. Jeder unterscheidet sich in Besteuerung, Anonymität, laufenden Kosten und weiteren Faktoren:

Zu den USA gehören:
Staaten
Name des Bundesstaats, Körperschaftssteuersatz, Einwohner im gesamten Bundesstaat

Alabama, Montgomery, 6,5% Körperschaftssteuer, ca. 4,9 Millionen Einwohner
Alaska, Juneau, 0-9,4% Körperschaftssteuer, ca. 731.000 Einwohner
Arizona, Phoenix, 4,9% Körperschaftssteuer, ca. 7,5 Millionen Einwohner
Arkansas, Little Rock, 1-6,5% Körperschaftssteuer, ca. 3 Millionen Einwohner
Kalifornien, Sacramento, 8,84% Körperschaftssteuer, ca. 39,5 Millionen Einwohner
Colorado, Denver, 4,63% Körperschaftssteuer, ca. 5,8 Millionen Einwohner
Connecticut, Hartford, 7,5% Körperschaftssteuer, ca. 3,6 Millionen Einwohner
Delaware, Dover, 8,7% Körperschaftssteuer, ca. 974.000 Einwohner
Florida, Tallahassee, 4,458% Körperschaftssteuer, ca. 21,7 Millionen Einwohner
Georgia, Atlanta, 5,75% Körperschaftssteuer, ca. 10,7 Millionen Einwohner
Hawaii, Honolulu, 4,4-6,4% Körperschaftssteuer, ca. 1,4 Millionen Einwohner
Idaho, Boise, 6,5% Körperschaftssteuer, ca. 1,9 Millionen Einwohner
Illinois, Springfield, 7,0% Körperschaftssteuer, ca. 12,6 Millionen Einwohner
Indiana, Indianapolis, 4,9% Körperschaftssteuer, ca. 6,8 Millionen Einwohner
Iowa, Des Moines, 6-12% Körperschaftssteuer, ca. 3,2 Millionen Einwohner
Kansas, Topeka, 4-7% Körperschaftssteuer, ca. 2,9 Millionen Einwohner
Kentucky, Frankfort, 5% Körperschaftssteuer, ca. 4,5 Millionen Einwohner
Louisiana, Baton Rouge, 4-8% Körperschaftssteuer, ca. 4,6 Millionen Einwohner
Maine, Augusta, 3,5-8,93% Körperschaftssteuer, ca. 1,3 Millionen Einwohner
Maryland, Annapolis, 8,25% Körperschaftssteuer, ca. 6 Millionen Einwohner
Massachusetts, Boston, 8% Körperschaftssteuer, ca. 6,9 Millionen Einwohner
Michigan, Lansing, 6% Körperschaftssteuer, ca. 9,9 Millionen Einwohner
Minnesota, St. Paul, 9,8% Körperschaftssteuer, ca. 5,7 Millionen Einwohner
Mississippi, Jackson, 3-5% Körperschaftssteuer, ca. 2,9 Millionen Einwohner
Missouri, Jefferson City, 4-6,25% Körperschaftssteuer, ca. 6,2 Millionen Einwohner
Montana, Helena, 6,75% Körperschaftssteuer, ca. 1,1 Millionen Einwohner
Nebraska, Lincoln, 5,58-7,81% Körperschaftssteuer, ca. 1,9 Millionen Einwohner
Nevada, Carson City, Keine Körperschaftssteuer, ca. 3,2 Millionen Einwohner
New Hampshire, Concord, 7,7% Körperschaftssteuer, ca. 1,4 Millionen Einwohner
New Jersey, Trenton, 6,5-11,5% Körperschaftssteuer, ca. 8,9 Millionen Einwohner
New Mexico, Santa Fe, 4,8-7,6% Körperschaftssteuer, ca. 2,1 Millionen Einwohner
New York, Albany, 6,5% Körperschaftssteuer, ca. 19,5 Millionen Einwohner
North Carolina, Raleigh, 2,5% Körperschaftssteuer, ca. 10,7 Millionen Einwohner
North Dakota, Bismarck, 4,31% Körperschaftssteuer, ca. 765.000 Einwohner
Ohio, Columbus, Keine Körperschaftssteuer, ca. 11,8 Millionen Einwohner
Oklahoma, Oklahoma City, 6% Körperschaftssteuer, ca. 4 Millionen Einwohner
Oregon, Salem, 6,6-7,6% Körperschaftssteuer, ca. 4,3 Millionen Einwohner
Pennsylvania, Harrisburg, 9,99% Körperschaftssteuer, ca. 12,8 Millionen Einwohner
Rhode Island, Providence, 7% Körperschaftssteuer, ca. 1,1 Millionen Einwohner
South Carolina, Columbia, 5% Körperschaftssteuer, ca. 5,3 Millionen Einwohner
South Dakota, Pierre, Keine Körperschaftssteuer, ca. 887.000 Einwohner
Tennessee, Nashville, 6,5% Körperschaftssteuer, ca. 6,9 Millionen Einwohner
Texas, Austin, Keine Körperschaftssteuer, ca. 29,7 Millionen Einwohner
Utah, Salt Lake City, 4,95% Körperschaftssteuer, ca. 3,3 Millionen Einwohner
Vermont, Montpelier, 6-8,5% Körperschaftssteuer, ca. 623.000 Einwohner
Virginia, Richmond, 6% Körperschaftssteuer, ca. 8,6 Millionen Einwohner
Washington, Olympia, Keine Körperschaftssteuer, ca. 7,7 Millionen Einwohner
West Virginia, Charleston, 6,5% Körperschaftssteuer, ca. 1,8 Millionen Einwohner
Wisconsin, Madison, 7,9% Körperschaftssteuer, ca. 5,8 Millionen Einwohner
Wyoming, Cheyenne, Keine Körperschaftssteuer, ca. 579.000 Einwohner

Für Corporations beträgt die US Federal Corporate Tax Rate 21% (Stand 2023).

Territorien
American Samoa, Baker Island, Guam, Howland Island, Jarvis Island, Johnston Atoll, Kingman Reef, Midway Islands, Territorien, Navassa Island, Northern, Mariana Islands, Palmyra Atoll, Puerto Rico, Virgin Islands, Wake Island

Mehr über uns

US LLC gründen, so geht’s

Die Gründung einer Firma in den USA ist unkompliziert, eine Einreise ist nicht nötig. Sie benötigen lediglich eine beglaubigte Ausweis- oder Passkopie und eine Stromrechnung.

Je nach Bank verlangen manche Institute zusätzlich einen kurzen Lebenslauf oder eine Bankreferenz.

Häufige Fragen

Wichtige Informationen zu den häufigsten Fragen:

Muss ich als in Deutschland steuerpflichtige Person die Gründung / Beteiligung an einer Auslandsgesellschaft angeben?

In vielen Fällen ja, besonders bei Beteiligung, Organstellung oder wirtschaftlicher Kontrolle, denn entscheidend sind die tatsächlichen Umstände und nicht die formale Struktur. Stiftungen können hier Abhilfe schaffen.

Gilt die Anzeigepflicht auch, wenn noch keine Gewinne ausgeschüttet wurden?

Ja, unabhängig davon, ob bereits Ausschüttungen erfolgt sind, denn entscheidend sind Beteiligung, Einfluss und wirtschaftliche Berechtigung. Stimmrechte von Stiftungen führen mitunter zu Ausnahmen.

Muss ich auch Strukturen über Holding, Stiftung oder Treuhand angeben?

Häufig ja, sofern Ihnen die Gesellschaft wirtschaftlich zuzurechnen ist. Das gilt auch bei mittelbarer Beteiligung oder Treuhand- und Nominee-Konstellationen.

Welche Folgen drohen bei Nichtangabe einer Auslandsgesellschaft?

Je nach Sachverhalt drohen Bußgelder wegen Pflichtverletzungen. Bei Steuerverkürzung kommen steuerstrafrechtliche Konsequenzen hinzu, zusätzlich Nachzahlungen und Zinsen.

Wie kann ich steuerneutral Vermögen vermehren?

Geeignete Strukturen erlauben es oft, Vermögen steuerneutral anzuhäufen. Steuervorteile entstehen dann erst im Ausschüttungsfall oder bei späterer Verlagerung des Wohnsitzes.